Wie teuer ist ein Vollabnahme?Bitte antworten!

  • Kopien sind schon in ordnung.
    vollabnahme kostet ca. 250-300 schleifen bei uns hier in aachen je nach zeitaufwand.
    Warum fährst du nicht vorher noch zum Tüv und lässt ihn dan nachprüfen falls du nicht drüberkommst??Wird bestimmt günstiger. 80 Taler Tüv und 10-15 Taler Nachprüfen fertig.
    Grüsse Dirk

  • Bringt nix...
    Eine vollabnahme brauchst wenn das fahrzeug länger als 18Monate abgemeldet ist. da hilft auch kein mängelbericht.
    Auf den tag genau nach 18 monaten ist der brief verfallen. Vollabnahme, neuer brief und neue kennzeichen lassen sich nicht umgehen.

  • Hallo....
    ich dachte die kostet so um die tausend!Naja im Moment klappt alles denke ich schaffe das bis zum Monatsende!


    Wie teuer ist den Asu und TÜv bzw das eintragen von Felgen und Lenkrad?


    Hat jemand die Borbet T 9x16 Felgen und das 28er dino Lenkrad? Kann mir die ABE kopieren?


    :rofl::rofl:

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  • HI


    also ich hab für ein Vollgutachten nicht mehr bezahlt aus für einen normalen TÜV... Das waren incl. Abnahme der Tieferlegung etwa 130DM !
    Ich war übrigends direkt bei VW !
    AU kommt zu der Summe natürlich noch zu.


    mfg Micha

  • Ich bräuchte ABE für meinen Sportluftfilter von K&N!


    Ich habe gehört wenn man sich ne Gravur machen lässt und die mit der ABE übereinstimmt, dann klappt das ?!

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  • Kleine Frage: Wenn ein Auto schon 1 1/2 Jahre abgemeldet wurde aber dazwischen nochmal TÜV gemacht worden ist dann braucht man doch keine Vollabnahme machen, oder??


    Gruß


    Chris

    Mit VR6 immer nur Pech gehabt, jetzt wieder mit G60 unterwegs: Bj. 11/1991, originale 69tkm :grinning_squinting_face:

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  • Auch wenn dieser Beitrag schon Uralt ist möchte ich es nochmal auf den Punkt bringen.:
    Also.
    Die Gültigkeit der HU hat generell erstmal garnichts mit dem Termin zur Vollabnahme bzw mit dem verfallen des fahrzeugbrief´s zu tun.
    Fakt ist, das ein Fahrzeug das Länger als 18 Monate (ehemals 12 Monate plus gegebenfalls 6 Monate Fristverlängerung) vorrübergehend stillgelegt ist, als endgültig Stillgelegt angesehen wird.
    Hierbei gilt das datum der Abmeldung. Es gibt dann keine übergangsfrist oder ähnliches mehr. Also muß ein Fahrzeug das z.B. am 05.11.2000 abgemeldet wurde bis spätestens 05.05.2002 wieder zugelassen werden. Am 06.05.2005 ist eine Vollabnahme (in Hamburg Bauratabnahme) ervorderlich. Es wird ein Gutachten nach §21 erstellt auf grund dessen das STVA dann einen neuen Brief ausstellt.
    Hierbei wird "normaler weise" der alte Brief mit allen eintragungen zu grunde gelegt. Hierrauf besteht jedoch kein Anspruch. Die erneute Eintragung steht also im ermessen des Prüfers. Der Nurmalfall ist also das der Prüfer das Fahrzeug Technisch überprüft und feststellt ob alle eingetragenen veränderungen noch am Fahrzeug sind. Hierbei kann es aber wie gesagt möglich sein das verschiedene eintragungen von dem Prüfer nicht mehr vorgenommen werden. Das kann daran liegen das der Prüfer nicht so Flexibel ist wie jener der seinerzeit die Eintragungen gemacht hat. Streitpunkte sind hier vorallem die ermessensregelungen wie z.b. radabdeckung etc... .
    Ein weiteres Problem kann z.b sein das sich zwischenzeitlich das recht geändert hat. Hierbei greifen dann sachen wie zurrückgezogene gutachten etc... (z.b. gab es mal ein gutachten für 175/50-13 von Pirelli auf einer 8"x13" Felge. Dieses ist aber mittlerweile von pirelli zurrückgezogen worden.)


    Es ist also immer einfacher mit einer normalen HU auszukommen als die frist verstreichen zu lassen und ein §21 gutachten erstellen zu lassen.


    Die Kosten: Normal kostet eine 21er Abnahme etwa 51 Euro ( TÜV Nord) Sind eintragungen zu tätigen werden diese nach Aufwand berechnet. Wenn alle eintragungen im alten Brief vorhanden sind und nur überprüft werden muß wird ein Preis zwischen 80 und 100 Euro berechnet. Kommen eintragungen dazu wird wiederrum nach Aufwand berechnet. So kann eine extreme Abnahme schon mal bis 300 Euro Kosten ( Reifen Felgen Fahrwerk Motor etc... wenn irgendwelche unterlagen vorhanden sind.) Ohne Unterlagen kann nach aufwand geprüft werden. (vorher ungefähren preis erfragen)


    Gültigkeit der HU und Vollabnahme:
    Die HU hat überhaubt nichts mit dem Termin zur Vollabnahme zu tun. Es kann zum beispiel ein Fahrzeug das nicht oder nicht länger als 18 Monate abgemeldet ist schon 10 Jahre über den Tüv weg sein. (z.b. Wohnwagen der auf dem Campingplatz steht oder ein angemeldetes Auto das in der Halle steht und schon jahrelang kein tüv mehr hat)
    Hierbei muß einfach normaler Tüv und AU gemacht werden und schon gehts zur Zulassung.


    Zulassung / Wiederzulassung:
    Für die Zulassung eines Fahrzeugs das weniger als 18 Monate Stillgelegt ist benötigt Ihr also nur Einen HU und einen AU bericht und Los gehts.


    Für ein Fahrzeug das Länger als 18 Monate Stillgelegt ist benötigt ihr Ein Gutachten nach §21 und eine AU. Es spielt hierbei auch keine rolle ob ihr kurz vor ablauf der 18 Monate noch eine HU gemacht habt. Diese ist mit Ablauf der 18 Monate verfallen. Also ist im extremfall eine Vollabnahme notwendig obwohl das Fahrzeug noch 23 Monate tüv hat.


    Noch Fragen :confused:

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