hi, kann mir mal jemand mit dem aktuellen strafverfolgungsregister sagen wie hoch die strafe fuer fahren mit nicht angemeldetem kfz ist...???
Danke...
wieviele punkte...
-
-
-
Hi Philly!
Das ist wie folgt geregelt:
Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Bußgeldkatalog:
Zulassungspflicht
Tatbestand Nr.49: Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt: 100 DM und 3 Punkte_______
MfG Alf -
Mooooment........
War das Fahrzeug überhaupt nicht versichert und ohne gültiges KZ ???Wenn ja dann ist das schon eine Straftat und kann mit Haft- und/oder hohen Geldstrafen enden.
Poste mal hier: http://www.bussgeld-online.de
------------
Gruß AB -
Hi!
mmh, uns ist da mal was passiert:
Auf der Zulassungstelle nachgefragt, ob wir mit dem abgemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren dürften?
Antwort: "Ja, auf direktem Weg, mit dem letzten Kennzeichen, und Doppelkarte dabei."
Okay, mit der Tageszulassung auf den Weg gemacht. Angehalten worden! Wir hätten mit dem letzten normalen Kennzeichen fahren dürfen, nicht mit der jetzt abgelaufenen Tageszulassung! Doppelkarte war dabei.
Ergebnis: Strafbefehl über DM 550,00, ohne Punkte, oder laufen. Ist 2 Jahre her.
cu all
Toby
-
nicht zugelassen ist nicht so schlimm. vergewisser dich aber ob auch eine haftpflicht besteht. falls nicht erwartet dich eine geldstrafe im dreistelligen bereich bzw im schlimmsten falle ein jahr freiheitsstrafe. wenn dazu noch was passieren sollte, kannst du den schaden selbst zahlen. darum wäre ich mit solchen geschichten, wo auch die versicherung mit hineinspielt immer sehr vorsichtig.
gruss und fahr vorsichtig
alex
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!