wieviele punkte...

  • Hi Philly!


    Das ist wie folgt geregelt:
    Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, c) Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung im Bußgeldkatalog:
    Zulassungspflicht
    Tatbestand Nr.49: Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt: 100 DM und 3 Punkte


    _______
    MfG Alf

  • Hi!


    mmh, uns ist da mal was passiert:


    Auf der Zulassungstelle nachgefragt, ob wir mit dem abgemeldeten Fahrzeug zur Zulassungsstelle fahren dürften?


    Antwort: "Ja, auf direktem Weg, mit dem letzten Kennzeichen, und Doppelkarte dabei."


    Okay, mit der Tageszulassung auf den Weg gemacht. Angehalten worden! Wir hätten mit dem letzten normalen Kennzeichen fahren dürfen, nicht mit der jetzt abgelaufenen Tageszulassung! Doppelkarte war dabei.


    Ergebnis: Strafbefehl über DM 550,00, ohne Punkte, oder laufen. Ist 2 Jahre her.


    cu all


    Toby

  • nicht zugelassen ist nicht so schlimm. vergewisser dich aber ob auch eine haftpflicht besteht. falls nicht erwartet dich eine geldstrafe im dreistelligen bereich bzw im schlimmsten falle ein jahr freiheitsstrafe. wenn dazu noch was passieren sollte, kannst du den schaden selbst zahlen. darum wäre ich mit solchen geschichten, wo auch die versicherung mit hineinspielt immer sehr vorsichtig.


    gruss und fahr vorsichtig :)


    alex

    stets eine kühle Briese im Lader
    und eine Hand breit Luft unterm Kat

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