Felgen - Auflagen

  • Hi Leute!


    War heute beim TÜV und hab mit dem Sachverständigen gesprochen wegen dem Eintragen meiner 9jx16er Felgen (ET15). Der meinte das die Felgen keinen mm aus dem Radkasten stehen dürfen!


    Ist das in D. auch so das die Felgen nicht aus dem Radkasten stehen dürfen?


    Gruß, Mike

  • Grad das ist der Punkt, der Ö-TÜV, aber grundsätzlich stimmt das mit der Lauffläche, vielleicht meinte er ja das und du hast ihn falsch verstanden?

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  • Hallo


    Eine Laufflächen abdeckung muss im Bereich
    von 64° gegeben sein!(Um genau zu sein).


    Es gibt halt Tüvprüfer, die sich das
    Zurechtkuken :biggrin: .


    tschau

    CCG Chor rules ,CNN rockt das Boot
    Kinder statt Zylinder:ätsch:

  • Danilo


    Naja, eigentlich war es unmissverständlich! Aber ich werd erstmal die Kotflügel aufweiten lassen und dann mit den Felgen hinfahren!


    Sacha


    Danke für die Info! Wegen dem Zurechtkuken hast sicher recht! :face_with_rolling_eyes:


    Ciao, Mike

  • Hy mike,


    Wenn dir der Tüv schwierigkeiten macht,dann probiers doch mal bei Dekra,die sind nicht so streng,mit den Auflagen.Die Felgenkante darf überstehen,aber das Profil nicht,da haben die anderen recht.Ich habe auch 9*16Zoll,mit 215/40 Reifen,die wurden mir ohne Probleme eingetragen.


    Tschau
    atlantis 2000 :winkewin:

  • Hey,
    Ich kenne es nur so: Die Hälfte der Räder und dann 15cm nach oben hin muß das Profil abgedeckt sein, dann krieg ich es eingetragen :winkewin:


    @ danilo rat mal wo.... natürlich in Hagen :biggrin::winkewin:

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