• Hi,
    ich glaube mal zumindest gehört zu haben das alle Streben Domstrebe, Querlenkerstrebe nicht eintragungspflichtig sind. stimmt das oder nicht?
    cu


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    Andreas
    Member # 24
    CCG

  • Ja, stimmt. Domstreben muessen nur so befestigt sein das die Allgemeinen bestimmungen nicht beeintraechtigt werden (z.b. scharfe Kanten und so)


    Bei den Querlenkerstreben wuerde ich mich lieber nochmal erkundigen - wir hatten damals das pro Kit von Eibach verbaut da wollte der Tuev unbedingt die unbedenklichkeitsbescheinigung von denen sehen.


    Gruss, Stefan1


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  • Also ich habe wiechers eingebaut und der tüv meinte es müßten alle eingetragen werden allerdings laberten die was von §3 oder so und haben mir die querlenkerstrebe eingetragen da diese zu dem zeitpunkt verbaut war als ich nachfragte zwecks domstrebe meinten die haben sie noch nie eingetragen (da noch nie verbaut war) aber ich muß es abnehmen lassen.

  • Meine Freundin hat sie eingetragen, schaden tut der Vermerk im Schein sicher nicht...


    ------------------
    Ciao, Danilo


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  • Hallo,


    ruf doch mal bei Wiechers an, vielleicht haben die ja eine Bescheinigung für den TÜV, daß eine Eintragung nicht nötig ist. Also meiner ist damals so über´n TÜV gegangen. Der Prüfer meinte, eine Domstrebe muß nicht eingetragen werden.


    Eine Einzelabnahme kostet doch nur unnötig Geld, vielleicht kannst Du es ja vermeiden.


    Tel. Nr. von Wiechers 05021 / 601360
    Fax. Nr. von Wiechers 05021 / 12481


    Mfg

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