Hi !
Wieso, wer kauft sich denn nen neuen Lader mit Laderrad? Das alte war doch ok oder
Wenn du das selbst einbaust kann dir keiner was. Der Verkäufer hat höchstens die Möglichkeit zu sagen dir verkauf ich dann nix.
Und Chip kann man wechseln. Überhaupt würde ich nur den ausgebauten Lader ohne alles hinbringen.
Grad bekomme ich ne Mail wie das bei Gebrauchtlader ist.
Also von privat zu privat hast du da schlechte Karten.
Aber gewerblich (SLS usw.) gilt auf jeden Fall das halbe Jahr Beweispflicht beim Vk, ich weiß jetzt nicht wieweit die Gebrauchtwagenregelung hier greift (Reduzierung der Gesamtgewährleistung auf ein Jahr, weil ist ja nen Autoteil :-/?? sonst 2 Jahre)
Ausnahme der gewerbl. VK gibt schon Mängel an, die können dann nicht mehr reklamiert werden.
Aber wer kauft z.B. schon nen Lader mit dem Hinweis Lager ausgenudelt und Einlaufspuren, deshalb auf die Teile keine Garantie *g*?
Bei privatverkäufen zum Schein (wenns rauskommt) gilt natürölich auch das Gesetz voll.
cya Anjy
G-Lader und Garantie?
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Die Garantie gilt aber nur,wenn das Teil in Werksmäßigem Zustand bleibt.Bei Instandsetzungsarbeiten gilt die garantie nur auf verbaute Teile,nicht auf das alte Material,also bei g-Lader das Gehäuse.
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Aber mit denen von SLS kannst du reden,die haben glaube ich sogar eine Zusatzversicherung für Lader auch bei Leistungssteigerungen bis 20% mehr,kostet nicht viel.
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den musst Du mir mal zeigen, der ein Laderad geschrottet hat, ich meinte damit die RSII Bearbeitung, von der Du geschrieben hast.
Es muss Dir doch klar sein, dass dabei ans Limit gegangen wird, um maximale Leistung aus dem Lader zu kitzeln, was natürlich einen extremen Verschleiss und Anfälligkeit beeinhaltet
Wenn VW Motorenteile herstellt, wird genug Reserve bei der Standfestigkeit gelassen, um die gesetzten Vorgaben erfüllen zu können
Genau diese Reserven werden dann aber nachträglich beim Tuner zur Leistungssteigerung genutzt
Dabei verstehe ich dann aber nicht, dass Du das Letzte aus Deinem Lader rausholen willst, und trotzdem noch auf ner Garantie bestehst.
Zudem ist Garantie nicht dasselbe wie Gewährleistung, denn die Gewährleistung resultiert aus dem Kauf- oder Werkvertrag, die Garantie aber erfordert einen selbständigen Garantievertrag, d.h. der Unternehmer sichert ausdrücklich einen Garantiezeitraum zu, vergleichbar auch mit zugesicherten Eigenschaften, für die er ausdrücklich einstehen will.
Nach der Neuregelung im Kaufrecht ist der Schadenersatzanspruch des Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache durch den Verkäufer nach § 437 Nr.3 i.V.m. § 280 BGB von einem Vertretenmüssen des Verkäufers abhängig, welches nach dem bewährten Verschuldensprinzip, jetzt aus § 276 Abs.1 S.1 BGB, ermittelt wird.
@anja:
Unter Abänderung der bisherigen Rechtslage wird nunmehr, in Übereinstimmung mit dem Leistungsstörungsrecht, die Erfüllungspflicht des Verkäufers auf Sach- und Rechtsmängelfreiheit des Kaufgegenstandes erstreckt.
Die schon im bisherigen Recht verteilte Beweislast für das Vorhandensein von Sachmängeln nach § 363 BGB blieb grundsätzlich unverändert, mit der Folge, dass ab Annahme als Erfüllung die Beweislast den Käufer, und nur bis zu diesem Zeitpunkt den Verkäufer trifft.
ein Sonderfall ist der sog. Verbrauchsgüterkauf, der ist in den §§ 474-479 BGB geregelt und betrifft nur Fälle, wo ein Unternehmer eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkauft.
Fälle mit Kaufverträgen von Unternehmern untereinander, Fälle mit Kaufverträgen von Verbrauchern untereinander und auch Fälle eines Verkaufes durch einen Verbraucher an einen Unternehmer sind ausgeschlossen.
Nur in einem solchen Fall greift die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers, denn wenn sich ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang zeigt, wird per Gesetz erst mal vermutet, dass dieser Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war ( §276 BGB).
Diese vermutung ist aber trotzdem widerlegbar, und dafür sind die Siegel am Lader und am Laderad da.
gruss
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</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">den musst Du mir mal zeigen, der ein Laderad geschrottet hat, ich meinte damit die RSII Bearbeitung, von der Du geschrieben hast.</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Also das Beispiel mit dem LR war so gedacht.
Du fährst nach SLS, lässt Laderüberholen und SLS versiegelt das Laderrad und sagt Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nur bei nicht zerstörten Siegel.
Jetzt sagst du dir, ich will aber ein kleineres Laderrad fahren und gehst zu VW.
Dort lässt du dir das versiegelte LR wechseln gegen ein orginales.
VW wird dir das LR aber nicht versiegeln und du kannst es gegen ein kleineres wechseln.
Geht der Lader innerhalb der Gewährleistungsfrist kaputt, schraubst du das org. LR drauf.
Du fährst zu SLS und SLS fragt warum das Siegel kaputt ist.
Du stellst dich auf dumm und sagst," Ich dachte mir, wenn ich schon den Lader wechsel, lass ich auch direkt das LR wechseln, könnte ja auch mal kaputt gehen. Hab ja von sowas schliesslich keine Ahnung.
Du zeigst ihnen die Rechnung von VW auf der, der Kauf und die Montage eines org. LR steht.
Schon ist die Sache mit dem Siegel übergangen.
Ich bezweifele aber, das es legitim ist das LR zu versiegeln, wenn jemand den Lader wechselt.
Möglich wäre es sicher den Lader selbst zu versiegeln aber das LR???</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Es muss Dir doch klar sein, dass dabei ans Limit gegangen wird, um maximale Leistung aus dem Lader zu kitzeln, was natürlich einen extremen Verschleiss und Anfälligkeit beeinhaltet
Wenn VW Motorenteile herstellt, wird genug Reserve bei der Standfestigkeit gelassen, um die gesetzten Vorgaben erfüllen zu können
Genau diese Reserven werden dann aber nachträglich beim Tuner zur Leistungssteigerung genutzt </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Leider wieder falsch.
Wenn ein Hersteller ein Auto baut, hat er mehr zu berücksichtigen als die Standfestigkeit.
Da wären z.B. Versicherungsklassen, Steuer, Kraftstoffverbrauch, veschiedene Klimazonen (wichtig für Kennfelder, der Wagen muss ja im kalten Sibirien genau so laufen wie im heißen Death Vally)...
Tuner vernachlässigen in erster Line diese Aspekte.
Der G60 Motor ist hier allerdings ein art Sonderfall, da es hier in erster Line einfach ist wirklich an die mechanische Grenze des Motors bzw. Lader zu gehen (extrem kleines Laderrad).</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Dabei verstehe ich dann aber nicht, dass Du das Letzte aus Deinem Lader rausholen willst, und trotzdem noch auf ner Garantie bestehst. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Erstmal ist der Preis für die RS2 Bearbeitung ja wohl unverschämt hoch, dafür das die nur ein bisschen daran rumfeilen.
Da sollte meiner Meinung nach schon deshalb ne Garantie drauf sein.
Wenn du dir einen bearbeiteten Turbolader oder Kompressor irgendwo kaufst, erhälst du darauf auch Garantie. Warum sollte der G-Lader da eine Ausnahme sein? Weil er grundsätzlich leichter kaputt geht als die anderen Beiden?
Es geht auch gar nicht darum ob du damit an die Grenze des Laders gehst oder nicht. Entscheident ist nur, dass beide Hälften und der Verdränger bearbeitet wurde und deshalb auf diese Teile eine Gewährleistungspflicht steht.
Nehmen wir an, SLS macht einen Fehler bei der Bearbeitung und der Verdränger geht dir 5 Tage später kaputt.
Dann kann es doch wohl nicht sein, dass du SLS nachweisen musst, das die einen Fehler bei der Bearbeitung des Verdrängers gemacht haben.
Mal nebenbei, wenn ich nicht gewährleisten kann, dass ein Teil 6 Monate hält, biete ich es nicht an.
An dieser Stelle will ich aber mal sagen, dass ich nicht irgendwie gegen SLS hetzen will oder so. Ich gehe auch mal davon aus, dass sie dir nen Lader schon aus Kulanz ersetzen würden, wenn er nur 5 Tage später kaputt geht.
Das ist für mich nur so ne Ausrede mit, ja wir gehen damit ja an die Grenze und können ihnen deswegen keine Garantie geben. Die meisten Leute glauben dies und es wird erst gar nicht versucht Ansprüche auf Gewehrleistung geltend zu machen.
Ist genau, wie wenn der Autohändler behauptet, er könne bei dem Wagen keine Garantie geben, da er so alt ist oder weil es ein Superpreis ist.</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> die Garantie aber erfordert einen selbständigen Garantievertrag, d.h. der Unternehmer sichert ausdrücklich einen Garantiezeitraum zu, vergleichbar auch mit zugesicherten Eigenschaften, für die er ausdrücklich einstehen will. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Nope, die Garantie besteht in jedem Fall, auch wenn der VK versucht die Garantie im Kaufvertrag auszuhebeln.
Dies versuchen die Autohändler auch sehr gerne.
Die meisten Leute denken sich, ich habs ja unterschrieben und zahlen die Reperatur anstatt die Garantie in anspruch zu nehmen.</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Nach der Neuregelung im Kaufrecht ist der Schadenersatzanspruch des Käufers wegen der Lieferung einer mangelhaften Sache durch den Verkäufer nach § 437 Nr.3 i.V.m. § 280 BGB von einem Vertretenmüssen des Verkäufers abhängig, welches nach dem bewährten Verschuldensprinzip, jetzt aus § 276 Abs.1 S.1 BGB, ermittelt wird. </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Wäre nett, wenn du § 276 Abs.1 S1 BGB auch mal posten würdest, da genau dort die Änderung drinn steht.
In § 437 Nr.3 i.V.m. § 280 BGB steht dann wohl, wie er es machen muss.
Da steht aber eindeutig, dass der Verkäufer dem Käufer nachweisen muss, dass, wie in unserem Beispiel, der Lader nicht durch fehlerhafte Bearbeitung zerstört wurde.</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Fälle mit Kaufverträgen von Unternehmern untereinander, Fälle mit Kaufverträgen von Verbrauchern untereinander und auch Fälle eines Verkaufes durch einen Verbraucher an einen Unternehmer sind ausgeschlossen.
Nur in einem solchen Fall greift die Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers, denn wenn sich ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Gefahrübergang zeigt, wird per Gesetz erst mal vermutet, dass dieser Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war ( §276 BGB).
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Hier steht auch wieder, dass in unserem Beispiel, SLS verpflichtet wäre, mir nachzuweisen, dass der Lader nicht durch fehlerhafte Bearbeitung zerstört wurde.</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> ein Sonderfall ist der sog. Verbrauchsgüterkauf, der ist in den §§ 474-479 BGB geregelt und betrifft nur Fälle, wo ein Unternehmer eine bewegliche Sache an einen Verbraucher verkauft.
</font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Sollte der G-Lader als Verbrauchsgut gelten, so könnte der demnach unter die Regelung von §§ 474-479 Fallen.
Wäre interessant zu wissen, was in diesen §§ genau steht.
Postet die mal bitte, wenn du die hast.
Allerdings bezweifele ich, dass der G-Lader als Verbrauchsgut gilt. Wat willste machen, den austrinken oder aufessen?@ Corradospeed
Das mit der Zusatzversicherung ist ja interessant. Davon hat man mir bei SLS leider nix erzählt.N8
Ernie
[ 25 Juli 2002, 01:33: Beitrag bearbeitet von: Ernie ] -
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Hi,
ich will jetzt nicht nochmal alles wiederkäuen was Ernie schon sehr schön richtig gestellt hat. Dazu bin ich einfach zu faul und son §reiterschei.. lese ich den ganzen tag.
Caipiranha hat hier einige sachen sehr schön aus dem Zusammenhang gerissen und verwirrungstiftenderweise gepostet ist aber nix dabei was den Kaufablauf von Firma (SLS, TEC usw.)an Privat (du mit kaputtem Lader) wirklich betrifft.
Wobei ich nochmal grundsätzlich verständlich klarstellen will:
Gewährleistung ist das geltende Recht. Wobei im ersten halben Jahr der Verkäufer dem Käufer beweisen muß das er (der Käufer) den mangel verursacht hat sonst muß er Ersatz leisten bzw. Knete zurück.
Danach muß leider der Käufer beweisen das der verkäufer Mist geliefert hat.
Ganz einfach gesagt: Im ersten halben Jahr zahlt der Verkäufer danach du. Weil wirklich was beweisen kann eigentlich keiner was-höchstens wenn nachweislich Schrott wie falsche Simmerringe eingebaut wurden aber selbst da wirds schon schwierig.
Garantie sind irgendwelche versprechungen die der verkäufer gibt (z.B. 3Jahre oder 100000km auf Motor)
An diese ist er aber AUCH gebunden es sei denn er kann dem Käufer fehlverhalten nachweisen.
Caipiranha, zu wem gehörste, SLS, TEC AME oder schraubste nebengewerblich an Ladern ?
cya Anjy -
und jetzt wissen alle warum es bei VW niewieder autos mit G ladern Geben wird weil der Konzern genau wegen dieser Sch.. mit der garantie usw.viel viel ärger eingeheimst hat.kleine frage am rande wie kann ich eine garantie auf einen glader geben der selber eingebaut wird???ich denke hier wissen alle ganz genau was mit einem gebrauchten der noch grad so hustet oder einem nagelneuen Lader passier wenn auch nur ein kleiner böser aluspan der sich im ladeluftkühler verfangen hat und beim reinigen nicht raus gegangen ist oder sich irgentwo anders versteckt hält oder andere fremdkörper beim zusammenbau in die luftschläuche verkrümelt haben(zb.uuups wo ist denn die unterlegscheibe hin ach nich so wichtig nehm ich halt ne neue)und sich dann im fahrbetieb überlegt"ach mir wird hier zu eng ich will noch mal durch den gLader fliegen" und genau diese leut kommen dann an und weinen darum was hast du mir hier für ne sch.. verkauft alles kaputt beweis das jetz mal das das ein selbst verschuldeter schaden ist.will jetzt keinem auf die füsse treten aber ein glader ist ein äuserst sensibles teil was mit oberster sorgfalt eingebaut werden mus!und das hat halt nich jeder drauf tut mir leid das so direkt zu sagen aber is so und wers nicht kann solls besser lassen.
zur rs lader garantie kann ich nur sagen
überlegt mal erlich wenn man das gehäuse auf der auslasseite derart bearbeitet um ein max.leistung rauszuholen kann man keine garantie mehr drauf geben geben das das teil dann auch noch zig tausen km hällt.gut es kann sich jeder paragrafen hengst hinkniehen und order durchwühlen und irgeteine möglichkeit zu finden sein eigenverschulden auf wen anderen zu schieben.weil mehr ist es nicht!wenn ich ein rs lader habne will mus ich nun mal damit rechnen das mir das teil nach ein paar km um die ohren fliegt.
es hat mal jemand was kluges zu hochleistungsmotoren un deren haltbarkeit gesagt was ich jetzt mal soswerden will
"Der beste Renwagen siegt und bricht hinter der zielinie zusammen"soviel dazu wenn ich ein Glader haben will der mir rs bearbeitung 65er laderad 7400undrehungen drehen soll dann weis ich genau das das teil nur mal ein paar ampelstars mitmacht!
so genug der worte Gute Nacht alle zusammen -
Sag doch net sowas!
Hab auch nen bearbeiteten, fahre schon fast 10 tkm mit 65ér Laderrad, hab ihn sogar mit 65ér eingefahren!
Vor ca. einem Monat dauertest :300 km, teilweise 20 min. lang Vollgas :eek: ,wollte das Gegenteil der vorurteile von G-ladern beweisen das hab ich auch!.. -> ok ich gebe zu wo ich daheim war waren die lager meiner WaPu hin , das war alles!
Hab seitdem auch schon wieder fast 2 tkm drauf -> Motor & Lader ohne Macken, mein Getriebe spinnt halt a bissle, aber das musste ja auch kommen..Gute Nacht!
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Korrekt!
89erHeliusblau
Richtig gesagt! Wenn jemand an die Grenzen der Leistungsfähigkeit / Haltbarkeit geht muss einem klar sein, dass die Lebensdauer rapide abnimmt. Sonst wäre zB der Lader ja ursprünglich schon so bearbeitet worden.Wenn eine Effizienz von 80% ohne Risiko auf Schaden verbessert werden könnte, hätte man das schon lange getan.
Das was man einem Lader mit einer RS - Bearbeitung antut ist eine Reduzierung des Materials. Klar das dabei die Haltbarkeit herabgesetzt wird. Immerhin wurden ja beabsichtigt Sicherheitsreserven bei der Haltbarkeit bei der Herstellung miteingearbeitet.
Jetzt überlegt doch selbst....Über die Haltbarkeitsgrenze hinüber und dann noch Garantie....LEUTE....es gibt natürliche Grenzen des Materials! Setzt man diese herab ist die Folge klar.
Dünnes Material als Faktor 1 und überhöhte Drehzahlen des Laders als Faktor 2.Wenn euch die Leistung nicht ausreicht dann baut euch einen VR6 Biturbo mit dem nötigen Geschaggels dran um wenigstens ein Minimum an Sicherheitsreserven einzuhalten....
so long -
Hi,
es geht überhaupt nicht darum ein falschen Eigeneibau zu vertuschen oder so.
SLS könnte das ja auch umgehen, indem die sagen RS2 Bearbeitung nur mit Ladereinbau bei uns. Die paar € mehr würde ich auch noch bezahlen.O.K. wir haben ja nun bereits geklärt, warum gesetzlich darauf eine Gewährleistungspflicht besteht.
Jetzt erklärt mir bitte mal ohne diesen, das ist hochleistungs tuning quatsch, warum darauf keine Gewährleistungspflicht besteht.
Gebt mir bitte mal ne Antwort auf folgende Fragen:1.) Wenn ich einen hochleistungs berarbeiteten Turbolader oder Kompressor kaufe, habe ich darauf Garantie. Warum soll die auf einen hochleistungs bearbeiteten G-Lader nicht sein?
2.) Wer lässt sich denn den Lader für viel Geld bearbeiten, wenn er damit dann nur ein paar Ampelstarts zu erwarten hat?Ich bezweifele auch, dass ein RS2 Lader bei richtiger Wartung, eine so drastisch kürzere Lebensdauer zu erwarten hat. Ich glaube, ein org. Lader mit 68er oder 65er Laderrad hat da eine kürzere Lebensdauer zu erwarten.
Gute Nacht
Ernie -
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Noch was:
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Jetzt überlegt doch selbst....Über die Haltbarkeitsgrenze hinüber und dann noch Garantie....LEUTE....es gibt natürliche Grenzen des Materials! Setzt man diese herab ist die Folge klar.
Dünnes Material als Faktor 1 und überhöhte Drehzahlen des Laders als Faktor 2.Wenn euch die Leistung nicht ausreicht dann baut euch einen VR6 Biturbo mit dem nötigen Geschaggels dran um wenigstens ein Minimum an Sicherheitsreserven einzuhalten....
so long </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Weißt du überhaupt, was bei der RS2 Laderbearbeitung gemacht wird?
Es wird nicht über die Haltbarkeitsgrenze gegangen!!!
Ein seriöser Tuner würde sowas auch nie machen.
Die Laderdrehzahl erhöt sich meines wissen dadurch auch nicht. Der Lader fördert nun mehr Luft bei gleicher Drehzahl.
Vorteilig ist eher noch, dass es nun weniger Gegendruck im Lader gibt.
Ich verstehe auch nicht, warum ihr denkt, dass damit direkt über die Haltbarkeitsgrenzen gegangen wird.
Habt ihr mal überlegt, das wenn VW den direkt so hätte herstellen lassen, der 1. in der Produktion teurer gewesen wäre und durch die erhöte Leistung in eine viel teuere Versicherungsklasse gekommen wäre. Der Leistungsunterschied zum VR6 wäre auch weg.
Ich glaube, dass das eher Gründe sind, warum VW den nicht direkt so bearbeitet hat.
Gruß
Ernie
[ 30 Juli 2002, 02:08: Beitrag bearbeitet von: Ernie ] -
Ernie
Das ist totaler Blödsinn. Es werden bei der RS2 Bearbeitung unter anderem Stege entfernt etc. Das mindert die Stabilität des Laders erheblich!!! Wer das nicht versteht tut mir leidCiao
SebastianPS: Wer das machen läßt weiss womit er im schlimmsten Fall rechnen muß und wird garantiert keine Garantie darauf verlangen.
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Ach ja?? Ich bin damals mit orig. Lader, orig. Laderrad, einfach alles orig., nach der Überholung (Doc) gerade mal 8tkm gekommen. immer warmgefahren, nachlaufen und so weiter. Na Toll!
Und was nun? Hab gedacht der serien Lader haltet besser?? Ich meine, den Lader soll man schon Pflegen (warmfahren usw..) aber wenn dann noch was kaputt geht ist das Glückssache.Gilmore
Du kannst gut reden mit VR6 Bi-Turbo statt 8V G60 , schön und gut aber a bissi teurer vergleich, würd ich sagen!!
Kannst gleich sagen.. dann kauf dir nen Ferrari, ha ha. -
</font><blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr /><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif"> Es werden bei der RS2 Bearbeitung unter anderem Stege entfernt etc. Das mindert die Stabilität des Laders erheblich!!! Wer das nicht versteht tut mir leid </font><hr /></blockquote><font size="2" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Hi, ich weiß, das hört sich schlimm an. Ist aber nicht so schlimm, wie man denkt. Ich kenne einige die damit Erfahrungen haben und die Bearbeitung auch schon selber vorgenommen haben. So schlimm ist das nicht, und wie gesagt, gibt es auch weniger gegendruck im Lader.
Ein kleineres Laderrad < 70 ist da schon schlimmer für den Lader.Es ist aber auch so, dass wenn ich den Lader zur Bearbeitung gebe, egal wo, erwarte ich, dass der Tuner sich vorher ein Bild über den Zustand meines Laders macht. Er sagt dann, ne geht bei dem nicht mehr oder der ist noch OK dafür. Wenn er sagt, er ist OK, so sollte er doch auch garantieren können, das er 6 Monate hält.
Ich kann es verkraften, wenn ich den Lader bearbeiten lasse und er geht 6 Monate später kaputt.
Würde aber einen Anfall bekommen, wenn ich den komplett bearbeiten lasse und der z.b. 1 Monat später im Ar... ist.MfG
Ernie -
Salve.
Q G60Selo:
Kann schon sein dass der Vergleich eines 8v G60 mit einem Vr Biturbo etwas krass ist, jedoch hält ein VR einen Biturbo aus, was wiederum verdeutlicht inwiefern Materialreserven vorhanden sind.Ok...gehen wir auf EINEN Turbo beim VR ein.
@ Ernie:
Ja, ich weiss dass bei einer RS2 bearbetung Material entfernt wird. Und Materialentfernung bedeutet Materialschwächung. In anbetracht der Tatsache dass man sich am Lader die Finger verbrennen kann wenn er warmgelaufen ist mag unter anderem ein Indiz dafür sein was das Meterial aushalten muss.....
Zum Thema Laderrad unter 70: wenn man den Drehzahlbegrenzer drin lässt fährt man mit einer Drehzahl von max 6200. Der Lader wird von VW aus mit bis max 13000 Umdrehungen angegeben(glaube ich zu wissen) und bei einem 86iger LR wirst du diese Drehzahl nicht erreichen(siehe dazu auch im Vergleich-http://www.tschlagwein.de/g-lader_laderrad.php3-, also ....
Klar ist dass es eine erhöhte Abnutzung gibt, jedoch fahre ich nicht permanent am Limit, wann denn schon und vorallem wo???
Und zum Thema VW:
wenn es möglich gewesen wäre mehr Leistung aus dem Teil zu quetschen,ohne Schadensrisiko, dann häte VW das getan! Dann wäre der G60 in der Modellreihe der Motorisierungen eben über dem VR gestanden und im Vergleich zum Golf 3 sinds ja auch nur 14 PS.
(ist kein persönlicher Angriff auf jemanden, ist nur meine Meinung)
schlaft gut---- -
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bzw wenn es möglich gewesen wäre hätte man einen 2 Liter G60 gebaut auf Basis des 3er GTi´s.
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Hi, ich sehe das absolut nicht als persönlichen Angriff oder so. Also keine Bange.
Aber meinst du wirklich, VW wäre nicht in der Lage gewesen mehr Leistung aus dem Lader zu holen? Ich denke schon.
Wer würde denn den teuren VR6 kaufen, wenn der G60 stärker ist?
Hier im Forum habe ich auch mal gelesen, dass der G60 nicht wegen dem hohen Ausschuß bei der Produktion gestorben ist, sonder wegen dem zu geringen Leistungsunterschied zum VR6.
Glaub mir bitte, die Faktoren wie Zielgruppe, Kraftstoffverbrauch, Versicherungsklasse... gehen viel stärker bei der Planung eines PKW ein, da Standfestigkeit dabei vorausgesetzt wird.Die Bearbeitung ist auch nicht so schlimm!!!
Bei hochleistungs Bearbeiten Turboladern, wird auch z.B. das kompllette Gehäuse aufgefräßt um größere Turbinenräder rein zu bekommen. Nebenbei, schon ein serien Turbolader wird unter langer vollast nicht nur so heiß, dass du dir die Finger daran verbrennst. Turbos glühen bis zur Weißgluht.Aber stell dir das mit der RS Bearbeitung doch mal so vor.
Du kaufst dir ein Haus und findest nach einiger Zeit, dass es zu wenig Tageslicht im Haus gibt. Also beauftragst du einen Architekten, der dir ein paar zusätzliche Fenster einbaut.
An manchen Stellen, kannst du ein neues Fenster in die Wand setzen, ohne das die Statik des Hauses darunter leidet. An anderen Stellen ist es absolut nicht möglich ein Fenster zu installieren.
Genau so ist es mit der RS Bearbeitung.Lesen hier eigentlich keine Tuner mit?
Wäre schön, wenn hier mal ein Tuner zu Stellung nehmen könnte.Gruß, Ernie.
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P.S. Kann sein, dass ich hier falsch informiert bin, aber war für den 3er Golf nicht auch ein 2.9 L geplant. Wurde aber wegen thermischen Problemen nicht gebaut?
N8
Ernie -
Turbolader drehen ja auch nicht in einer ellyptischen Bahn.
Ich sehe die Sache halt Vorsichtig.
Klar..ein Auto und dessen Lebensdauer hängt definitiv mit vom Fahrer ab. Ich bestreite auch nicht dass ein RS Lader auch mal 50tkm halten kann, keine Frage.....
aber eigentlich sind wir mal komplett von deiner Frage abgekommen und da es mich mit der Gewährleistung auch interessiert, möchte ich nun das Ganze auch nicht weiter in die Länge ziehen...
Thema Turbo: ein Abgasturbo wird ja mit ganz anderen Maßstäben entwickelt. Dass dabei die hohe Temperatur mit eine Rolle spielt ist klar. Ein G Lader kann halt nicht glühen, schon wegen des Verdrängrs und der Lager nicht.Beim Turbo müssen die Lager halten und das Material die Temperaturen. Verschleiss gibt es da ja kaum. Ein Lader dreht im Mü Bereich und ellyptisch statt rund.
Die Haltbarkeit eines G Laders wurde schon mit über 300tkm Serienzustand ohne Überarbeitung beziffert, aber auch schon mit 10tkm nach Bearbeitung.Also irgendwie....komisch, oder?
Naja....wegen der 10 Pferde gehe ich das Risiko nicht ein. Und ich denke mal zu bezweifeln ob man 10 Pferde überhaupt richtigt merkt. Vorallem braucht man sie nicht wirklich denke ich....
seeya -
ahhh....Golf 3 2,9 Liter....
wurde ja in der abgespeckten 2achter Version verkauft. Wohl wegen Versicherung, Preis gegenüber Corrado...etc!
Weswegen .....bin ich überfragt.
Und mein Vergleich mit einem 2achter Golf anzusetzen galt eher als Blcikrichtung bezüglich der Leistungsunterschiede zwischen (v G60 (160) und 2achter VR(174)....
VW hätte ausm VR auch mehr rausholen können, wenn zB der Calibra als "Corradogegner" mit nem 16V Turbo 204 Pferde hat, hätte VW auch 210 ausm VR holen können und dann wäre ein G60 mit 180 PS auch kein Problem bezüglich Nachfrage etc( denke ich). nun denn...ich gehe dann auch mal ne Runde in die Kiste.....seeya -
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