• Aaaarrggggghhhhh, mach das bloss nicht. Hat mal einer bei uns im Ort gemacht. Wollte damit Glänzen wie toll er doch ist. Und das Ende vom Lied war, dass der TÜV ihm die Karre stillgelegt hat mit der Begründung, dass bei einem Unfall der Wagen nicht entfernt werden kann.

    Tja, da musste er den Haken wieder anschweissen.

  • Tach!!!

    ich habe hinten überhaupt keinen Abschlepphacken (US-Version).

    Der ADAC musste mich mal abschleppen, da hat er einfach den vorderen genommen.

    Ausserdem gibts noch andere möglichkeiten ein
    Auto wegzuschleppen.

    Das war wohl nur eine Ausrede vom TÜV.
    Hatte jedenfalls keine Probleme mit der HU.

    Adios!

    martin.

    91´er US-G60, rot, 60er Supersport, Supersprint ab KAT, RS In & Outlet-Kit, 32er Victor, weiteres in Arbeit...
    Alltagsauto: 97´er Nissan Primera Kombi

  • Hi,

    Ich freu mich natürlich über all die Hinweise und Beiträge. Aber welche Meinung ist nun richtig? :confused:
    Würde doch schon gern im Voraus wissen was die KOnsequenzen sind oder nicht. Weil auf stillegen habe ich keine Bock. Also wem kann ich nun glauben???

    MfG Tino

    ´94 16V

  • Hmm...das sagt die StvZo....

    § 43 Einrichtungen zur Verbindung von Fahrzeugen

    (2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Achse müssen vorn, Personenkraftwagen - ausgenommen solche, für die nach der Betriebserlaubnis eine Anhängelast nicht zulässig ist - auch hinten, eine ausreichend bemessene und leicht zugängliche Einrichtung zum Befestigen einer Abschleppstange oder eines Abschleppseils haben. An selbstfahrenden Arbeitsmaschinen darf diese Einrichtung hinten angeordnet sein.

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