• Hi,

    hätte da mal ne Frage zur STVO.
    Ist das Anbringen von Teilen am Auto, die nach der STVO nicht im Straßenverkehr nicht zulässig sind IMMER illegal?
    Bei Rücklichtern und so, denk ich mir schon das die nicht zulässig sind. Aber wie ist das mit Teilen wie z.B. den LED Spritzdüsen. Sind die von vorn herein verboten oder ist nur das Anschalten der LEDs verboten aber der Anbau legal (Stört ja kein wenn se net an sind?)

    Will die Teile net an mein :corrado: machen, aber hab da gestern mit dem Kumpel darüber diskutiert, sind aber zu keinem Entschluss gekommen.

    Wie ist das jetzt? :confused:

    Gruß
    Daniel

  • [klugschei*ermode]
    Erstmal handelt es sich da um die STVZO, nicht um die STVO. [/klugschei*ermode] :winking_face:

    Der Anbau ist ebenso illegal. Wenn die angebaut sind erlischt die Betriebserlaubnis des Autos. So einfach ist das. :winking_face:

     [ 14 Dezember 2002, 21:10: Beitrag bearbeitet von: Steag ]

  • hi,

    ja da hat er leider recht. alles was am wagen angebaut wird und nicht der serie entspricht ist entweder freigabepflichtig oder eintragungspflichtig. da gibts nur sehr wenig spielraum. (schaltknäufe oder so...)
    manchmal find ich das zwar etwas übertrieben....aber ich kenne genug erschreckende beispiele wo auch sagen muss: das is quatsch und auch gefährlich was da teilweise angebaut wird! für diese jungs ist es schon richtig, daß es regeln gibt. aber für so manchen (teilweise sinnvollen) kleinumbau halte ich es für unnötig.

    cui

    reiner

    .....Trauertag 5.4.2003.....Corry verkauft ..jetzt TTR...auch nich übel :winking_face:

  • wie is das eigentlich dann mit selbstgebauten spritzdüsen???? hab welche selbst aus vollalu gebaut! sehen eh aus wie die originalen, aber halt ned typisiert*gg*

    '92er 16V flash-rot, teilpoliert, sonst Serie
    '86 toyota corolla liftback (winterschlampe)
    Wenn der Weg das Ziel ist, ist dann das Ziel weg?

  • ...tja, vieles ist leider zu sehr reglementiert....aber manches wird ja mit der Zeit gelockert.
    Ich erinner´nur mal an die 3.Bremsleuchte (vor 15 Jahren noch verboten, da gab es dann diese tollen zusätzlichen ZWEI Bremsleuchten zum Anbau hinter der Heckscheibe) oder die Sidemarkers....und beides ist mittlerweile seit VOLVO Standard.
    Mh und mit den Neon-Unterboden-Kits verhält es sich ähnlich (wenn ich mich nicht irre)....zwar nicht zulässig beim Betrieb des Fahrzeugs, aber zu Showzwecken (und damit im Stand) mittlerweile zugelassen.... :eek:

    ...neu:Tuerkenkarre....jau...krasskorregdd.......

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