Hi!
Nun wurde ja schon über dieses Thema in mehreren Foren gepostet und keiner weis richtig Bescheid,was nun zulässig ist und was nicht!
Wie ich schon im Thema "1700Euro Bußgeld" geschrieben hatte,habe ich meinen VW-Spezi darauf angesetzt!
Heute erhielt ich schon mal eine "kleine" positive Antwort.Das VW-Vertriebszentrum Süd hat sich dieser Sache nun offiziell angenommen und wird die Rechtslage zwecks Benutzung der TT-Pedal-Kappen bei Corrado & Co bei Kraftfahrtbundesamt abklären.
Hiermit kann ich auch Aussagen 100%ig entkräften,daß VW oder AUDI das Pedalset nur exclusiv für den AudiTT vertreiben möchte.Inzwischen bietet VW das TT-Pedalset im ZUBEHÖR offiziell schon für LUPO,POLO,GOLF etc. der neueren Baureihen an.Auch bei diesen Set´s sind keinerlei Gutachten o.ä. dabei.
Aber die Situation sieht positiv für uns aus,da auch viele Corrado´s,Golf2,etc. mit den Pedalset´s nachgerüstet werden.
Es tut sich also etwas bei VW!Sobald ich etwas "schriftliches" in den Händen habe,werde ich Euch Bescheid geben,da ich keine eigene Homepage habe,würde ich aber dennoch dieses Schreiben für alle zugänglich machen,was meint Ihr dazu!
Ich bitte Euch also,rennt nicht gleich alle zum TÜV,wegen einer Eintragung,die wahrscheinlich unnötig ist und nur Abzocke von TÜV und Co ist,obwohl die keinerlei rechtliche Grundlage dazu haben!
MFG
Michael Arndt