- Offizieller Beitrag
Ist eigentlich schon das berühren der durchgezogenen Line (wie im Beispiel) strafbar oder nur das komplette überfahren der Linie?
Ist eigentlich schon das berühren der durchgezogenen Line (wie im Beispiel) strafbar oder nur das komplette überfahren der Linie?
ZitatÜberfahren Sie eine durchgezogene Linie gibt es laut StVO ein Bußgeld von 10 Euro. Dies gilt auch, wenn Sie nur teilweise über das Verkehrszeichen 295 fahren. Eine durchgezogene Linie beim Überholen zu überfahren kostet Sie 30 Euro Strafgeld.
Danke, aber wie ist „teilweise“ zu verstehen?
Ist eine Berührung schon das „teilweise überfahren „??
Erkläre doch mal genau, warum du fragst?
Schneidest du eine Kurve und gefährdest dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer, dann kann ein teilweises„Befahren“ der Linie schon ausreichen, für eine Ordnungswidrigkeit.
Es kommt halt auf die genaue Verkehrssituation an. Grundsätzlich ist die Linie eine Begrenzungslinie und nach meiner Ansicht bereits das Befahren „mit Augenmaß strafbar“.
Genau wegen der nach meiner Meinung unscharfen Definition.
> teilweise befahren
> berühren
> Befahren „mit Augenmaß„
> mit oder ohne Gefährdung
> ……
Teilweise überfahren = auf ihr fahren, der Reifen (zu wie vielen Teilen auch immer) berührt die Linie
Überfahren = das Rad ist komplett über die Linie hinaus
Wie beim Fußball Klaus: Erst wenn der Ball in vollem Umfang über der Linie ist zählt es als Tor. (in dem Fall eben als überfahren)
Da es diese Fahrstreifenbegrenzung ja nicht nur in der Mitte der Straßen gibt und so automatisch nur für das Überholverbot stehen, gibt es auch unterschiedliche
Verwarn- und Bußgelder:
- Verbotswidrig geparkt, obwohl weniger als 3 Meter zwischen Fahrstreifenbegrenzung und dem Fahrzeug lagen
einfaches Vergehen 10€
mit Behinderung 15€
länger als 3 Stunden 30€
- Beim Wenden verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 30€
mit Gefährdung 35€
- Beim Linksabbiegen verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 30€
mit Gefährdung 35€
mit Unfall 40€
- Verbotswidrig über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren
normales Vergehen 10€
beim überholen 30€
mit Unfall 35€
- Verbotswidrig beim Überholen über die Fahrstreifenbegrenzung gefahren, bei unklarer Verkehrslage
normales Vergehen 150€ und 1 Punkt
mit Gefährdung 250€ und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
mit Unfall 300€ und 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
Günter, wie immer gute Infos vin Dir. Danke.
Aber ich bin noch nicht zufrieden.
Die durchgezogene Linie, auch Fahrstreifenbegrenzung in der StVO genannt, regelt, dass du in Deutschland rechts davon (Rechtsverkehr) zu fahren hast. Das heißt, selbst eine minimale Berührung mit deinem Reifen wäre strafbar, Punkt….egal ob 195er oder 235er Reifen 😜 Das ist verkehrsrechtlich eindeutig!
Abstrafung durch die Polizei, mit Augenmaß! Kann mir nicht vorstellen, dass dir in Bayern ein Beamter an die Karre pisst, wenn du nicht eindeutig die Linie „berührt“ hast!
Aber ich bin noch nicht zufrieden.
Um dann zu deiner ersten Frage zurück zu kommen:
So wie auf deinem Bild fahren kostet 10€
Vielleicht hilft dieses etwas besser:
Kurzes Gedankenszenario für Klaus:
Ersetzen wir den Corrado im o.g. Beispiel gegen einen Motorradfahrer und gehen wir davon aus, dass er regelkonform rechts der durchgezogenen Linie in der Linkskurve fährt und seine Reifen die Linie nicht berühren. Allerdings ragen Teile seiner Maschine und sein Oberkörper in die Gegenfahrspur!
Strafbar oder nicht strafbar?
Antwort:
Nicht strafbar, weil er in Bezug auf die Fahrstreifenbegrenzung alles richtig macht und auch nicht gegen den obersten Verhaltensgrundsatz (Paragraf 1 StVO) verstößt, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder mehr als unvermeidbar belästigt wird.
Kommst du jetzt dem Motorradfahrer aber entgegen, sieht die Situation völlig anders aus, im Übrigen auch für Dich! Beide Verkehrsteilnehmer haben sich so zu verhalten, dass keiner geschädigt oder behindert wird. Kommt es zum Verkehrsunfall durch „Streifen des Motorradfahrers“, dann zieht unabhängig der Beweislage (Zeugen, evtl. sogar Dashcam) immer die Wohlverhaltenspflicht im Straßenverkehr. Das heißt, auch der PkW Fahrer muss jederzeit dafür Sorge tragen, dass er auf besondere Situation im Straßenverkehr reagieren kann!
Was ich damit sagen will….selbst wenn man „scheinbar“ alles richtig gemacht hat und die Verkehrszeichen beachtet hat, kann es im Schadensfall eine absolute Streitfrage werden, für BEIDE.
Die Polizei stellt nur fest und ermittelt die Ordnungswidrigkeit…. entscheiden wird es letztlich die Bußgeldstelle, bzw. bei Straftaten (fahrlässige Körperverletzung in Verbindung mit Verkehrsunfall) die Staatsanwaltschaft.
Danke euch.
Ich werde also meine Spendenbox um 10 Euro auffüllen, es war ja keine Polizei Vorort - hoffe ich.
Der Typ Corradofahrer hat einen entscheidenden Vorteil….er achtet auf sein Fahrzeug, weil er weiß, das Reparaturen und/oder Beschädigungen teuer werden.
Somit provoziert er im Straßenverkehr auch keine gefährlichen Situationen.
Der Corradofahrer ist somit nicht nur optisch ein Gewinn im alltäglichen Verkehrsgeschehen! 👍
……..,Somit provoziert er im Straßenverkehr auch keine gefährlichen Situationen.
Der Corradofahrer ist somit nicht nur optisch ein Gewinn im alltäglichen Verkehrsgeschehen! 👍
Dein Satz in Gottes Ohren
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!