Corrado als Kfz Betriebsvermögen?

  • Moin,


    Ich habe vor, mich selbständig zu machen und eine eigene Werkstatt zu gründen. Ich habe darüber gelesen:


    "Ist das Kfz Betriebsvermögen, können Sie alle Kosten in der Steuererklärung aufnehmen, die mit der Anschaffung und dem Erhalt des Autos in Verbindung stehen. Diese gelten dann nämlich als Betriebsausgabe. Sie können z. B. absetzen:


    Welche Kosten fürs Auto können Sie von der Steuer absetzen, wenn Sie selbstständig sind?
    Anschaffungskosten: Ein neues oder gebrauchtes Auto ist steuerlich nicht vollständig absetzbar. Stattdessen können die Anschaffungskosten als Betriebskosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden (in der Steuererklärung wird dann der jährliche Abschreibungsbetrag aufgeführt)."
    quelle: https://www.erfolg-als-freiberufler.de/auto-steuer-absetzen/



    Ich weiß, es ist eine dumme Frage, aber kann ich meinen Corrado später als Geschäftsfahrzeug deklarieren, damit ich die Steuer senken kann? Hast jemand Erfahrung damit??


    Grüß
    Justinfaster

    • Offizieller Beitrag

    Warum nicht? Dem FA ist egal welches Auto man angibt. Allerdings finde ich es contraproduktiv ein altes Auto (mit Kultstatus :) ) als Selbsständiger steuerlich geltend zu machen. Ich würde das Auto nehmen mit dem ich auch die meisten km fahre und das ist wohl eher nicht der Corrado.
    [Dies ist keine steuerliche Beratung]

  • ...ich würde behaupten, dass die Finanzämter in Deutschland vielleicht träge sind, aber sicherlich nicht fernab der Realität.


    Als was willst du deinen Corrado laufen lassen, als "gewillkürtes Betriebsvermögen" (betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50 %) ???


    Dann darfst du die Fahrzeugkosten natürlich auch nur zu dem Prozentsatz geltend machen, zu welchem du dein Fzg. betrieblich nutzt! Und den Privatnutzungsanteil (1% des ehemaligen Listenneupreises/ Jahr), den das FA immer ansetzt, musst du auch noch zumindest pauschal abführen, obwohl es da bei Baujahren 1988-1995 sicher Nachfragen geben wird.


    Den Corrado als notwendiges Betriebsvermögen (über 50%) zu deklarieren, das kauft dir kein FA in Deutschland ab.

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