TÜV 2 Jahre abgelaufen

  • Hallo Corradofreunde!


    Bei mir ist seit 2 Jahren TÜV abgelaufen und ich will ihn dieses Jahr wieder bewegen ab April. Der Corrado war immer angemeldet (Saisonkennzeichen).


    Bekomme ich einfach TÜV neu dann 2 Jahre oder muss ich eine Art Vollabnahme befürchten?


    VG
    Achim

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig zur Hauptuntersuchung komme?


    Wenn Sie den Termin zur HU verpassen, droht der Gesetzgeber mit Geldbußen. Beim TÜV wird aber keine Strafe erhoben.
    Falls bei einer Anmeldung des Fahrzeugs die Zulassungsstelle feststellt, dass die HU abgelaufen ist, bekommen Sie eine vorläufige Zulassung, mit der Sie das Fahrzeug zur HU vorführen können. Der Termin für die nächste HU wird bei abgemeldeten Fahrzeugen nicht zurückdatiert.
    Ist das Fahrzeug länger als 84 Monate abgemeldet, sollten Sie vorab mit der Zulassungsstelle klären, ob eine HU ausreichend ist oder eine Vollabnahme erforderlich ist.



    http://www.tuev-nord.de/de/hau…uptuntersuchung_berziehen

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  • Hallo MacGyer,
    warst Du denn jetzt mit Deinem Corrado beim TÜV? Bist Du durch gekommen, hat alles geklappt oder haben die was von Dir gewollt? Ich hab nämlich gerade das gleiche Problem und dachte bevor ich da doch irgendwo Ärger bekomme mache ich mir lieber vorab mal schlauf :confused::confused::confused:
    Danke und viele Grüße
    Mareike


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    Hey nochmal Hallo,
    ich habe jetzt nochmal selbst recherchiert. Und es ist wohl so, dass wenn man die Hauptuntersuchung überzieht, von der Prüfstelle eine 20%ige Strafgebühr erhoben wird. Das ist ja ganz schön viel, oder findet ihr etwa nicht? Weiß irgendjemand einen Weg, wie man um die Strafe rum kommt? :kopfkrat::kopfkrat:

    What en Gölfsche!

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  • Wenn das Fahrzeug seit 2 Jahren abgemeldet gewesen wäre, sollte eine normale HU und die Fahrt zur Prüfung kein Problem sein. Folglich dann die Neu bzw Widerzulassung. Hier ist doch aber der Fall, das der Corrado seit 2 jahren mit Saisonkennzeichen angemeldet war und der Tüv nicht gemacht wurde, das Fahrzeug aber hätte in der entsprechenden Zeit bewegt werden können. Somit hat er doch den Tüv wissend 2 Jahre überzogen bzw nicht gemacht. Wenn er jetzt neuen Tüv will und diesen einfach bekommt, hätte er ja 2 Jahre "gespart", da das Fahrzeug nie abgemeldet bzw stillgelegt war.


    -- Beitrag erweitert um 17:28 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 17:19 Uhr --


    Wenn er den letzten Tüv in 2013 gehabt hätte wie er schreibt und jetzt mit der Plakette zum Tüv fährt, von der Polizei angehalten wird, bezahlt er 60€ und kassiert einen Punkt, oder nicht:confused:

    Corrado G60, Bj 88, Alpinweiß :cweiss:
    Bora 2.0, Bj 99, Satinsilber

  • Hallo,
    also ich war mittlerweile beim TÜV und habe in den sauren Apfel gebissen und die 20%ige Strafgebühr bezahlt, weil ich meine HU schon zwei Monate überzogen hatte. Naja, was hilfts, wir alle brauchen den Stemmpel halt und da muss man dann eben mal irgendwie durch. Die hilft alles ärgern, meckern und maueln nicht :motz:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Kunden-Informationen zur 47. ÄndVO zur StVZO.


    Spätestens ab dem 01. Juli 2012 gilt: Bei Überziehen des Untersuchungstermins wird die Plakette nicht mehr rückdatiert. Werden Mängel am Fahrzeug festgestellt, erhalten Sie dazu detaillierte Hinweise. Auch neu: Die Hauptuntersuchung beginnt mit einer Probefahrt.
    Wegfall der Rückdatierung


    Die Laufzeit der Plakette beträgt , z.B. für PKW und Motorrad, 24 Monate – ab Termin der HU. Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert.
    Bei PKW und Motorrad gilt also: Die HU ist grundsätzlich immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten letzten Untersuchungstermin fällig. Ist die Plakette jedoch um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen wir eine vertiefte Prüfung durchführen, die wir Ihnen mit einem Aufschlag von 20 Prozent berechnen.



    http://www.tuev-sued.de/hauptu…chung/1-vorab-informieren



    Hier auch mal die Kundeninformationsbroschüre für den Tüv ab 2012:
    http://www.tuev-sued.de/upload…auptuntersuchung-2012.pdf

  • Hi Corradoman,
    danke für die guten und vielen Infos.
    Für mich hat sich das ja mittlerweile, bzw. jetzt mal für zwei Jahre erledigt. Ich wollte einfach nur mal zum Ausdruck bringen, wie mich die 20 % Strafgebühr genervt haben und nerven und man das einfach so hinnehmen muss, weil man ja eh keine Wahl hat.:motzen:


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    Ach so, und ich wollte ergänzend noch hinzufügen, dass ich natürlich nichts gegen den TÜV an und für sich habe, die regelmäßige Überprüfung der Autos hat absolut seine Berechtigung und finde ich gut, sonst würden viele Heuler mit halb zerfallenen Autos herumfahren.
    Aber muss das denn gleich so teuer sein und dann da drauf auch noch eine Strafgebühr? Warum wird nicht einfach so wie früher zurückgeklebt?

    What en Gölfsche!

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    • Offizieller Beitrag

    Was stören dich denn die erhöhten Gebühren? Hast du doch ganz allein in der Hand, komme pünktlich zahle weniger. Der Zeitraum, wo das Fahrzeug wieder zum Tüv muß steht i.d.R. 24 Monate vorher fest. Eigentlich genug Vorlaufzeit möchte man meinen. Zusätzlich hätte man dann sogar noch weitere 8 Wochen wo es noch keine Mehr-Gebühren kostet. Es ist ja nicht so das du vom Tüv-Termin "überrascht" wirst und eine Woche vor Plaketten-Ablauf einen Brief bekommst.
    Ist wie mit dem Blitzerfotos, sich darüber aufregen das geblitzt wird und das viel Geld kostet aber nicht merken das es alleine am eigenen Gasfuß liegt ob es was kostet.


    Und es wird nicht mehr zurückdatiert weil:


    Zitat

    Grund für die Änderung ist eine rechtliche Bewertung des Bundesverkehrsministeriums, nach der die bisherige Regelung auf einer zweifelhaften Rechtsgrundlage beruht.Die Plakette für die Hauptuntersuchung wird ab dem 01.01.2012 immer ab dem Vorführdatum für die folgenden zwei Jahre ihre Gültigkeit haben.

  • MareikeGII, ärgere Dich doch über Dinge im Leben, die es Wert sind. Du hast doch mehr als zwei Monate überzogen, sonst wäre keine Strafgebühr fällig geworden.
    Um es leichter auszurechnen, wenn die Gebühr normal 96 Euro kostest sind das 4 Euro pro Monat. Überziehst Du 2 Monate, d.h. am Anfang des zweiten Monats gleich zum TÜV, damit es keine Strafe kostet, wenn Dich Polizei oder Ordnungsbehörden die abgelaufene Plakette sehen, sparst Du gegenüber früher 8 Euro, da wäre ja zurückdatiert worden.
    Nur wenn Du nach drei Monaten hinfährst zahlst du 7,20 Euro extra, für die restlichen 12 Euro der Strafzahlung hast Du ja drei Monate mehr TÜV bekommen. Bei vier Monaten sind es nur noch 3,20 extra und bei 5 Monaten sparst Du schon wieder gegenüber früher:grinsup:
    Gruß
    Gunther

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