Fragen zu Gutachten nach Unfallschaden

  • Meiner Frau ist vor 2Wochen ein Rentner in den Lupo gefahren.
    Gut alles kein Thema und den Schaden gemeldet.
    Wie haben den Lupo in unser Seat Autohaus im Dorf zum Kostenvoranschlag gebracht. Laut Kostenvoranschlag ein Schaden von 2300€ Brutto.
    Voranschlag zur Versicherung geschickt.
    Die haben dann nochmal nen Gutachter vorbeigeschickt.
    Laut seinem Gutachten ein Schaden von 1600€ Brutto??


    Wenn ich die beiden Unterlagen vergleiche, frag ich mich warum die Ersatzteile im Gutachten der Versicherung um einiges billiger sind. Auch die Arbeitszeiten sind um einiges weniger.


    Hab dann bei der Versicherung angerufen und mal nachgefragt.
    Die gute Frau meinte zu den Preisunterschieden der Arbeitszeiten das laut Seat wohl Seat Löhne aufgeführt wurden. Der Lupo ist doch schon alt und deren AWs wären wohl von kleinen freie´n Werkstätten??
    Ebenso die Ersatzteile??


    Ich will mich jetzt nicht um 200€ streiten.
    Aber hier ist ein Unterschied von 700€.


    Darf die Versicherung sowas tun aufgrund des Alters billige Ersatzteile verbauen? Was kann ich hier machen?

    Gruß Marco


    94er VR6K mit 16Bit, Doppel-Airbag, E-Recaros, Climatronic ECON, Mark20, Hartmann, SWRA, GRA und noch viel viel mehr in LK1B :biggrin:


    E91 330I Touring / E46 325I Cabrio

    • Offizieller Beitrag

    Kostenvoranschlag ist nicht aussagekräftig genug.


    Einige Infos beim unverschuldetem Unfall:
    http://www.fahrzeugschaden.com/inhalte/unfall_recht.html


    Tipp:
    Bei VW gibt es z.B. den Verrechnungssatz 7 für alte Fahrzeuge. Da kostet die Stunde dann nicht ca. 85€ sondern nur ca. 45€. Da kommen stellenweise nicht mal freie Werkstätten mit. Frag bei deinem Autohaus mal nach ob sie nicht darüber abrechnen können. (kommt auf das Alter vom Fahrzeug an)

  • Marco, Fehler Nummer 1, Du hast den Gutachter der gegnerischen Versicherung ans Auto gelassen. Klar, das dieser den Unfallschaden niedriger ansetzt, selbst wenn er vermeintlich "unabhängig" ist, will er ja weitere Aufträge bekommen.
    Guter Rat geh zum Anwalt, muss die gegnerische Versicherung in der Regel bezahlen. Verkehrsrechtschutz ist als Backup auch immer gut.


    Der Schaden ist für ein KV von der Werkstatt zu hoch. Du hättest von Anfang an einen eigenen Gutachter beauftragen sollen, wenn der von der gegnerischen Versicherung schon da war, ist das nicht mehr so einfach, also Anwalt....


    @Günther, ich geh mal davon aus, daß er den Schaden selber reparieren will, von daher nützt ihm der günstige Stundensatz ja nichts:biggrin:


    Gruß


    Gunther

  • Richtig, hatte vor den Schaden selbst zu beheben.
    Ich will mich nicht wegen 200€ streiten. Aber einen Unterschied von 700€ find ich schon extrem.


    Wie sieht es denn aus wenn ich jetzt selber nochmal nen Gutachter kommen lasse?

    Gruß Marco


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  • Ab einer Summe in Höhe mehr als 1000.- benötigt die Versicherung beim alten Lupo ein Gutachten, welchen besser man selbst beauftragt als die Versicherung. Wer auf Nummer sicher geht gibts gleich weiter an einen Rechtsanwalt welcher alles weitere erledigt, klappt alles so trägt die Versicherung des Verursachers sämtliche Kosten. Je nach Schaden und was man eben als eigenes Ziel hat gleich begutachten lassen und sofort reparieren. In dem Fall wirds nun nach dem vorhandenen Gutachten der Versicherung schlecht, je nachdem kommts zum Vergleich, nur lohnt da der Gang vorn Richter?

  • Du kannst das Gutachten anfordern - kann aber auch sein, daß das nur über einen Anwalt geht.


    Die Versicherung muß die Löhne einer Markenwerkstatt akzeptieren, auch wenn sie sich gerne dagegen wehren. Teile gibt es eh fast nur über VW.

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