NEU: Änderungen für Verkehrsteilnehmer

    • Offizieller Beitrag

    Gesetzesänderungen für Verkehrsteilnehmer ab April 2013


    Winterreifen
    An die Wetterverhältnisse anpassen war bisher die Vorgabe. Jetzt wird konkret festgeschrieben, dass bei Eis- oder Reifglätte, Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch nur noch mit Reifen gefahren werden darf, die nach der geltenden EU-Richtlinie den Eigenschaften für Winterreifen( M+S-Reifen), entsprechen.
    Tagfahrlicht für Krafträder
    Die Fahrer können selbst entscheiden, ob sie am Tage mit Tagfahrlicht oder Abblendlicht fahren. (Falls das Kraftrad überhaupt mit einem Tagfahrlicht ausgestattet ist). Bisher war das Abblendlicht zwingend vorgeschrieben. Nach wie vor muss während der Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, ist Abblendlicht eingeschaltet werden.
    Laute Auspuffanlagen: Fahrverbot in Tempo 30 Zonen
    Fahrzeuge deren Abgasanlagen im Leerlauf Geräusche über 85 db erzeugen dürfen Tempo 30 Zonen nicht mehr befahren. Bußgeld: 40 Euro.
    Bahnübergänge
    An Bahnübergängen gilt ab 1. April ein Überholverbot zwischen dem entsprechenden Gefahrzeichen und dem Bahnübergang selbst. Die Wartepflicht außerhalb geschlossener Ortschaften für Lkw über 7,5 Tonnen und Fahrzeuge mit Anhänger an der einstreifigen Bake ist ab 1. April nicht mehr gültig.
    Kinder in Fahrradanhängern
    Jetzt können bis zu zwei im Fahrradanhänger mitgenommen werden. Voraussetzung: Alter der Kinder maximal bis zum vollendeten siebten Lebensjahr und Fahrer sind min. 16 Jahre alt.
    Inline-Skater und Rollschuhfahrer
    Sie dürfen weder Fahrbahnen, noch Radwege benutzen, sondern müssen auf dem Gehweg fahren. Ausnahme: Durch Zusatzzeichen können Radwege, Seitenstreifen oder Fahrbahn für Inline-Skater und Rollschuhfahrer freigegeben werden.
    Sonderechte für Postfahrzeuge
    Das Befahren von Gehwegen und Fußgängerzonen ist Postfahrzeugen auch außerhalb festgeschriebener Zeiten erlaubt. Nur kurzfristig und je 10 Meter vor und hinter einem Briefkasten, darf auch in zweiter Reihe geparkt werden.


    [Ohne Gewähr]
    Mehr dazu beim ADAC:
    http://www.adac.de/infotestrat…t/neuerungen/default.aspx


    Ich hab mal wieder Glück gehabt, bei meinem VR6 steht 85 db :smile:

  • Ich hab mal wieder Glück gehabt, bei meinem VR6 steht 85 db :smile:


    Steht in meinem Schein auch, aber das bezieht sich doch auf das Standgeräusch?
    Laut Gutachten hat sich das Standgeräusch (85dB) mit Tezet Fächer und Hartmann ab Kat nicht geändert. Soweit ich die Prüfung noch in Erinnerung habe, müßte das Fahrgeräusch leiser sein als im Stand.

  • Wenn das ein Aprilscherz sein soll, dann ist er gut. Wir haben hier seid paar Wochen Tempo 30 wegen dem schlechten Strassenzustand. Die Traktoren und Schlepper hier im Ort dürften demnach einige Probleme bekommen. Und paar 45ps/100 db Fahrer auch.....

  • Ich glaube auch an einen Aprilscherz, der Scirocco meines Bruders hat ab Werk nen Standgeräusch von 94 dB, also fast doppelt so laut. Außerdem fährt man doch in einer 30er-Zone und steht nicht, also müsste doch das Fahrgeräusch entscheidend sein.

    Corrado 2,0 8V, '95, Airbags, Klima, eFh, ZV, Aquablau perleffekt, Gamma 4 mit org. CD-Wechsler:super:
    Corrado-Farbenliste (suche noch Jasmingelb + Purplelightblue)

    Automatische Anzeigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!