Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist es ja nicht. Was dann? Nur ein Kaufvertrag?
Was gilt als Eigentumsnachweis für Autos?
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Kaufvertrag auf jeden Fall!
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Dein Papa kauft das Auto laut Kaufvertrag und du stehst als Halter drin.... Langt nicht unbedingt als Eigentumsnachweis.....
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Toller Beitrag...
Früher galt der Brief als Eigentumsnachweis. Auf Teil II steht es drauf, dass er nicht als Eigentumsnachweis gilt. Daher meine Frage. Viele Kisten wechseln, gerade auch Schlachter, ohne Kaufvertrag den Besitzer.
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Soweit mir bekannt, wer die Dokumente Teil 1 und 2 besitzt ist als Eigentümer anzusehen.
In diversen Foren wird öfters auf § 929 und 1006 BGB verwiesen. -
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- Offizieller Beitrag
In erster Linie der rechtsgültige Kaufvertrag, gibt es den nicht (selber Schuld kann man da nur sagen) sollte man besser einen glaubwürdigen Zeugen haben der über die derzeitigen Besitzverhältnisse Bescheid weiß.
Dieses habe ich dazu gefunden:
ZitatDer Kfz-Brief als Legitimationspapier im Sinne des § 952 BGB Der Kfz-Brief ist nur ein Hilfspapier. Die Rechtsprechung hat allerdings das sachenrechtliche Schicksal von Fahrzeug und Papier als derart miteinander verbunden gesehen, dass § 952 BGB entsprechend anwendbar ist (Palandt – Bassenge § 952 Rn 7). Hier gilt der Grundsatz: „Das Recht am Papier folgt dem Recht aus dem Papier.“ Das bedeutet, dass derjenige, der tatsächlich Eigentümer des Kfz ist, ein Recht am Kfz-Brief hat. Der Erwerber hat ein Recht auf Übergabe des Kfz-Briefes und Eintragung seiner Person im Brief. Er hat daher den Anspruch auf Herausgabe des Fahrzeugbriefs gemäß § 985 BGB gegen den Besitzer des Briefes. Derjenige, der im Kfz-Brief steht, hat jedoch kein Eigentumsrecht am Kfz.
Quelle: nicht aufrufbar
Edit:
Dieses habe ich auch noch schnell gefunden:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=276982
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Schilder doch mal die GENAUE Situation...
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Gibt keine. Hatte gestern mit'm Kumpel das Thema. Mir war gar nicht bewusst, dass Teil II nicht mehr als Nachweis gilt.
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Aber ich hätte eine konkrete Situation, wo ich selber noch keine Lösung weis.
Ich lebe ja nun getrennt, vermutlich dann im Frühjahr 2013 geschieden. Im Juni 2010 finanzierte ich das KfZ, welches durch die andere Person genutzt wird. Diese ist auch in Teil I und II eingetragen. Der Kaufvertrag und die Finanzierung laufen aber auf mich.
Bezahlen tue ich auch die Raten bis Juni 2013. An wen geht dann der Brief und wem gehört der Wagen nun. Geht ja auch um Vermögensverhältnisse.
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Ich gehe davon aus, dass du dann der Besitzer des Fahrzeuges bist. In Teil II steht drin, dass der selbige nicht als Eigentumsnachweis gilt.
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Vitalic
Wenn kein Ehevertrag existiert und das Fahrzeug vor der Eheschließung angeschafft wurde, dann bekommt es die Person, die das Fahrzeug mittels Kaufvertrag erworben hat.Wurde das Fahrzeug während der Ehe (auch kein Ehevertrag) angeschafft, dann unterliegt es der Zugewinngemeinschaft und ihr müsst es euch teilen, bzw den anderen auszahlen oder in Bezug auf andere Güter in Abzug bringen.
Anders ist es mit persönlichen, angeschafften Dingen, wie z.B. ein Laptop oder Fahrrad der gehört auch in der Zugewinngemeinschaft der Person, für die es angeschafft wurde.
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