Muss ich den Artikel nach 4 Wochen noch annehmen?

  • Auf die Gefahr hin das Ihmchen vielleicht mitliest...

    Ich habe am 8.01. bei Ebay nen paar Schuhe ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand 1-2 Tage für Versand. Nach mehrmaliger Nachfrage und immer wieder vertrösten, habe ich am 4.02. den Fall bei Ebay gemeldet. Ich habe in die Mitteilung geschrieben, das ich die Schuhe nicht mehr möchte und eine Rückerstattung des Betrages verlange. Darauf kam am 5.02. eine Mail von ihm, der Artikel wurde längst versendet, in der auch stand das er einer Rückerstattung bis zum 8.02. zustimmt ! Also Standartantwort von Ebay...
    Nun habe ich am 9.02. die Schuhe bekommen (wurden am 8.02. bei der Post aufgeben) und meine Mutter hat das Paket leider angenommen, weil sie nicht wusste was es ist und keiner noch damit gerechnet hat! Ich habe den Verkäufer angeschrieben das ich die Schuhe auf seine Kosten zurück schicken werde und mein Geld zurück möchte. Zumal sie auch nicht der Artikelbeschreibung entsprechen (neu unbenutzt/ nur 1 Mal getragen) - versüfft und öfter getragen! Er weigert sich die Schuhe anzunehmen und mir mein Geld zu überweisen...

    Was kann ich tun und muss ich nach 4 Wochen den Artikel noch annehmen? Bleibt doch nur der Anwalt? Vielleicht kann mir von euch einer Tipps geben... Hab eigentlich keine Lust wegen so nem Vollpfosten meine Zeit beim Anwalt zu verschwenden.

  • Wenn gewerblich, dann war es nen "Fernverkauf" weiss grad nicht wie es im fachjargo heisst^^ und somit kannst du sie ohne jeden Grund auf seine kosten zurück schicken. Wenn Privat, sieht es schlecht aus...

  • Leider Privat und mit Überweisung!

    Wobei das sich erledigt hat, weil Ebay den Fall geschlossen hat. Natürlich zum Nachteil für mich... Schlimm das solche Idioten immer damit durch kommen. Bin ja nicht der Einzige, manche haben ihre Ware gar nicht erhalten und trotzdem interessiert das die nicht! Selbst das der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und das bei Fallöffnung mir eine Rückerstattung zugesprochen wurde.

    Werd mich aber wegen den 30 Euro nicht mit dem streiten. Das war Lehrgeld, beim nächsten Mal bin ich schlauer!

  • hab auch grad Ärger mit ebay....

    Vorteil:
    -Paypal bezahlung

    hab einen Kabelbaum ersteigert den ich bis heute nicht bekommen hab!
    Er hat mir eine Paketnummer von einem anderen Paket geschickt, dann hat er mich vertröstet....
    hab den Fall Ebay gemeldet und wenn seine "Schonfrist" abgelaufen ist gibts ne Anzeige und co....

    Ebay kotzt mich grad voll an!!!

  • Das hatte ich eigentlich auch vor. Aber wegen 30 Euro noch nen Anwalt in Bewegung setzen und dann bleibt man vielleicht auf den Kosten sitzen, das ist es mir nicht wert! Ich ärger mich da auch sehr arg drüber, weil ich bis jetzt auch nie Probleme hatte. Aber wenn nur 10 von solchen Eierköpfen damit Erfolg haben und man jedes mal den Ärger aus dem Weg geht, ist ruckzuck nen Vermögen weg!

    Schlimm ist das Ebay nichts macht gegen solche Hirni's. Erst bekomm ich Recht und dann hab ich auf einmal Pech gehabt. Der sitzt bestimmt zu Hause und lacht sich eins ins Fäustchen das ich noch Geld für die ranzigen Käsekondeln bezahlt habe.

    Scheiß auf das Geld, aber wenn sie solche wenigsten Abmahnen oder Sperren würden!

    • Offizieller Beitrag


    Schlimm ist das Ebay nichts macht gegen solche Hirni's.


    Was sollen sie denn deiner Meinung nach machen?
    Für DICH zivilrechtlich dagegen vorgehen oder was?


    Erst bekomm ich Recht und dann hab ich auf einmal Pech gehabt.


    Sagtest du nicht das der Fall zum Nachteil für dich geschlossen wurde?
    Du hast bezahlt, die Ware wurde verschickt - Ende Ebay!
    Mit Mängeln und dergleichen mußt du dich schon selbst mit dem Verkäufer auseinandersetzen, so wie überall im richtigen Leben.


    Der sitzt bestimmt zu Hause und lacht sich eins ins Fäustchen das ich noch Geld für die ranzigen Käsekondeln bezahlt habe.

    Wenn du der Meinung bist blindlinks im Internet irgendwelche getragenen Treter kaufen zu müssen und dann nicht das bekommst was du dir erhofft hast solltest du dir lieber überlegen ob das so der richtige Weg ist aber du kannst nicht ständig andere dafür verantwortlich machen.
    Wenn du sicher gehen willst das die Schuhe richtig sind dann kaufe sie besser im Laden wo du sie auch vorher anprobieren kannst und weißt das die Dinger wenigstens einigermaßen sauber sind.


    Scheiß auf das Geld, aber wenn sie solche wenigsten Abmahnen oder Sperren würden!


    Es liegt allein in deiner Hand aber wenn du schon selber sagst das dir das bezahlte Geld nicht wichtig ist solltest du auch aufhören zu meckern.

  • Ich weis nicht ob du schon mal einen Fall bei Ebay geöffnet hast, das geschieht ja bekanntlich wenn man sich nicht einigen kann. Ich hab mich mehr als ein mal mit ihm auseinandergesetzt,ohne Erfolg.

    Fall wurde geöffnet, Antwort von Ebay:
    wir haben dem Verkäufer mitgeteilt, dass Sie den Artikel nicht erhalten haben. Der Verkäufer hat Ihnen eine volle Rückerstattung in Höhe von EUR 29,40 angeboten - mit derselben Zahlungsmethode, mit der Sie den Artikel bezahlt haben.

    Informationen zur Rückerstattung:
    Sie erhalten eine vollständige Rückerstattung in Höhe von EUR 29,40, wobei dieselbe Zahlungsmethode verwendet wird, mit der der Artikel bezahlt wurde. Der Verkäufer hat bis zum 08. Feb. 2012 Zeit, die Rückerstattung an Sie vorzunehmen.


    Schuhe wurden dann verschickt, aber entsprechen nicht der Artikelbeschreibung. Wieder den Verkäufer kontaktiert.

    Bei Ebay gibt es aber nur die Möglichkeit den Fall an den Kundenservice weiterzuleiten und die entscheiden dann.

    Es gibt gewisse Sachen die man im Laden nicht mehr erwerben kann, dafür gibt es dann Ebay und Co. !
    Ich kaufe grundsätzlich keine gebrauchten Schuhe, aus gutem Grund. Wenn in der Artikelbeschreibung aber steht neu und unbenutzt, gehe ich auch davon aus das es so ist. Wenn nicht werde ich wohl das Recht haben mich zu wehren.

    Das hat nix mit meckern zu tun, hier geht es um's Prinzip...
    Wenn du hier Forum etwas erworben hättest, das als neu und unbenutzt angeboten wird und dann sich als das komplette Gegenteil erweist, würdest du genauso angepi... sein.

    Ich erwarte nicht das Ebay mir mein Geld gibt oder für mich klagt. So schlau bin ich auch... Deswegen hab ich ja geschrieben, scheiß auf die 30 Euro, weil der Verkäufer die bestimmt nicht zurück gibt.
    Wenn ich aber merke das ein User innerhalb von 1 Monat 6 negative Bewertungen bekommt, dann sollte man vielleicht mal handeln. Abmahnen und dann sperren! Funktioniert hier ja auch...

    Ich dachte immer dies ist ein Forum in dem man über solche Themen diskutieren kann, dazu gehört auch das jeder seine Meinung vertritt. Aber das hier jeder Satz einzeln auseinander genommen wird, ist manchmal schon lustig...

    • Offizieller Beitrag


    Bei Ebay gibt es aber nur die Möglichkeit den Fall an den Kundenservice weiterzuleiten und die entscheiden dann.


    Du hast Ebay noch nicht wirklich verstanden, weder helfen die dir noch bringen die dir dein Geld zurück.
    Die interessiert nur eine einzige Sache:
    Geld verdienen und Provisionen kassieren.


    Es gibt gewisse Sachen die man im Laden nicht mehr erwerben kann, dafür gibt es dann Ebay und Co. !
    Ich kaufe grundsätzlich keine gebrauchten Schuhe, aus gutem Grund. Wenn in der Artikelbeschreibung aber steht neu und unbenutzt, gehe ich auch davon aus das es so ist. Wenn nicht werde ich wohl das Recht haben mich zu wehren.


    Wenn der Artikel als neu und unbenutzt angepriesen wird und es in Wirklichkeit nicht ist dann nimm dein Recht in die Hand und mache etwas, aber an richtiger Stelle.


    Das hat nix mit meckern zu tun, hier geht es um's Prinzip...
    Wenn du hier Forum etwas erworben hättest, das als neu und unbenutzt angeboten wird und dann sich als das komplette Gegenteil erweist, würdest du genauso angepi... sein.


    Klar wäre ich da verärgert aber garantiert nicht auf das Forum oder die Forenleitung und es würde mir nicht im Traum einfallen mich bei der Boardführung deswegen zu beschweren, mein Geld von denen zurückverlangen oder mich gar im Tennis-Board "beschweren" das es vom Corrado-Forum keine Hilfe gibt wenn der Verkäufer dort mich besch.... hätte.


    Ich erwarte nicht das Ebay mir mein Geld gibt oder für mich klagt. So schlau bin ich auch... Deswegen hab ich ja geschrieben, scheiß auf die 30 Euro, weil der Verkäufer die bestimmt nicht zurück gibt.
    Wenn ich aber merke das ein User innerhalb von 1 Monat 6 negative Bewertungen bekommt, dann sollte man vielleicht mal handeln. Abmahnen und dann sperren! Funktioniert hier ja auch...


    Doch du "verlangst" das Ebay dir das Geld zurück gibt:

    Leider Privat und mit Überweisung!

    Wobei das sich erledigt hat, weil Ebay den Fall geschlossen hat. Natürlich zum Nachteil für mich... Schlimm das solche Idioten immer damit durch kommen. Bin ja nicht der Einzige, manche haben ihre Ware gar nicht erhalten und trotzdem interessiert das die nicht! Selbst das der Artikel nicht der Beschreibung entspricht und das bei Fallöffnung mir eine Rückerstattung zugesprochen wurde.


    Schlimm ist das Ebay nichts macht gegen solche Hirni's. Erst bekomm ich Recht und dann hab ich auf einmal Pech gehabt.

    Wenn dir die 30€ doch egal sind und der "Aufwand" eh zu hoch das Geld wiederzubekommen, warum beschwerst du dich dann?
    Dann verbuche es unter Verlust und gut. (hast du auch ziemlich am Anfang schon gemacht)
    Aber dieses Thema von dir geht in allererster Linie gegen Ebay und genau das ist falsch weil die eben garnichts dafür können das dich dein Verkäufer belogen hat und du nicht gewillt bist dir dein Geld selber wiederzuholen.

    Wenn die Ware nicht so wie beschrieben ist:
    http://gronemjn.kilu.de/forenhilfe/faq8.htm



    Ich dachte immer dies ist ein Forum in dem man über solche Themen diskutieren kann, dazu gehört auch das jeder seine Meinung vertritt. Aber das hier jeder Satz einzeln auseinander genommen wird, ist manchmal schon lustig...


    Ja, das berühmte Totschlagargument wenn die Meinung gegenüber nicht gefällt:
    Ich dachte immer das ist hier ein Forum zum diskutieren.........
    :gähn:


    EDIT:

    Um mal auf deine eigentliche Frage zurückzukommen weswegen du dieses Thema ja eröffnet hast:

    Ja, du mußt die Ware annehmen. Einfach so den Kaufvertrag kündigen und dein Geld zurückverlangen nur weil die Ware "etwas länger" unterwegs ist geht nicht.
    Da müsstest du schon erst eine Lieferfrist setzen und nach verstreichen dieser erstmal schriftlich kündigen.
    Ein zurückgeben der Ware wegen falscher zugesicherter Eigenschaften ist da ein ganz anderes Thema.

    Und nein, er MUSS die Schuhe natürlich nicht annehmen. Er MUSS dir lediglich den Kaufpreis + Versandkosten erstatten.
    (wenn du nicht zurückschicken mußt braucht er da natürlich auch nicht die Rücksendekosten erstatten)
    Wenn er die aber nicht zurückhaben will sollte er dir schon schriftlich mitteilen das du sie auch entsorgen darfst.

  • .

    Vorallem hast Du nicht zuerst geschrieben die Schuhe wären gebraucht und einmal getragen,und hast nachher geschrieben die wären neu?

    Also gebrauchte Schuhe,auch angeblich "nur" einmal (wer weiß wielange am Stück zB :biggrin:) würde ich zB mal garnicht kaufen.

    Aber wenn Du dagegen was unternehmen willst,geh halt zum Anwalt . . . .


    Blasphome

    ### Carpathian Forest ### :wolke:
    ----------T.N.B.M--------- :twisted:

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