Auf die Gefahr hin das Ihmchen vielleicht mitliest...
Ich habe am 8.01. bei Ebay nen paar Schuhe ersteigert. In der Artikelbeschreibung stand 1-2 Tage für Versand. Nach mehrmaliger Nachfrage und immer wieder vertrösten, habe ich am 4.02. den Fall bei Ebay gemeldet. Ich habe in die Mitteilung geschrieben, das ich die Schuhe nicht mehr möchte und eine Rückerstattung des Betrages verlange. Darauf kam am 5.02. eine Mail von ihm, der Artikel wurde längst versendet, in der auch stand das er einer Rückerstattung bis zum 8.02. zustimmt ! Also Standartantwort von Ebay...
Nun habe ich am 9.02. die Schuhe bekommen (wurden am 8.02. bei der Post aufgeben) und meine Mutter hat das Paket leider angenommen, weil sie nicht wusste was es ist und keiner noch damit gerechnet hat! Ich habe den Verkäufer angeschrieben das ich die Schuhe auf seine Kosten zurück schicken werde und mein Geld zurück möchte. Zumal sie auch nicht der Artikelbeschreibung entsprechen (neu unbenutzt/ nur 1 Mal getragen) - versüfft und öfter getragen! Er weigert sich die Schuhe anzunehmen und mir mein Geld zu überweisen...
Was kann ich tun und muss ich nach 4 Wochen den Artikel noch annehmen? Bleibt doch nur der Anwalt? Vielleicht kann mir von euch einer Tipps geben... Hab eigentlich keine Lust wegen so nem Vollpfosten meine Zeit beim Anwalt zu verschwenden.