Glaub da war wohl jemand ein klein wenig zu schnell unterwegs heute...
Etwas zu schnell unterwegs...
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Normalerweise müssten die die Karre doch kassieren und durchchecken. Ist ja nicht Serie das nen 7er so schnell fährt. Lächerliche Strafe wie ich finde.
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Find ich auch mehr als lächerlich! Bei weit aus geringeren Verkehrsdelikten wirste härter bestraft als bei sowas wo einer bei dieser Geschwindigkeit Menschen gefährdet! Nur 3 Monate Fahrverbot und 1800 euro...ein Witz!
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Wenn er noch 100 Sachen draufpackt, dann hat er den Weltrekord Schwachkopf...
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Welche Frage mir da im Kopf herumschwirrt...
Wie können die mit einem Videowagen die Geschwindigkeit messen, wenn die selbst nicht so schnell sind?
Ansonsten: Er hat es nicht besser verdient.
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- Offizieller Beitrag
Video dazu gefällig?
http://www.youtube.com/watch?v=hPcSIGwoHQY
Ich habe auch keine Ahnung wie die gemessen haben wollen, sind am beschleunigen und ermitteln gleichzeitig die Geschwindigkeit über eine Meßstrecke von 843m mit dem Ergebnis von 291,52km/h.
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Bei dem Video fällt mir gleich der Fall aus der Schweiz wieder ein^^
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die messung in dem fall ist für die polizei nicht schwer, genau dafür ist das provida fahrzeug gedacht....
ZitatEs findet bei Provida 2000 keine Nachfahrmessung im klassischen Sinn statt. Es wird für den gesamten Messbereich die vom Messfahrzeug zurückgelegte Strecke und die vom Messfahrzeug hierfür benötigte Zeit ermittelt und nach der Formel Weg-durch-Zeit in km/h umgerechnet. Allein ausschlaggebend ist, dass der Abstand zwischen beiden Fahrzeugen bei Messende nicht geringer als bei Messbeginn ist. Das Abstandsverhalten innerhalb der Messstrecke ist völlig unerheblich. Warum? Es wird die Durchschnittsgeschwindigkeit des Messfahrzeugs ermittelt. Jedes Fahrzeug, das in der selben Zeit eine identisch lange oder längere Strecke zurückgelegt hat, erzielt mindestens die Durchschnittsgeschwindigkeit des Messfahrzeugs. Selbst ein mehrmaliges, gegenseitige Überholen der beiden Fahrzeuge innerhalb des Messbereichs wäre denkbar und zulässig. Befindet sich das gemessene Fahrzeug im Anschluss, also bei Messende, weiter vor dem Messfahrzeug als bei Messbeginn hat es insgesamt eine längere Strecke zurückgelegt, war also im Durchschnitt schneller als das Messfahrzeug. Eine zusätzliche Toleranz (neben den 5 %) für weitere Fehler ist also nicht erforderlich.
edit: Es war nen 750I (5L v12) das der nach entfernen der freiwilligen abriegelung die 291 packen kann steht wohl außer frage
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Wers braucht...
Aber 3 Mon. Fahrverbot und 1800€ sind wie bereits schon gesagt wurde lächerlich -
das is halt der höchstsatz
wobei man aber davon ausgehen kann das die führerscheinstelle hier mal seine zuverlässigkeit prüfen lässt...
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das is halt der höchstsatz
wobei man aber davon ausgehen kann das die führerscheinstelle hier mal seine zuverlässigkeit prüfen lässt...
Hmm, arbeitest bei der Polizei oder Zulassungsstelle oder woher weisst das so genau...? -
vollzugsbeamter straßenverkehr.... (sprich, ich hab tagtäglich mit solchen jungs da oben zu tun)
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vollzugsbeamter straßenverkehr.... (sprich, ich hab tagtäglich mit solchen jungs da oben zu tun)
Aha, daher weht der Wind also... *LOL*
Gut zu wissen -
*hust* *pfeif*
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