Fahrzeugbrief nicht auffindbar

  • hallo, ich habe da ein kleines problem


    ich arbeite in einer kfz werkstatt und eines tages hat mich ein guter kunde angerufen ob ich ein auto kaufen möchte für wenig geld was nicht anspringt...


    siehe da es war ein corrado


    nun das einzigste problem ist


    das auto wurde zwangsstillgelegt und wurde über ein jahr auf dem parkplatz des vaters abgestellt (der ihn mir dann auch verkauft hat)


    und der sohn auf den das auto vorher angemeldet war ist nach west deutschland abgehauen und nicht auffindbar


    fahrzeugschein ist noch vorhanden (die adresse stimmt vom alten halter leider auch nicht mehr)


    wie kann ich jetzt vorgehen ?

  • Wenn der Vater ihn dir verkauft hat, war dieses dann auch der letzte Halter des Corrados ?
    Wenn ja kannst du mit einer "eidesstaatlichen Versicherung" von ihm einen neuen Brief beantragen.


    Guckst du hier --> KLICK




    Lg Henna

    Signatur -> Einschränkungen zum erstellen der Signatur sind nicht scheisse sondern weniger gut ! :ok:

  • nein war er nicht sondern der sohn der jetzt untergetaucht ist,


    briefaufgebot wurde auch schon vom amt her gemacht weil es ja eine zwangsstillegung war aber nicht bei raus gekommen

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  • nur wer ist denn der besitzer wenn es nicht der eingetrage halter ist ?


    d.h. mit dem kaufvertrag vom vater bin ich der neue besitzer ?



    aber dann könnte man doch ein kaufvertrag für irgend ein auto machen und dann bin ich der besitzer ?

  • Neh, so einfach ist das nicht. Mit dem Fahrzeugbrief ist man Besitzer.
    In diesem Fall würde ich mal einen Anwalt kontaktieren. Kann sein, daß durch die lange Zeit, die das Auto stillgelegt auf dem Gründstück vom Vater stand, der Besitz zum Vater übergegangen ist.

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  • Die Begriffe Eigentümer und Besitzer sind nicht gleich.


    Zum Beispiel:
    Wenn ich dir meinen Corrado leihen würde, dann wärst du zwar zu dem Zeitpunkt der Besitzer, aber nicht der Eigentümer.
    Verkaufe ich dir meinen Corrado, dann wechselt der Eigentümer.
    Oder ich verkaufe dir mein Auto und du überweist mir das Geld und holst den Wagen aber erst einen Monat später ab, dann bist du zwar schon Eigentümer sobald der Kauf durch ist, aber ich bin solange noch Besitzer, bis du ihn abholst.

    • Offizieller Beitrag

    Nanu, das fällt mir ja jetzt erst auf. Habe da natürlich einen Fehler mit eingebaut.


    Das ist natürlich nicht ganz richtig:


    Macht euch doch mal von dieser weit verbreiteten Fehlinformation frei das der eingetragene Halter auch der Besitzer ist.


    Nicht Besitzer sondern Eigentümer muß es da heißen.


    Es gibt, Halter, Besitzer und Eigentümer. (und alle 3 könnten unterschiedliche Personen sein)


    Laut StVZO ist aber der Halter auch der Besitzer aber muß nicht gleich der Eigentümer sein.


    Der Wagen wurde nun zwangsstillgelegt (ich denke mal der Halter hatte nichts mehr bezahlt?) und stand nun die ganze Zeit beim Vater rum da der Halter (Sohn) verschwunden ist. Deswegen ist der Vater nämlich auch der Besitzer von dem Fahrzeug denn der Besitzer ist derjenige der die tatsächliche, körperliche Gewalt über das Fahrzeug ausübt, also der in dessen uneingeschränkter Besitzgewalt es sich tatsächlich befindet. (tatsächliche Herrschaft)


    Wie die vorherigen Eigentumsverhältnisse aussahen wissen wir hier natürlich nicht aber normalerweise sollte nun der Vater auch Eigentümer geworden sein da Sohnemann weg ist.(umfassendes Herrschaftsrecht)



    Geh also zum Strassenverkehrsamt, schildere den Fall und frage nach ob sie dir einen neuen Brief ausstellen.
    Wenn ja ist gut, wenn nicht werden sie dir garantiert etwas dazu sagen.

    • Offizieller Beitrag

    glaub mir wenn ich dir sage das der letzte eingetragene halter den neuen brief beantragen muss...ich mach sowas jeden tag...


    Glaub ich dir doch.
    ABER:


    Der letzte eingetragene halter muss eine briefaufbietung beantragen...alles andere wird sehr schwer...


    Die Zulassungsstelle kann aber doch nach 6 Wochen Frist auch ohne Briefaufbietung einen neuen Brief erstellen.
    Oder aber doch über das KBA über den letzten Besitzer möglich?


    Eine eidesstattliche Versicherung vom Vater das der Wagen nicht gestohlen ist könnte da doch sogar ausreichen.
    Nicht vergessen das der letzte Halter ja nicht auffindbar ist und der Wagen deswegen schon zwangsstillgelegt wurde.
    Er kann also garnichts beantragen.
    Das ganze wird doch dann gleichgesetzt als Briefverlust?



    Man stelle sich folgendes vor:


    Opa verkauft seinen geliebten Wagen, in dem er auch als Halter eingetragen ist, an Händler X.
    Dieser stellt sich den Wagen auf den Hof aber niemand will Opa sein letztes Auto haben.
    Nach 1,5 Jahren Standzeit findet sich endlich ein Käufer für das gute Stück.
    Da der Händler aber ein sehr schlampiger Mensch ist ist der Fahrzeugbrief nicht aufzutreiben. Leider war Opa auch nicht mehr der jüngste und wurde vor 4 Monaten beerdigt.


    Wie soll denn jetzt der letzte Halter eine Briefaufbietung beantragen?


    Es muß also auch anders gehen.

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  • glaub mir wenn ich dir sage das der letzte eingetragene halter den neuen brief beantragen muss...ich mach sowas jeden tag...


    Naja also wir haben hier nen 3er BMW ohne Brief gekauft. Da musst zwar der letzte Eigentümer (welcher in unserem Fall auch nicht der Halter war) eine Eidesstattliche abgeben aber den neuen Brief beantragt und auch sonst alles haben wir selbst erledigt.


    Kann ich mir auch schlecht vorstellen dass sich IMMER der eingetragene Halter um einen neuen Brief kümmern muss; was passiert wenn mein Opa verstirbt und sein Wagen auf ihn angemeldet ist, jedoch der Brief nicht auffindbar ist? Klar kann ich mit der Sterbeurkunde nachweisen dass der Mann tot ist aber genau aus diesem Grund wird er auch sicher keinen neuen Brief mehr beantragen...

  • sag einfach du hast den brief verschmissen und schon sollte das gehen...
    hatte das auch schon, bei mir wars ein G40


    ich hab ihn von einem Schlächter gekauft, der Vorbesitzer wollte aber den Brief als Andenken behalten...so nun ich hab den Polo dann gekauft und neuen Tüv machen lassen
    hatte ja den Fahrzeugschein... so ab zur Zulassungsstelle dort war es dann so das ich einen neuen Brief beantragt habe und alles war gut....natürlich haben sich die Beamten auf der Stelle etwas geziert aber es ging dann doch, hatte ja nen Kaufvertrag und co...


    die wollten eigentlich nur wissen ob ich die Karre gekauft habe und nicht gestohlen...

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