Halt uns auf dem laufenden und wie gesagt, wenn nix passiert geh zu den Grünen. Das hat bei mir bisher immer gezogen wenn der Ebay Partner auf einmal Post von der Staatsanwaltschaft bekommt.
eBay - was meint ihr dazu?
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Kann mir gar nicht vorstellen, dass man mit dem nicht reden kann. Ich mein: Der hat ja nun schon genug Autos und Motorradzeugs bei Ebay verkauft und zum Großteil war das auch alles in Ordnung. Er scheint ja an sich kein schlechter Verkäufer zu sein, da gibs aber andere Bewertungsprofile
Ich würde den ruhig nochmal anschreiben. Bei mir hat es damals geholfen, wirklich klar zu stellen das du den Rechtsweg gehst, wenn er sich querstellt, gerade weil es hier um eine größere Summe geht und du die Bremsanlage wie sie so ist, nicht gebrauchen kannst, weil sie der angegebenen Größe absolut nicht entspricht.
Zudem würde ich ihm nochmal klar sagen, wie sich das mit den Bremsanlagen verhält von den Größen her und eben auch von einer Werkstatt klarstellen lassen, um welche Bremse es sich hier handelt. Das Hintergrundwissen in welchem Fahrzeug welche Bremse verbaut wurde haste ja nun und darauf würde ich mich stützen. Bei mir hat dieses sichere auftreten dazu geführt, dass der Verkäufer den Artikel zurück genommen hat. Er hat nichtmal Verlust dran gemacht, weil er später in der Auktion mit der richtigen Beschreibung sogar für mehr Geld weggeangen ist.Du kannst das ja trotzdem Ebay melden, aber die klare Androhung von rechtlichen Schritten kombiniert mit gutem Hintergrundwissen und evtl. sogar einer Werkstatt die die Art der Bremsanlage bestätigt, könnte durchaus ausreichend für denjenigen sein. Wäre halt die einfachere und stressfreiere Lösung, falls er sich darauf einlässt. Ich hatte damals auch noch geschrieben, dass ich meinen Anwalt bereits informiert habe (was ich wirklich getan habe), und dieser nur noch diesen Emailkontakt abwarten möchte, ob eine andere Lösung zu stande kommt.
Wie gesagt, hat sehr gut funktioniert...
-- Beitrag erweitert um 10:49 Uhr -- Vorheriger Beitrag war von 10:25 Uhr --
@ Jürgen:
Hab dir nochmal fix ne PN zum Thema geschickt!
p.s.: Bin übrigens generell der Meinung, dass sowas durchaus mal passieren kann und auch menschlich ist. Eben weil wir Privatverkäufer sind und nicht 100%ig alles über jedes Autoteil wissen, kann es mal passieren das falsche Angaben gemacht werden. Finde ich an sich nicht tragisch, solange man so kulant ist, und den Artikel dann zurück nimmt. Schade, dass das hier nicht der Fall ist. Gerade dieses Wegignorieren von Mails etc. macht mich rasend, denn im Grunde wäre die Lösung des Problemes so einfach...
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Vielen Dank! ich halte euch am laufenden!
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- Offizieller Beitrag
Im Übrigen hat er in der Überschrift stehen:
ZitatBremsanlage Bremse V6 Golf 4 Bora Turbo 312 s3
Er wirbt demnach für eine "312mm Bremse vom V6 Golf 4/Bora Turbo/S3"
Gut, mit der Artikelbeschreibung hat er die falsche Aussage vom GolfV6 berichtigt, allerdings blieb es aber auch bei der "312".
Demnach ist es eine 312mm Bremse aus einem BoraV5 4-Motion mit 170PS.Wie wichtig eine Überschrift bei Ebay ist sieht man z.B. hier:
http://www.aufrecht.de/urteile/intern…2-16-s-306.htmlMal schauen was Ebay da sagt:
http://pages.ebay.de/help/sell/title_desc_ov.htmlZitatArtikelbezeichnung und Artikelbeschreibung verfassen
Artikelbezeichnung und Artikelbeschreibung sind als Aushängeschild Ihres Artikels zu verstehen. Je besser Artikelbezeichnung und Beschreibung formuliert sind, desto besser sind Ihre Verkaufschancen.
Eine aussagekräftige Artikelbezeichnung formulieren
Durch eine geschickt gewählte Artikelbezeichnung erhöhen Sie Ihre Verkaufschancen.
Tipps:
Verwenden Sie beschreibende Suchwörter, durch die deutlich zum Ausdruck kommt, was Ihr Angebot umfasst.
Geben Sie für Ihren Artikel den Markennamen oder den Namen des Künstlers oder Designers an.
Geben Sie genau an, um was es sich bei Ihrem Artikel handelt, selbst wenn hierdurch der Kategoriename in der Artikelbezeichnung wiederholt wird.
Vermeiden Sie dabei solche Ausdrücke wie „Toll“ und „Unbedingt ansehen“. Das sind keine Begriffe, nach denen Käufer in der Regel suchen.
Vergewissern Sie sich, dass Sie die von eBay festgelegten Regeln bezüglich Artikelbezeichnungen beachten haben. Beispiele für ungeeignete Artikelbezeichnungen:Artikelbezeichnungen, aus denen nicht hervorgeht, um welche Art von Artikel es sich handelt.
Artikelbezeichnungen, die Website-Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern enthalten. Die einzige Ausnahme ist der Verkauf von Domänennamen.
Artikelbezeichnungen, die obszöne oder vulgäre Wörter enthalten.
Artikelbezeichnungen, in denen die folgenden Wörter absichtlich verwendet werden, um die Aufmerksamkeit andere Mitglieder auf sich zu ziehen: „verboten“, „untersagt“, „illegal“, „ungesetzlich“ oder andere Formulierungen, durch die die Gesetzlichkeit eines Artikels infrage gestellt wird.
Artikelbezeichnungen, die andere Markennamen als die Markennamen enthalten, die von der Herstellerfirma des angebotenen Artikels verwendet wurden. Diese Form der Nennung mehrerer Markennamen wird als Suchbegriff-Spamming betrachtet und ist bei eBay unzulässig. Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Übermäßiger Gebrauch von Suchworten.
Auktionen dieser Art sind nicht zulässig und werden beendet. Die Angebotsgebühr für die entsprechende Auktion wird automatisch gutgeschrieben.
Mehr zu diesem Thema finden Sie unter Übermäßiger Gebrauch von Suchworten.
Eine aussagekräftige Artikelbeschreibung formulieren
Eine aussagekräftige Beschreibung kann sich positiv darauf auswirken, welchen Preis Sie für Ihren Artikel erzielen.
Hier sind einige Fragen, die Sie sich beim Verfassen einer Artikelbeschreibung stellen sollten:
Was ist das für ein Artikel?
Wie ist der Artikel beschaffen?
Wann wurde er hergestellt?
Wer ist der Hersteller, Künstler, Designer oder Autor?
In welchem Zustand ist der Artikel?
Ist der Artikel neu, benutzt oder fällt er noch unter eine Garantie? Eventuelle Fehler, Beschädigungen oder Reparaturen sollten in der Beschreibung Erwähnung finden.
Welche Abmessungen hat er?
Woher stammt der Artikel?
Weist der Artikel erwähnenswerte Eigenschaften oder besondere Kennzeichen auf?
Gibt es zu dem Artikel einen besonderen Hintergrund oder ist mit ihm eine interessante Geschichte verbunden?
Viele Verkäufer haben außerdem die Erfahrung gemacht, dass es hilft, wenn die Beschreibung fantasievoll und mit einer persönlichen Note versehen ist.
Hier einige Anregungen:
Was gefällt Ihnen besonders an dem Artikel?
Wen könnte dieser Artikel ansprechen, und warum?
Steht der Artikel in Zusammenhang mit einem interessanten Ereignis (z.B. wie der Artikel in Ihren Besitz gelangt ist)?
Wie kann der Artikel verwendet werden?
Bezahlung und Versand: Beschreiben Sie klar und deutlich, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren. Stellen Sie außerdem deutlich dar, wie hoch Ihre Versandkosten sind.
Überprüfen Sie schließlich Ihre Beschreibung noch einmal und führen Sie eine Rechtschreibprüfung durch.
Vermeiden Sie Folgendes:
Unwahrheiten.
Schlüsselwörter, die nichts mit Ihrem Artikel zu tun haben und nur dazu dienen, Käufer anzulocken, die diese Begriffe bei ihrer Suche verwenden. (Schreiben Sie beispielsweise nicht: „Wenn Sie Jil Sander mögen, wird Ihnen die Farbe dieses Kostüms gefallen.“) Ein Vorgehen dieser Art wird als „Suchwort-Spamming“ bezeichnet und verstößt gegen die eBay-Richtlinien für das Einstellen von Artikeln.
unzulässigen Inhalt (siehe dazu Unzulässige Artikel: Übersicht)
Beispiele
Beispiel 1
Handy mit SIM-Karte. Wie neu!
Neu und unbenutzt! Vor 2 Monaten gekauft...
Akku mit einer Kapazität von 250 Stunden
Adressbuch für 100 Einträge
Gewicht: 80 Gramm
Sprechzeit: 300 Minuten
32 verschiedene Klingeltöne
Farbdisplay mit 96 x 64 Pixel
Versandkosten übernimmt der Käufer, Zahlung nur über PayPal oder per Überweisung. Viel Spaß beim Bieten!
sowie:
http://pages.ebay.de/help/policies/search-manipulation.html
ZitatEs ist verboten, sowohl in der Artikelbezeichnung (Titel) als auch in der Artikelbeschreibung unpassende oder irreführende Begriffe zu verwenden, um damit Suchergebnisse zu manipulieren. Der Text, den ein Verkäufer in seinen Angeboten verwendet, muss sich direkt auf den zu verkaufenden Artikel beziehen. Es ist auch verboten, einen Artikel in eine falsche bzw. unpassende Kategorie einzustellen. Ein Artikel, für den es (noch) keine exakt passende Kategorie gibt, muss in die am ehesten entsprechende Kategorie eingestellt werden.
Nicht vergessen:
ZitatDer Verkäufer ist für dieses Angebot verantwortlich.
Jürgen
kleiner Tipp:
Drucke dir die Auktion aus bevor sie verschwindet damit du was in der Hand hast. -
Seit gestern ist die Angelegenheit offiziell via Ebay gemeldet, bisher noch keine Reaktion.
Abwarten... -
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Wenn Du Pech hast, dann wird ausser einer Verwarnung nichts aus der Sache!
Ebay wird Dir schreiben und Ihr bedauern ausdrücken und Dich bitten beim nächsten mal
mit PayPal zu bezahlen. Zu Deinem Recht muß das ganze aber nicht zwangsläufig führen
od gar eine Lösung. Wenn er sicht nicht meldet, würde ich Anzeige erstatten od Polizei ! -
Ja, das befürchte ich auch, jedoch werde ich dann gewiss auch Anzeige erstatten.
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Ebay-Anzeige, dann wird nach ein paar Tagen der Fall geschlossen und führt zu nichts.
Danach kannst du dann zur Polizei, mir wurde immer gesagt erst nachdem der Fall geschlossen ist.
Überweisungsbelege mitnehmen, Mailverkehr ausdrucken, Adresse ausfindig machen.
Wenn die Anzeige erstattet ist wird der Fall an die örtliche Staatsanwaltschaft geleitet, die dann irgendwann mal den Verkäufer anschreibt. Am Besten öfter mal nachhaken, damit die Kollegen nicht einschlafen.
Hat bis jetzt 3x bei mir geklappt, nach spätestens 6 Monaten bekam ich das Geld wieder. -
Und Jürgen, gibs was Neues?
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Nicht wirklich, aber zumindest ist er aufgewacht und versucht sich rauszureden.
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Hat er also immerhin auf den Text von mir bzw. auf meinen Textvorschlag (weiß ja nicht inwiefern du das verwendet hast) reagiert? Das ist ja schonmal was. Wer sich rechtfertigt, bekommt Angst *g* Viel mit Rausreden ist da aber auch nicht. Da stehen Fakten im Raum, die er nicht wegbrabbeln kann, egal was er erzählt...
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Ja, wobei ich den Text leider stark kürzen musste, da in Ebay nur ne max. anzahl an Zeichen möglich ist.
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Ach, stimmt...da habe ich gar nicht drüber nachgedacht, weil das damals bei mir stinknormaler Email-Verkehr war...
Ist natürlich blöde mit dem Kürzen weil da bestimmt auch Dinge weggefallen sind, die ihm noch ein bisschen mehr klar gemacht hätten, was Sache ist...
Naja, evtl. wendet sich das ja alles noch zum Guten...
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Hat sich noch was getan, Jürgen ?
Bei mir scheint sich das "Nicht liefern" der Verkäufer als Volkssport zu entwickeln.
Nach eBay-Meldung wird sich dann einfach tot gestellt .... unglaublich sowas!Die Moral der Leute ist zT echt am Boden !!
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also ich liefer scho Pünktlich aus beim Ebay!
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Nicht liefern ist ja für den Käufer noch besser, als abweichende oder defekte Ware zu erhalten. Denn da ist man den Beweis schuldig, daß es wirklich so ist, was sehr schwer sein kann, gerade in meinem Fall.
Er stellt sich weiterhin tot...habe kaum mehr Hoffnung, daß sich da was tut. -
Naja, besser auch nicht. Wenn nicht über PayPal bezahlt und der Warenwert eher gering ist
dann kannste eine Verwarung durch eBay ausprechen lassen und negativ bewerten und
das wars...
Bei einmal 6€ und einmal 21€ wird sich wohl kein Anwalt bemühen.Totstellen scheint sich ja da zu lohnen
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- Offizieller Beitrag
Bei einmal 6€ und einmal 21€ wird sich wohl kein Anwalt bemühen.Totstellen scheint sich ja da zu lohnen
Wenn ich das schon wieder lese............
Ist doch dann kein Wunder das diese Spinner von Verkäufer nie aussterben wenn euch nichtmal 21€ ein Mahnschreiben wert sind.
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Werde ich auch nicht hinnehmen. Die Anzeige bei der Polizei kostet ja nichts, soll ja sogar online gehen. Da es in letzter Zeit überhand nimmt, werde ich so etwas auch nicht mehr hinnehmen.
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Anzeigen werd ich ihn auf jeden Fall, wobei ich selbst da mit gemischten Gefühlen hingehe, denn ich hatte nen ähnlichen Fall schonmal vor ca 9 Jahren...da ham mich die Polizisten als blöd hingestellt online was zu kaufen, haben die Anzeige nichtmal angenommen. Ein weiteres Problem ist dann ja, selbst wenn ich vor Gericht Recht bekomme, der aber keinerlei Finanzielle Mittel hat, bleib ich ja auch noch auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen... die dann bestimmt höher sind, als die ca 275 Euro für die Bremsanlage.
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