hi,
wollte meine felgen eintragen lassen und jetz seh ich in dem Gutachten die bemerkung:
ferner sind nur reifen eines reifenherstellers und profiltyps als rundumbereifung zulässig.
ist das noch so gültig? dachte das ab 2000 eu-recht gilt, also reifenhersteller für eine achse müssen gleich sein und nicht rundrum.
hab natürlich 2xconti und 2xtoyo
bekomm ich die so eingetragen?
lg