Ma schaun ob ich meine Kartons auch so gut los krieg...!

  • Hm glaub ich bring die leeren Kartons nich mehr zum Papiercontainer,bei Ebay richtig Schotter für leere Kartons! :lachen3::biggrin:


    Ebaynr.: 220579805596


    Das Radio kostet neu inkl. Verpackung ja nur 106 Euro! :grinning_squinting_face:


    Also wer beim Kauf vorher lesen kann is klar im Vorteil ne...! :winking_face:

    Corrado G60 RS 20.05.2000 - 31.08.08 R.I.P, aktuell Corrado 16V Turbo (Sommerfahrzeug)
    und 3er Golf GTI Edition (Alltagsmobil)
    Corrado-What else?!

  • Ahaa das wusst ich auch nicht...! :) Is ja schon ne linke Tour von so Leuten ein Karton in die Kategorie zu setzen und dann ganz klein unten zu schreiben "sie bieten nur auf die Verpackung"

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  • Hammerhart...ja da is es in der richtigen Kategorie und es gibt welche die dafür 81 Okken zahlen??:ohmann: Versteh die Leute nicht...

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  • der Kaufvertrag (ebay auktion) ist in solchen Fällen übrigens nichtens!!! Da der Artikel zu einem Horrenden Betrag verkauft wurde. Strafbar macht sich der Käufer jedoch nur bedingt er muss jedoch den Artikel zurücknehmen.

  • der Kaufvertrag (ebay auktion) ist in solchen Fällen übrigens nichtens!!! Da der Artikel zu einem Horrenden Betrag verkauft wurde. Strafbar macht sich der Käufer jedoch nur bedingt er muss jedoch den Artikel zurücknehmen.


    Warum sollte der Kaufvertrag nichtens sein wenn er in der richtigen Kategorie reingesetzt wurde und auch korrekt beschrieben wurde?! :kopfkrat:
    Also jetzt auf das Beispiel des Nintendo WII Kartons bezogen der für 86 Euro weggegangen ist!
    Das ist ein rechtskräftiger Vertrag,egal wie hoch der Preis für ist,solange alles stimmt und richtig beschrieben wurde!

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  • Nichtens? Wenn schon dann nichtig.


    Und wie mein Vorredner schon sagte, nichtig ist der KV m.E. auch nicht.
    Wenn er nichtig wäre, müsste Sittenwidrigkeit / Wucher greifen (§138 BGB)
    Ich zitiere Absatz 2 des o.g. §:


    "(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen. "


    Was haben wir hier:


    Zwangslage? Wohl kaum, schwierig zu konstruieren...


    Unerfahrenheit? Eher nicht, der Höchstbietende hat 42 Berwertungen und demzufolge schon am Handel auf eBay teilgenommen.


    Mangel an Urteilsvermögen? Nein, durch das Lesen der Beschreibung kann sich jede geschäftsfähige Person ein Urteil machen. Dass der Käufer lesen kann setzen wir hier mal vorraus, da er sich sonst nicht bei eBay hätte anmelden können.


    Erhebliche Willensschwäche? Hier m.E. nicht anwendbar.



    Zusammenfassend (westfälisch): Der Käufer ist dumm wie eine Karre Mist.

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  • Hammer,ich glaub ich verkaufe auch ein paar leere Kartons von meinem neuen Nokia Handy oder der Nintendo DSI...in der richtigen Kategorie natürlich,korrekt beschrieben und ma schaun was ich für krieg!:lachen3::biggrin:

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  • In dem Fall ist es doch ganz klar "wucher" ich glaube kein Richter der Welt verdonnert einen das zu zahlen.. Sorry das ich das ganze nicht so genau im Kopf hab ist auch schon ne weile her, dass ich das ganze gelernt hab.. MfG

    • Offizieller Beitrag

    In dem Fall ist es doch ganz klar "wucher" ich glaube kein Richter der Welt verdonnert einen das zu zahlen..


    Du weißt aber schon das nicht der Verkäufer den Preis macht sondern der Käufer selber?


    Irgendwie habe ich das Gefühl das du Ebay nicht wirklich verstanden hast oder?


    Klar wird der Richter ihn verdonnern, allerdings nicht nur den Kaufpreis zu bezahlen sondern auch die Auslagen des Verkäufers (Rechtsanwaltkosten) plus die Gerichtskosten.

  • Ist doch normal bei ebay dass sich keiner die Beschreibung bis zum Ende durchliest. Kann ärgerlich sein, kann aber auch lustig oder nützlich sein.


    Wir haben in der 6. oder 7. Klasse in der Schule mal ein Blatt mit 20 Aufgaben von unserem Lehrer bekommen. Die erste Aufgabe lautete "Lies dir zuerst alle Aufgaben gründlich durch und beginne dann von oben die Aufgaben ab zu arbeiten" oder so ähnlich. Die 2. Aufgabe war etwas wie "Zeichne einen Kreis auf ein leeres Blatt Papier" 3. "Streiche den Kreis durch" 4. "Fahr mit dem Radiergummi über einen Kugelschreiberstrich" usw.... jedenfalls wurden die Aufgaben immer absurder. Aufgabe 20 "Wenn du zuerst alle Aufgaben gründlich gelesen hast, schreibe deinen Name oben rechts auf das leere Arbeitsblatt und gib es ab, ohne die Aufgaben 2-19 zu erledigen". Von über 30 Leuten haben es genau 2 richtig gemacht und wie in der ersten Aufgabe gefordert erst alles durchgelesen.... Ich konnte mich zu den zwei zählen die es tatsächlich richtig gemacht haben...

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  • Ich sehe da eher schlechte bis gar keine Ausbildung und/oder mangelnde Deutschkenntnisse als Grund für solche Verkaufserlöse.


    Derjenige, der für den Handykarton, den ich letztes Jahr verkauft habe, über € 20 bezahlt hat, hatte laut Namen auch einen Migrationshintergrund....

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