Was ist mein Corrado noch wert?

  • Ich hatte ein Unfall mit mein Corrado g60 jetzt kommt der Gutachter und untersucht den Heckschaden Heckblech ,Stoßstange ,Auspuff sind hin denke ich mal. So mein Corry ist ein g60 Orginal guter zustand Bj89 klima ,Alu 170000
    runter Glader überholt von Toby.Ist das Schon ein Totalschaden,was ist so ein Corrado ohne Schaden wert? Gibt es eine Schwacke liste?

  • Hallo,
    schade um deinen Corrado, mein beileid :frowning_face:
    Schwacke ist bei solche Autos nicht maßgebend sondern der Wiederbeschaffungswert. In der Oldtimer Markt war vor 2-3 Monaten mal eine Liste drin. Der Wert ist auch sehr vom Gutachter abhängig auf keinen Fall denn von der Gegnerischen Versicherung nehmen!

  • Das wird ein "wirtschaftlicher Totalschaden". Mit Neuteilen von VW bist Du locker bei 5000:- Euronen mit Arbeitslohn und lackieren, der Wert des Autos fällt da bestimmt geringer aus. Würd ihn aber nicht abschreiben, mit Eigenleistungen und etwas Hilfe steht er mit dem Geld der Versicherung wieder gut da.
    Gruß Frank

  • Wie Power Corrado schon geschrieben hat - auf jeden Fall einen unabhängigen Gutachter bestellen !!! Der Versicherungseigene schätzt immer für seinen Auftraggeber.
    Habe das letztes Jahr bei einem Kaskoschaden erfahren müssen - hier hat man keine GA - Wahl - der hätte den Wiederbeschaffungswert am liebsten bei null angesetzt. Allerdings hatte ich ein unabhängiges Gutachten aus einem früheren Schaden, mit Reparaturbestätigung und den hier ausgewiesen Wiederbeschaffungswert konnte er nicht ignorieren.

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  • Kann ich mir einfach ein unabhängigen Gutachter nehmen oder muß ein von der Gegnerischen Versicherung was die umbedingt wollen, muß ich meinen dann selber zahlen? Oder wie geht das?


    Egal, was die sagen, du hast ein Anrecht auf einen Gutachter deiner Wahl, auf KEINEN Fall den der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
    Den Gutachter bezahlt in jedem Fall die gegnerische Versicherung.

  • Wo kommst du den her ich könnte dir bei uns in Offenbach einen wirklich tollen GA empfehlen. Ausserdem solltest du dir in jedem fall einen Rechtsanwalt nehmen.


    Du hast schliesslich Anspruch auf Schmerzensgeld und noch ein paar nette kleinigkeiten.


    Nur mal als Anhaltspunkt ich hatte im letzten Jahr einen Unfal mit meinem 190er. Denn hatte ich 4 Wochen vorher für 3500 € gekauft. Dann meinte so ein bescheuerter LKW fahrer er müsse ihn etwas verkleinern. Mit schmerzensgeld und allen Erstattungen habe ich 5600€ von der Versicherung bekommen. Mein benz hat mir noch einmal 1200e in die Tasche gespült. Also ein guter RA ist Geld wert. Und zahlen muss den auch die Versicherung.
    Also ruf den Gutachter an und sag den Termin ab. Und sag ihm du möchtest dich erst mit einem RA beraten.


    gruss

  • Zulassen musst du das natürlich, kannst aber auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen freien Gutachter beauftragen. Natürlich solltest du das nur tun wenn die Schuldfrage unstrittig ist. Pauschal Schmerzensgeld ist natürlich völliger Schwachsinn...

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  • Es geht mir um das Gutachten vom Wagen, nicht das der Wert des Fahrzeugs nur auf 1500Eu vom Gutachter geschätzt wirt weil er von der Gegnerischen Versicherung kommt und er doch 4000Eu wert ist.

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  • Wie schon gesagt - beauftrage einen Gutachter - den von der Versicherung hast du hoffentlich abgelehnt. Nimm dir außerdem einen Anwalt, zahlt auch die Versicherung. Wenn die Recxhtslage nicht eindeutig ist hast du hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung.

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  • Zulassen musst du das natürlich, kannst aber auf Kosten der gegnerischen Versicherung einen freien Gutachter beauftragen. Natürlich solltest du das nur tun wenn die Schuldfrage unstrittig ist. Pauschal Schmerzensgeld ist natürlich völliger Schwachsinn...


    Problem ist, dass wenn ein Gutachten bereits vorliegt für den neuen Gutachter schwierig wird einen höheren Wiederbeschaffungswert zu begründen.

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  • So Montag kommt ein freier Gutachter und sieht sich den Schaden an, aber die Versicher ung hat auch noch ein für Mitwoch der das Auto sehen will. Mal gucken was da raus kommt.Muß das Gutachten vom freien Gutachter zuerst da sein?

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  • Völlig wurscht. Wenns strittig ist gehts sowieso weiter. Begründen müssen beide Seiten die Entscheidungsfindung, grad zum Preis...

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  • Lehn den versicherungseigenen GA einfach ab - da hast beim Haftpflichtschaden die freie Wahl. Warum sollst du auch zweimal Urlaub nehmen ?

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  • Die Versicherung möchte unbedingt das ihr Gutachter den Schaden begutachtet der Kommt Morgen meiner war Montag da.Die Versicherung muß ja angst haben das mein Gutachter zuviel wert errechnet.

  • Sag der Versicherung das du den Gutachter absolut ablehnst. Und schon ein Gutachten erstellt wird. Verweigere dem Gutachter das Auto zu besichtigen. Nimm dir einen Anwalt.
    Wenn die Versicherung den Wagen sehen möchte kann sie es deinem Anwalt gegenüber begründen. Der hat dann schon die passende Antwort.


    Warum sollte das Gutachten eines Stattlich annerkanten Sachverständigen(das sind alle Gutachter auch freie) falsch sein.


    Die generische Versicherung muss schon begründete Zweifel an dem Gutachten haben. Und dann entscheidet sowieso ein Gericht wer das Fahrzeug begutachten soll.


    Aber immer wichtig und zwar aus genau den Gsünden die du hier anführst, nimm dir einen Anwalt, teile das der Versicherung mit, und untersage dem Gutachter den Wagen auch nur zu sehen.

  • Wieviel Müll kann man eigentlich in EIN Thema schreiben? Die Versicherung welche zahlen soll, hat IMMER das RECHT, auf eigene Kosten einen eigenen Gutachter besichtigen zu lassen. Selbstverständlich hat JEDER Geschädigte das RECHT, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen, anerkannten, unabhängigen Gutachter zu beauftragen, sofern die Schadenhöhe es wie hier rechtfertigt. Wer die Begutachtung durch die Versicherung verweigert, erhält im Zweifel kein Geld...

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