hab jetzt mal die AGB´s durchgeschaut, steht nix von Irrtum etc. also ich habs zumindest nicht gefunden!!!
Neues Gewindefahrwerk für 19€ ???
-
-
-
Habe gerade vor 1 Minute mit dem Verkauf von Tuning-Art telefoniert ... Mir wurde gesagt das der Webshop neu gestaltet wurde und die Firma bereits informiert wäre. Es seien mehrere Fehler was die Preise angeht... aber auf die Aussage das ich eine Bestätigungs E-Mail erhalten habe in dem auch dieser Preis vermerkt ist, musste der gute man erst einmal schlucken.
Er könne mir momentan nicht weiter helfen da der Reguläre Preis bei 219€ liegt ...Werde mich morgen noch einmal telefonisch bei denen melden und mal schauen was sie dann sagen ...
-
hab jetzt mal die AGB´s durchgeschaut, steht nix von Irrtum etc. also ich habs zumindest nicht gefunden!!!
nicht nur in den AGB´s sondern auf der ganzen HP steht nichts von wegen Preisangaben...
weder die Adresse noch sonst irgendwas... abr bei der Auskunft bekommt man die Telefonnummer
scheinen auch etwas grösser zu sein, da sie mich extra in den Verkauf durch gestellt haben -
- Offizieller Beitrag
Auf die Bestätigungsmail würde ich nicht zu sehr bauen denn höchstwahrscheinlich ist das ein Vorgang der automatisch abläuft wo auch die Preise automatisch übernommen werden.
Wie gesagt, wenn es hart auf hart kommt beruft er sich auf §119 BGB, denn für diesen Kaufvertrag fehlt ein kleiner aber entscheidender Punkt:
-> die Willenserklärung des Verkäufers. -
aber die Homepage ist nicht neu gestaltet!! War auf der Seite im Feb. und da sah die genau so aus!! Ich lass meine Freundin mal über die AGB´s gucken, arbeitet beim Rechtsanwalt
-
-
öffentlich Waren in einem E-Shop anzubieten ist das nicht Willenserklärung genug?
das sollte auch nicht das Problem von TA Technix sein sondern eher das Problem der Firma die, die Preise falsch hochgeladen haben.
-
- Offizieller Beitrag
öffentlich Waren in einem E-Shop anzubieten ist das nicht Willenserklärung genug?
das sollte auch nicht das Problem von TA Technix sein sondern eher das Problem der Firma die, die Preise falsch hochgeladen haben.
Nein denn Bestandteil der Willenserklärung ist der korrekte Preis und eben der ist in diesem Fall nicht gegeben. Folglich fällt auch die Willenserklärung flach.
Das wäre das gleiche wenn du jetzt die jetzt gekauften Fahrwerke auch für den richtigen Preis abnehmen müsstest da du sie eben in dem öffentlich Shop gekauft und den Kauf bestätigt hast.
Im übrigen:
Das wissentliche Ausnutzen eines Fehlers ist zwar (noch?) nicht strafbar aber dafür ein schäbiges, ja sogar schon ein antisoziales Verhalten. -
Im übrigen:
Das wissentliche Ausnutzen eines Fehlers ist zwar (noch?) nicht strafbar aber dafür ein schäbiges, ja sogar schon ein antisoziales Verhalten.wissentlich?
ich hatte keine Ahnung ...
nachdem ich jetzt mit dem Verkauf telefoniert habe weiss ich es... aber gestern abend war ich ahnungslos... -
- Offizieller Beitrag
Ich sagte doch nicht das du gemeint warst oder?
Es war allgemein gesprochen.Allerdings ist auch dein Ansatz ob die Willenserklärung nicht durch das alleinige hochladen ausreicht, doch schon ein Indiz das du es, auch mit inzwischen erlangtem Wissen, nicht wenigstens doch versuchen möchtest.
-
naja sicherlich nicht auf biegen und brechen ... wie gesagt habe normal mit ihnen telefoniert und sie wussten nicht wie sie mir jetzt antworten sollen... werde morgen nochmal anrufen und vielleicht machen sie mir ja trotz allem noch ein super Angebot dann passt es ja schon
... habe da der Firma ja auch nicht mit rechtlichen Konsequenzen oder ähnlichem gedroht. Habe einfach nur nach gehackt ...
wir werden sehen was bei raus kommt... -
-
Im übrigen:
Das wissentliche Ausnutzen eines Fehlers ist zwar (noch?) nicht strafbar aber dafür ein schäbiges, ja sogar schon ein antisoziales Verhalten.antisoziales Verhalten, das ich nicht Lache.....
In der heutigen Zeit denkt jeder an SICH. Dir wird es sowieso keiner Danken (beste Beispiel: dein Beitrag weiter oben). Es ist nicht mehr so wie früher wo einer dem anderen die Hände wäscht!Du wirst doch hier in Deutschland doch schon genug verarscht, gestern z.B. kam ein Beitrag in Akte08. Eine Frau sucht ein Routenplaner, sucht sich ihre Route aus, promt eine Rechnung von einer Anwältin, 59,90€!!!!
SOWAS IST ABER OK??Wenn er auf seiner Homepage was für 19€ anbietet muss ICH mich doch nicht fragen, ist das zu billig oder korrekt, ER bietet es an und ICH willige ein! Somit sind es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und ein Vertrag ist zustande gekommen. Oder gehst du zu ALDI und sagst "der Computer kostet heute nur 499€, ist mir zu billig nehm ich nicht, erst wenn er wieder 799€ kostet kauf ich ihn, könnte ja sein die haben sich bei den 499€ verschrieben"!!!
-
Habe gerade gesehen das der Preis jetzt 329€ beträgt...
telefonsich wurde mir mitgeteilt das es nur 219€ kosten würde...Die wissen anscheinend selbst ihre Preise nicht....
-
- Offizieller Beitrag
antisoziales Verhalten, das ich nicht Lache.....
In der heutigen Zeit denkt jeder an SICH. Dir wird es sowieso keiner Danken (beste Beispiel: dein Beitrag weiter oben). Es ist nicht mehr so wie früher wo einer dem anderen die Hände wäscht!
Warum sollte jemand auch dem anderen die Hände waschen?
Ach, du meinst "eine Hand wäscht die andere"?
Sorry, aber das hat eine etwas andere Bedeutung und findet deshalb hier keine Anwendung.
Du wirst doch hier in Deutschland doch schon genug verarscht, gestern z.B. kam ein Beitrag in Akte08. Eine Frau sucht ein Routenplaner, sucht sich ihre Route aus, promt eine Rechnung von einer Anwältin, 59,90€!!!!
SOWAS IST ABER OK??
Nein, natürlich ist das nicht OK.
Genausowenig war es OK als die Kundin 33x ihren Wagen vollgetankt hatte weil sie wusste das der Computer der Tankanlage Beträge zwischen 70-80€ nicht registriert hat.
Wenn er auf seiner Homepage was für 19€ anbietet muss ICH mich doch nicht fragen, ist das zu billig oder korrekt, ER bietet es an und ICH willige ein! Somit sind es zwei übereinstimmende Willenserklärungen und ein Vertrag ist zustande gekommen. Oder gehst du zu ALDI und sagst "der Computer kostet heute nur 499€, ist mir zu billig nehm ich nicht, erst wenn er wieder 799€ kostet kauf ich ihn, könnte ja sein die haben sich bei den 499€ verschrieben"!!!Schau dir den Link doch bitte nocheinmal an:
http://www.internetrecht-rostock.de/internetpreise.htmZitatWenn der Verkäufer im übrigen weiß, dass der angegebene Preis aufgrund seiner geringen Größe falsch sein muss, ist es im nach Ansicht der Gerichte rechtsmißbräuchlich, eine Lieferung der Ware zu diesem geringen Preis zu fordern. So hatte das Oberlandesgericht München (Aktenzeichen 19 W 2631/02) den Fall zu entscheiden, dass ein Kunde im Internet einen Flug für 700,00 € gebucht hatte, obwohl dieser tatsächlich 3.600,00 € kosten sollte. In diesem Fall sah das Gericht es als rechtsmißbräuchlich an, den Flug zu dem geringen Preis zu verlangen, zumal der Kunde außergerichtlich verlangt hatte, ihm einen Geldbetrag zu zahlen, um ihn für die falsche Preisinformation zu entschädigen. Im vorliegenden Fall ging das Gericht zudem davon aus, dass der Käufer sehr genau wusste, dass das Preisangebot nicht richtig war.
Das mit dem Preis etwas nicht stimmen kann sollte selbst der dunkelsten Leuchte einleuchten findest du nicht?
Zur Willenserklärung steht schon etwas in #27 -
ja wir werden ja sehen was bei rauskommt!!
-
es kommt nichts bei raus.
was soll denn auch rauskommen, wenn du bock hast kannste dir ja einen anwalt nehmen und versuchen die sache durchzuboxen, aber es wird wohl darauf hinauslaufen, dass dir dein anwalt rät, die sache auf sich beruhen zu lassen, da du eh keine chance hast.es gibt genug fälle dieser art und alle werden nach dem gleichen muster abgehandelt (siehe beitrag über dir), dort stehts schwarz auf weiß, was im bgb steht.
-
-
- Offizieller Beitrag
ja wir werden ja sehen was bei rauskommt!!
Berichte uns allen bitte davon aber mach dir nicht allzu große Hoffnungen.
-
nicht´s wird bei rauskommen....
-
@ Corradoman Hast ja selber gesehen was in der Antwortmail steht! Der ehrliche ist meistens der gearschte!
Des weiteren gab es vor kurzem noch einen Fall wo jemand bei otto 2 flachbildfernseher gekauft hat. Sie waren für 199euro angepriesen der tatsächliche Preis sollte aber 1999euro sein. Jetzt rate mal was der Mann bezahlen mußte nachdem er vor gericht gegangen war? Antwort: 199euro pro stück!
-
stimmt habe ich auch im radio gehört !!!
-
- Offizieller Beitrag
@ Corradoman Hast ja selber gesehen was in der Antwortmail steht! Der ehrliche ist meistens der gearschte!
Warum ist er das?
Der ehrliche bekommt es nicht für 19€ und der unehrliche aber auch nicht. So what?
Des weiteren gab es vor kurzem noch einen Fall wo jemand bei otto 2 flachbildfernseher gekauft hat. Sie waren für 199euro angepriesen der tatsächliche Preis sollte aber 1999euro sein. Jetzt rate mal was der Mann bezahlen mußte nachdem er vor gericht gegangen war? Antwort: 199euro pro stück!
Das war Quelle:
http://www.digitalfernsehen.de/news/news_410325.htmlund der Grund ist auch angegeben und mit diesem Fall also nicht zu vergleichen:
ZitatMit einem zweiten Schreiben hat Quelle aber den Abschluss eines Kaufvertrages über die beiden Geräte gegen Vorkasse angeboten. Dieses Angebot wurde konkludent durch Zahlung des Kunden angenommen. Für das Gericht war es unerheblich, ob der im Internet genannte Preis auf einem Eingabefehler der zuständigen Mitarbeiterin beruhte und ob die später erklärte Anfechtung des Vertrages rechtzeitig war. Entscheidend war, dass Quelle selbst eingeräumt hat, dass der von Quelle angeführte Eingabefehler bereits vor dem Kaufangebot, Lieferung gegen Vorkasse, entdeckt worden war. Geschieht dies in dieser Reihenfolge, kann es nicht auf einem Irrtum beruhen. Quelle hat sich die Kenntnis der Vertriebsabteilung, die unstreitig informiert war, zurechnen zu lassen.
-
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!