Mir ist grade eben der folgende Artikel beim Auktionshaus unter die Augen gekommen und das Teil trieft nur so vor Seriösität:
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Bitte macht nicht den Fehler und glaubt, dass rot eingefärbte Rückleuchten, mit so einem Wisch legal werden.
Es gibt keine(!) originalen, roten Rückleuchten für den Corrado, auch nicht von Hella oder aus den USA.
Mit dem Lasieren der Rückleuchten erlischt die Betriebserlaubnis.
Wenn man genau hinsieht, kann man erkennen, dass das Schreiben streckenweise selbst erstellt worden ist. (Oben bei der Typenbezeichnung)
Die Kopie dürfte so unleserlich sein, dass man damit eh scheitert, zumal selbsterstellte Kopien von Gutachten eigentlich nicht zulässig sind.
Schade, dass hier offensichtlich über 10 Euro für nen wertlosen Zettel geboten werden.
Gruß,
René