Normalerweise wird so ein Fahrzeug dann bei der Abnahme eine Ausnahmegenehmigung bekommen was dann auch so im Fahrzeugschein vermerkt ist. "FZ ohne Leuchtweitenregelung" o.ä.
Sollte das nicht der Fall sein muss sie logischerweise nachgerüstet sein sonst gibt es Schwierigkeiten beim Tüv.
Danke für die Auskunft. Im Moment ist die Thematik ja noch nicht aktuell. Ich werde mal noch mein TÜVer fragen, wie er die Thematik sieht.