Du hast doch noch gültigen Tüv bei der Ummeldung (auch wenn es nur 4 Wochen sind) also geht das auch. Mußt halt nur im Monat April noch zum Tüv.
Denk daran das die AU auch gültig sein muß.
Ahh, prima, Danke für die schnelle Info!
Dann klappt das also so, wie geplant
@AU : ja den gültigen Bericht hab ich auch (gleiches Jahr/Monat).
Danke & Grüße,
andY