Frage: Zulassung im Monat des abgelaufenen TÜVs möglich?

  • Hallo Forumsgemeinde:


    ich habe da mal eine Frage, bei der ich mir nicht ganz sicher bin,
    wie das zu handhaben ist :hae: :


    Ich hatte meinen Corri die letzten Jahre durchgehend mit Ganzjahreszulassung gefahren und ihn im letzten Herbst (10/2011) abgemeldet.
    Ich möchte ihn in diesem Jahr mit Saisoinkennzeichen (04-10) wieder zulassen.
    Auf der TÜV/Abgasbescheinigung steht: nächste HU ist fällig im Aprill 2012.
    Nun meine Frage:
    Kann ich zum Beispiel am 2. April 2012 mit den "alten" HU-Bescheinigungen zur Zulassungstelle gehen und den Wagen für 04-10 anmelden oder muß ich vor(!) der Zulassung den TÜV neu machen?


    Falls ich den TÜV vorher neu machen muß, weiß jemand viell. ob es ginge,
    das ich schon im März 2012 den Wagen (mit noch gültiger HU) zulasse aber trotzdem erst zum April-Oktober 2012?


    Ich hoffe, jemand kennt sich damit etwas aus und kann mir zu dem Thema weiterhelfen!


    Besten Dank schon mal im Voraus :ok:!!!


    Gruß,
    andY

    Corri G60 D3 RS Kit : Rocco II Kerscherumbau 45´er Doppel-Weber : Rocco GTII ATS Cup : Rocco II Kawasakigrün EVO8 (verkauft :() : Daihatsu L251 (Winterkugelblitz);)

  • Du hast doch noch gültigen Tüv bei der Ummeldung (auch wenn es nur 4 Wochen sind) also geht das auch. Mußt halt nur im Monat April noch zum Tüv.
    Denk daran das die AU auch gültig sein muß.


    Ahh, prima, Danke für die schnelle Info!


    Dann klappt das also so, wie geplant :p:


    @AU : ja den gültigen Bericht hab ich auch (gleiches Jahr/Monat).



    Danke & Grüße,
    andY

    Corri G60 D3 RS Kit : Rocco II Kerscherumbau 45´er Doppel-Weber : Rocco GTII ATS Cup : Rocco II Kawasakigrün EVO8 (verkauft :() : Daihatsu L251 (Winterkugelblitz);)

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