Was passiert bei MSD Attrappe?

  • Hallo ich habe eine Hartmann bi sound anlage da. Dazu MSD Atrappe. jetzt meine Frage ich weis das das ilegal ist aber was würde mir schlimmstenfalls bei einer Verkehrskontrolle passieren? ist ja keine Steuerhinterziehung wie kat, oder Sicherheitsrelevantes teil wie fahrwerk oder Reifen


    über eine antwort würde ich mich freuen

    Rechtschraibfehla sind abschit und dienen der allgemeinnenn Belustichung :super:


    Corrado 16v:ok: bald mit einzeldrossel und TRIJEkT
    lieber gut gesaugt als schlecht geblasen (aufgeladen) :super:

  • Tja im schlimmsten aller fälle geht´s ab zum Sachverständigen, welcher dann meist noch mehr findet...im resultat: Betriebserlaubnis erloschen, Plaketen ab usw...
    ALSO STILLEGUNG :winking_face:

    • Offizieller Beitrag

    ....ist ja keine Steuerhinterziehung wie kat....


    Na klar ist es das:


    Die festgelegte Steuernorm und die dadurch eingetragene Schlüsselnummer hat der Wagen mit einer intakten Auspuffanlage bekommen.
    Änderst du nun diese Abgasanlage (->Sportauspuff) ist das alles OK da auch die Abgaswerte eingehalten werden weil eben die Anlage voher an so einem Fahrzeug geprüft und bestätigt wurde.


    Verändert sich nun diese Auspuffanlage in eine ungeprüfte (eben durch die Atrappe) erlischt ja automatisch die Zulassung dafür und die eingetragene Schlüsselnummer ist nun nicht mehr gültig weil eben nicht geprüft und abgesegnet ist ob die Anlage mit der Atrappe die Werte für Euro1/Euro2 oder was auch immer, einhält.

  • Moin


    Der Sachverständige muss nicht noch etwas dazu finden, alleine diese Tatsache das der MSD eine Atrappe ist reicht aus das die Betribserlaubnis erlischt. Genauer gesagt ist das ein verstoß gegen §19 Abs. (2) 3. StVZO.
    Was das bedeutet hat D.A.D. im letzten post ganz unten geschrieben. :face_with_rolling_eyes: :winking_face:


  • Was das bedeutet hat D.A.D. im letzten post ganz unten geschrieben. :face_with_rolling_eyes: :winking_face:


    sry, aber das is unsinn!


    stilllegung darf nur bei gefaehrdung andere (oder dir selber) erfolgen. das heisst kaputte bremsen, abgefahrene reifen, etc.


    eine gestiegene emission reicht dazu nich aus; der wachlappen der mir deswegen das auto stillegen will, wird sich spaeter ueber post vom anwalt freuen. :winking_face:

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  • oho...da wär ich mir nicht sicher.


    da das fahrzeug durch bauartliche änderungen nicht mehr der eigentlichen abe entspricht, erlischt automatisch die betriebserlaubnis.
    sprich, das fahrzeug darf im öffentlichen raum nicht mehr bewegt werden.


    was für mich einer stillegung gleichkommt.


    allerdings kratzen die dir nicht die plaketten ab.


    80eu und 3 punkte kostet der spass, zwar nicht der auspuff aber ähnliches...


    desweiteren, wenn deine versicherung davon wind bekommt könnte es sein dass die dich ganz schnell canceln...

  • wenn irgendwelche umbauten nicht tuev-abgenommen sind, erlischt die abe.
    dann wird als naechstes per maengelkarte eine ueberpruefung durch sachverstaendige (tuev,dekra,etc.) verlangt oder du nimsmt das kfz alternativ aus dem verkehr (abmeldung).


    fuer den betrieb mit erloschener abe bekommst du deine strafe (punkte und €s).


    plakete abkratzen darf wenn dann nur der der sie vergibt, also ein amtlich, anerkannter sachverstaendiger (->z.b. tuev).


    stillegung dito erfolgt nur bei einer konkreten gefaehrdung; wenn sie mir das fzg stilllegen gehe ich damit zum tuever meiner wahl und lasse mir alles so bestaetigen, nehme mir fuer die zeit nen mietwagen und schicke hinterher (wenn alles rechtens is) die rechnung ans regierungspraesidium, notfalls zivilrechtlich einklagen.


    deine versicherung will in erster linie natuerlich geld von dir (deine beitraege).
    von daher wird sie dir aufgrund einer nich vorhandenen eintragung nicht den vertrag kuendigen, solange nichts vorgefallen ist.


    falls du mit nicht eignetragenen sachen einen unfall baust, kommt es darauf an ob die umbauten zur hoehe des schadens beigetragen haben oder gar ursaechlich fuer den unfall waren.


    falls dies der fall sein sollte, faellt vermutlich die kasko flach. die haftpflicht wiederum muss zahlen (daher -pflicht im name), jedoch haben die versicherungen vertraglich geregelte klauseln, mit denen sie dich in sollchen faellen wegen nichterfuellung deiner vertragsinhalte in regress nehmen koennen...


    :cool:


    ps: oft begruendet sich das vorgehen der polizei auf der unwissenheit des verkehrsteilnehmers, gepaart mit seinem wissen das er die sachen so nich eingetragen hat, bzw. garnicht eingetragen bekommen wuerde - was aber kein freibrief fuer die rennleitung ist.

  • sry, aber das is unsinn!


    stilllegung darf nur bei gefaehrdung andere (oder dir selber) erfolgen. das heisst kaputte bremsen, abgefahrene reifen, etc.


    eine gestiegene emission reicht dazu nich aus; der wachlappen der mir deswegen das auto stillegen will, wird sich spaeter ueber post vom anwalt freuen. :winking_face:


    Sorry, dies ist Unsinn!!


    Ich denke nicht das du den § 19 Abs. (2) in der StVZO kennst, oder?!


    Dieser besagt das die Betriebserlaubnis automatisch erlischt wenn:


    1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird, (ist hier nicht der Fall)
    2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist ODER
    3. das Abgas-oder Geräuschverhalten verschlechtert wird. (Ah, da ist ja was! :p: , wird nämlich genau auf die gleiche Stufe gesetzt wie ne Gefährdung, was übrigens auch richtig so ist! :winking_face: )


    So, bevor jetzt wieder 1000 postings kommen, das das doch alles nicht wahr ist, weil Typ X mit zu lauter Karre rumfährt und nix passiert bei einer Kontrolle außer einer Mängelkarte, (was sicherlich sein kann und auf Gnade der Polizei zurückzuführen ist :face_with_rolling_eyes: ), sag ich einfach mal: Mir Egal, macht was ihr wollt, ist ja nicht mein Problem!! Gesetze sind nunmal für jeden da und das ist auch gut so, da kann dann auch Onkel Anwalt nix dran ändern.


    So, ich habe Fertig! :biggrin:


    :thema:

  • auf jeden fall ist es fahren ohne betriebserlaubnis, was dich wie gesagt 80eu und 3 punkte mindestens kostet.
    was danach noch passieren KÖNNTE würd ich gar nicht ausprobieren.


    ich denke da nur an meine roller-zeiten, anderen auspuff drunter und ab vom hof, karre war nicht mal schneller da durch.


    -fahren ohne betriebserlaubnis
    -fahren ohne fahrerlaubnis (da das fahrzeug nicht mehr der aber eines mofas entspricht)
    -fahren ohne versicherungsschutz


    damals zum glück nur den anderen passiert, mir nicht.


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    wenn sich im nachhinein herausstellt dass deine versicherung dir aufgrund dieser umbauten den schutz nicht mehr stellt (zb leitungssteigerung, etc, die sind da mittlerweile sehr empfindlich), dann ist das fahren ohne versicherungsschutz (unwissenheit schützt vor strafe nicht),
    wenn das verfahren nicht eingestellt wird gehst du da mit mindestens 400eu, 6punkten und 3monate fahrverbot raus, oder schlimmstenfalls sogar n jahr in den knast. ist ne straftat im bereich der stvo, gleichzusetzen mit fahrerflucht oder besoffen fahren.
    glaubs mir ruhig, habe zum glück nen guten anwalt, habe als auflage "nur" 200eu bezahlt, und mir dafür die punkte gespart.
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  • Seitdem es die FZV gibt nimmer.


    Die BE erlischt trotzdem, das aber seit 1.5. "egal", da die Zulassung deswegen noch nicht erloschen ist


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