Was ist mein Corrado noch wert?

  • Ich weiss zwar nicht aus was für einem Juristischen Bsereich du kommst. Aber Rechte hat in erster Linie immer der Geschädigte. Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das ein Gutachten immer erst angezweifelt werden muss. Und das geht vor Gericht.

    Ich stelle jetzt einfach mal die Frage warum die gegnerische Versicherung so daran interessiert ist den Wagen zuerst zu begutachten und als erstes ein Gutachten zu stellen.

    Weil der von der Versicherung bezahlte Gutachter immer für seinen Auftraggeber Arbeiten wird.

    Und das Gutachten immer Versicherungsgünstiger ausfallen wird.

    Wenn man dann ein Gegengutachten erstellen lassen will. Muss man das bestehende Gutachten anzweifeln.

    Und das dauert dan unter Umständen Jahre.

    Natürlich darf die Versicherung den wagen begutachten. Aber eben erst wenn sie begründete Zweifel an dem erstelltem Gutachten nachweisen kann.

    Und Danillo, genau aus diesem Grunde sollte man sich bei einem Unfall immer einen Anwalt nehmen. Weil eben immer noch der Irrglaube herscht. Das die gegnerische Versicherung darf was sie will.

    Glaub mir es reicht schon wenn er der Versicherung morgen mitteilt das er sich einen Anwalt genommen hat.

    danach Arbeitet die Versicherung ganz anders. Und in 99% aller Fälle wollen sie dann gar keinen Gutachter mehr vorbei schicken.
    Diese Aussage von dir kann ich nicht nachvollziehen:
    Selbstverständlich hat JEDER Geschädigte das RECHT, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen, anerkannten, unabhängigen Gutachter zu beauftragen, sofern die Schadenhöhe es wie hier rechtfertigt.

    wer legt denn die Höhe der zu rechtfertigenden Schadenssume fest?

    Gibt es Grenzen? Ist es denn nicht der Gutachter der am ende die tatsächliche Schadenssumme festlegt?


  • wer legt denn die Höhe der zu rechtfertigenden Schadenssume fest?

    Gibt es Grenzen? Ist es denn nicht der Gutachter der am ende die tatsächliche Schadenssumme festlegt?

    Es gibt eine Bagatellgrenze, die liegt irgendwo unter 1000€. Ein Gutachter ermittelt den Wiederbeschaffungswert oder die Kosten für eine Instandsetzung.

  • Es gibt in der Rechtssprechung eine Grenze, die allgemein bei rund 750€ angesetzt wird. Dieser Schaden hier ist höher. Keine Versicherung kann rechtswirksam die Bezahlung des unabhängigen Gutachters verweigern, der eigene Gutachter ist persönliches Bier der Versicherung. Kfz ist die Sparte mit der höchsten Betrugs- und Schadenkostenquote in der Assekuranz, kein Versicherer verdient hier Geld. Weiter soll das auch nicht betrachtet werden.

    Zu mir: habe jahrelang für AXA vermittelt, hoher Bezug zu Kfz-Versicherungen (viele Corrados, nicht nur hier im Forum, Young/Oldtimerszene und Tuningfahrzeuge bis 500PS und mehr, Kooperation mit Sachverständigen/Gutachtern). Bin mittlerweile mit steigendem juristischen Einschlag spezialisiert auf den Bereich Haftpflicht (industrielle Klienten). Und Haftpflicht ist letzten Endes immer Haftpflicht, egal ob Auto, Anlagen/Maschinenbau, Produkthaftung, Rückruf, usw. Nicht nur der Geschädigte hat Rechte, auch die Versicherung.

    Die Rechtssprechung kennt den Begriff der Mitwirkungspflicht des Geschädigten. Und eins kann ich dir sagen: mauert man, lassen Versicherer sich erst recht Zeit. Manche täten gut daran einen fairen Umgang zu pflegen. Leute wie du die grundsätzlich zum Anwalt rennen sind mit Schuld daran das die Beiträge auf dem hierzulande herrschenden Niveau liegen. Für mich persönlich eine Liga mit absichtlichen Gefälligkeitsgutachten.

    Schönen Abend noch!

    Member of Corrado Club Germany e.V. / http://www.vw53i.com / Corrado - love - devotion - feeling - emotion!

    Porsche 911 - Porsche Boxster - 95er Corrado VR6 - Skoda Superb V6 TDI

  • Ich dachts mir schon das das du für eine Versicherung gearbeitet ode rArbeitest.

    Also ich habe genug autounfälle hinter mir. Und mauern wenn man sich einen Anwalt nimmt. Ist genau die Grundhaltung der Versicherungen.

    Grundsätzlich ist eine Versicherung ein Unternehmen das gezwungen ist Gewinn zu erwirtschaften.

    Das geht eben nur indem mann möglichst geringe Schadensummen ersetzt.

    Ich muss der generischen Versicherung garnicht erlauben. Grundsätzlich habe ich immer das Recht mir einen anwalt zur wahrung meiner Interessen zu nehmen.
    Das heisst noch lange nicht das ich ein Betrüger bin. Sicherlich hast du Recht wenn du sagst das der Betrug auch mit schuld ist das die Versicherungsbeiträge steigen.

    Aber auch die riesigen Glaspaläste und aufgeblähten Verwaltungsapparate. Und die teilweise sehr Risikobehafteten spekulationen die Versicherungen mittlerweile betreiben.

    Die Allianz zum Beispiel hatte sich schon einmal den Luxus gegönnt eine ganze Bank zu kaufen.

    Aber back to Topic.

    Es ist auch garnicht wichtig wervon uns welche Meinung vertritt.

    Er soll sich einfach einen Anwalt nehmen. Und wenn die schuldfrage klar ist.
    Wird man sehen das die generische Versicherung ansdandslos alle angefallenen Kosten übernimmt.

    Dennn wenn du Versicherungen vertreibst. Dann weisst du ja das die Schadensregulierung immer nach dem Verursacherprinzip gehandhabt wird.

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