Ich weiss zwar nicht aus was für einem Juristischen Bsereich du kommst. Aber Rechte hat in erster Linie immer der Geschädigte. Und ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das ein Gutachten immer erst angezweifelt werden muss. Und das geht vor Gericht.
Ich stelle jetzt einfach mal die Frage warum die gegnerische Versicherung so daran interessiert ist den Wagen zuerst zu begutachten und als erstes ein Gutachten zu stellen.
Weil der von der Versicherung bezahlte Gutachter immer für seinen Auftraggeber Arbeiten wird.
Und das Gutachten immer Versicherungsgünstiger ausfallen wird.
Wenn man dann ein Gegengutachten erstellen lassen will. Muss man das bestehende Gutachten anzweifeln.
Und das dauert dan unter Umständen Jahre.
Natürlich darf die Versicherung den wagen begutachten. Aber eben erst wenn sie begründete Zweifel an dem erstelltem Gutachten nachweisen kann.
Und Danillo, genau aus diesem Grunde sollte man sich bei einem Unfall immer einen Anwalt nehmen. Weil eben immer noch der Irrglaube herscht. Das die gegnerische Versicherung darf was sie will.
Glaub mir es reicht schon wenn er der Versicherung morgen mitteilt das er sich einen Anwalt genommen hat.
danach Arbeitet die Versicherung ganz anders. Und in 99% aller Fälle wollen sie dann gar keinen Gutachter mehr vorbei schicken.
Diese Aussage von dir kann ich nicht nachvollziehen:
Selbstverständlich hat JEDER Geschädigte das RECHT, auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen, anerkannten, unabhängigen Gutachter zu beauftragen, sofern die Schadenhöhe es wie hier rechtfertigt.
wer legt denn die Höhe der zu rechtfertigenden Schadenssume fest?
Gibt es Grenzen? Ist es denn nicht der Gutachter der am ende die tatsächliche Schadenssumme festlegt?