bist dir da sicher?
Xenon legal verbauen? + sonstige Fragen zu Leuchten/Xenon
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- Offizieller Beitrag
hallo, wollte nur mal ergänzen, dass es nach neuster gesetzesänderung nur noch 25€ kostet und keine Punkte. Nen Mängelschein bekommt man auch noch dazu.
Mehr aber nicht, kein erlöschen der BE mehr!Dann bitte auch gleich die §§ dabei sonst sind solche Behauptungen Nonsens.....
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ja gut,aber was bringt ein mängelbescheid wenn du dadurch aufgefordert wirst es in ordnung zu bringen und dann bei denen antreten mußt?
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ja sorry die gesetztesstellen hab ich vergessen
alt: Zulassung gab es nur, wenn eine Betriebserlaubnis (BE) und Kennzeichen vorhanden sind. Wenn eins davon fehlt erlosch damals die zulassung
neu: Gebraucht werden Kennz. + BE+ Haftpflichtvers. + Antrag auf Zulassung;
ABER wenn BE erlischt (z.B. anderes/nicht eingetragenes licht, falscher auspuff, nicht erlaubte tieferlegung, nicht eingetragene oder zugelassene beleuchtungseinrichtungen wie LED's im Kühlergrill etc) gibt es noch eine Zulassung.
Die BE ist zwar nötig um das Fahrzeug zuzulassen, wenn aber bereits eine zulassung besteht und dann die BE erlischt ist das für das erlöschen der Zulassung nicht mehr relevant, da sich der § 19/I,II STVZO auf den §18 STVZO bezog.Ein Fahren ohne Zulassung gibt es in diesem Bereich deshalb nicht mehr.
Verstöße nach §19/II STVZO (eben diese umbauten) gibt es trotzdem noch aber die ahndung wie früher ist eben nicht mehr möglich seit der §18 STVZO rausgeflogen ist.
Die neue Ahndung dieser Verstöße läuft ggf. über §§ 30ff STVZO -> da Fahrzeug nicht mehr vorschriftsmäßig ist TBNR: 330006 -> 25,- € oder atypischer Fall 50,- €
Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist.
Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von den 25 Euro weiterfahren.
Problem zur Zeit ist halt, dass der § 18 STVZO nicht mehr existent ist, und somit die alte Ahnundung über das Erlöschen der BE nicht mehr möglich ist.Zum Mängelschein, das ist richtig das du wieder umbauen mußt, aber erstens hast du dafür ne weile zeit, glaub 2 wochen oder so, und danach kannst du doch einfach wieder zurückumbauen und wieder solange mit xenon rum fahren bis du nen neuen mängelschein bekommst
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- Offizieller Beitrag
Der Verkehrsteilnehmer kann weiterfahren wenn die BE erloschen ist, außer wenn die Sicherheit beeinträchtigt ist.Da diese Gefährdung bei deinem Fall mit dem Xenon nicht vorliegt, kann der Verkehrsteilnehmer nach dem berappen von den 25 Euro weiterfahren.
Problem zur Zeit ist halt, dass der § 18 STVZO nicht mehr existent ist, und somit die alte Ahnundung über das Erlöschen der BE nicht mehr möglich ist.Wer entscheidet das bei den "selbstgezimmerten" Xenonfunzeln keine Gefährdung vorliegt?
Du etwa?http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#19
Zitat§ 19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis.
(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.Ich kann davon ausgehen das ein ungeprüfter, zusammengebastelter Scheinwerfer sehr wohl eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern darstellt wenn ich alleine die Blendgefahr nehme.
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Ja, aber in dem Fall, haben doch die Behörden die "Beiweispflicht"! Heißt: Sie müssen Dir beweisen, dass es eine Gefährdung ist, nicht Du ihnen, dass es keine ist!!!
Natürlich kann man sich nicht einfach eine XENONFUNZEL zusammen hämmern. Aber man merkt doch am Verhalten der anderen Verkehrsteilnehmern ob es eine Gefährdung ist! Ich fahre seit gut 6 Monaten Xenon. Bei mir hat noch niemand aufgeblendet! Ausserdem ist das Lucht perfekt eingestellt und da ich höchstens mit 2 Leuten fahre, vergesse ich auch nicht es einzustellen!!! Bei meinen damals falsch eingestellten Neblern bin ich alle 100 m angeblendet worden!!! Klar ist das ein Streitfall! Aber es gibt halt Gesetzeslücken die es möglich machen und zu gleich nicht Strafbar machen!!!
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Habe die 7 Seiten mal durchgelesen, jetzt habe ich Kopfschmerzen...eigen tlich dürfte man nur ein Auto im Originalzustand fahren, selbst auf die TüV-Eintragung kann man sich ja nicht verlassen. Vielleicht sind ja die ABE´s für Originalfahrzeuge auch nicht ganz wasserdicht? Am besten nur noch Bahn fahren oder Fahrrad...
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