Xenon legal verbauen? + sonstige Fragen zu Leuchten/Xenon

  • Hallo,


    das Thema gibts wirklich schon so oft aber so richtig beleuchtet hat das noch keiner, oder?
    Beruht die Freigabe von In.Pro auf einem Gutachten oder sagen die nur "die Scheinwerfer gehen nicht kaputt, wenn man Xenon reinbaut"?
    Wennn da ein In.Pro Gutachten existiert, sollte die Sache doch mir SRA und ALR legal machbar sein?!
    Wennn dem nicht so ist, benötigt man eben Scheinwerfer, die für Xenon zugelassen sind und dann müßte es machbar sein.
    Ansonsten muß eben mal jemand ein Gutachten erstellen lassen. Bei so vielen Interessenten muß sich das doch preislich rentieren...


    Ich weiß, das es viele gibt, die Xenon eingetragen aber ich habe noch nie jemanden mit kompletten Umbau Xenon, ALR und SWR gesehen und damit war es bis jetzt immer illegal...
    Gibt es jemandem mit Komplettumbau hier?

  • Ich hab das alles drin, aber gut, Du hast meinen ja noch nicht real gesehen.



    Dann erklär das mal Hella, die machen damit Werbung daß das was sie verkaufen absolut legal und abgenommen ist. Und wenn die dahinter stehen stimmt das, die können sich solche Aktionen nicht erlauben.

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

  • Hella kann kein Gutachten haben das sich auf alle Scheinwerfer der Welt bezieht.das wäre KOsten die nicht möglich sind.DIe haben ein Gutachten das man ihre Sachen in Scheinwerfern verbauen kann die auch in einer serie bei dem und dem Modell dafür vorgesehen wäre.Da der Corrado keine *******werfer mit Xenon hatte is dami t schon alles geklärt.Wenn alles verbaut wurde was für Xenon wichtig ist dann siehts zwar gut aus und machner Prüfer trägt das ein,aber wie oben auch schon geschrieben,die scheinwerfer sind für diese hitze nie ausgelegt bzw gepürft worden,allein das is ein punkt der dagegen spricht und wenn ein Polizist meint,das kann nicht sein das können die dich von TÜV zu TÜv schicken und die tragen das wieder aus..


    Die aussage "Wenns eingetragen ist heists nicht das es legal ist" ist vollkommen richtig

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  • Hella kann kein Gutachten haben das sich auf alle Scheinwerfer der Welt bezieht.das wäre KOsten die nicht möglich sind.DIe haben ein Gutachten das man ihre Sachen in Scheinwerfern verbauen kann die auch in einer serie bei dem und dem Modell dafür vorgesehen wäre.Da der Corrado keine *******werfer mit Xenon hatte is dami t schon alles geklärt.Wenn alles verbaut wurde was für Xenon wichtig ist dann siehts zwar gut aus und machner Prüfer trägt das ein,aber wie oben auch schon geschrieben,die scheinwerfer sind für diese hitze nie ausgelegt bzw gepürft worden,allein das is ein punkt der dagegen spricht und wenn ein Polizist meint,das kann nicht sein das können die dich von TÜV zu TÜv schicken und die tragen das wieder aus..


    Die aussage "Wenns eingetragen ist heists nicht das es legal ist" ist vollkommen richtig




    Die Nachrüstscheinwerfer von Hella können in jedes beliebige Fahrzeug eingebaut werden. Voraussetzung sind die ALWR Und die SWR die Hella natürlich auch als Satz anbietet. Das bezieht sich nur auf ihre 90mm Module und sonst nichts. Wenn Dir der Anruf zu teuer ist geh auf deren Homepage und schreib ne nette Mail das sie alle blöd sind.

    Gruß Martin
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  • MOment hab nicht gesehen bzw gelesen das esw sich um scheinwerfer handelt,hab gedacht es sind auch so module aber nicht die scheinwerfer,das heist die sind ja dann schon für xenon geprüft.


    Aber mit dem eintragen ists so wie gesagt selbst wenn du eingetragen hast dnan trägs der nächste tüvler wieder aus

  • Das sind komplette Scheinwerfer, nur daß man eben Abblend- und Fernscheinwerfer als seperate Teile hat die natürlich fachgerecht befestigt werden müssen. Die Scheinwerfer sind mit Prüfzeichen versehen, genau deshalb geht das (Die werden übrigens auch gerne in Reisebussen eingebaut oder im Smart Roadster sind die auch drin.

    Gruß Martin
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  • Meine Auto hat keine Türgriffe mehr und sind eingetragen aber ich weis wnen ich zum TÜv fahre das er mir diese wieder austragen wird.


    Das gleich mit lasierten Rückleuchten,man kriegt sie eingetragen aber andere Prüfer tragen sie wieder aus.


    Liegt immer im ermessensspielraum des Prüfers und schau mal das Thema Xenon und Eintragen gibts seit Jahren in allen Foren querbeet und immernoch gibt es kein Ende in Sicht sonst würden die Themen nicht immer sich über mehrere Seiten hinziehen

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  • Aber nur deshalb weil alle Xenon billig wollen, das geht aber legal nicht! Mein Satz hat damals DM 3000 gekostet, und die LWR/SRA hab ich noch extra gebraucht, also für 300 € ist da legal nichts zu machen.

    Gruß Martin
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  • wildcab: Ja, ohne Türgriffe oder lasierte Rückleuchten kann man eintragen lassen, wenn man den Tüv-Prüfer kennt, ist aber nicht legal. In Normale Halogenscheinwerfer einfach Xenon-Brenner reinfriemeln und ohne LWR und SWR herumfahren kann man mit viel Glück auch eingetragen bekommen ist aber auch nicht legal.


    Was ist aber an SWR, LWR und für Xenon geprüften Scheinwerfern nicht legal?
    Ich verstehe die Diskussion nicht. Es kommen immer wieder Leute, die die Pauschalaussage machen: "Xenon ist illegal!"


    Was ist an Martins Aufbau illegal und damit nicht rechtmäßig eingetragen, so daß jeder Tüver es einfach wieder austragen kann?


    Das Billig-Xenon nicht machbar ist, ist wohl langsam allen klar hier aber was ist mit einem korrekten Nachrüsten aller Komponenten?

    • Offizieller Beitrag

    Das sind komplette Scheinwerfer, nur daß man eben Abblend- und Fernscheinwerfer als seperate Teile hat die natürlich fachgerecht befestigt werden müssen. Die Scheinwerfer sind mit Prüfzeichen versehen, genau deshalb geht das (Die werden übrigens auch gerne in Reisebussen eingebaut oder im Smart Roadster sind die auch drin.


    Nach meiner Auffassung verliert aber ein BMW E36/E39 Xenon-Scheinwerfer seine Prüfzeichen sobald er in ein nicht dafür vorgesehenes Fahrzeug eingebaut wird.
    Die Dinger werden z.B. für einen BMW Typ E36 bzw. Typ E39 hergestellt und sind demnach auch in einem BMW getestet geprüft und eben mit dem E-Prüfzeichen versehen worden und nicht für oder mit einem Corrado.


    Ist dieses Prüfzeichen übertragbar oder dergleichen??
    Nicht das ich wüsste.
    Sobald er also in den Corrado eingebaut wird entspricht er nicht mehr den Bestimmungen der Genehmigung!
    was allerdings Vorraussetzung für die Erteilung ist also bedarf es einer neuerlichen Prüfung.
    (das sogenannte Lichttechnische Gutachten)


    Ich sage jetzt einfach mal:
    Im Falle eines Falles bist du dran, ohne wenn und aber!


  • Bingo


    Genau auf den Punkt gebracht

  • Ich kann mich nicht erinnern *******werfer von BMW verbaut zu haben noch sowas erwähnt zu haben, Versuche hab ich damit gemacht, aber das wars auch schon. Der Scheinwerfer ist Typgeprüft und zwar nur der, ohne Auto.


    Also lasse die haltlosen Bemerkungen. Ach Du wohnst ja ums Eck geh doch mal zu denen hin, dann haben wir Infos aus erster Hand.

    Gruß Martin
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  • Corradoman: Das ist nicht so! Der Scheinwerfer hat das lichttechnische Gutachten ohne den BMW bestanden, ist also bauartgenehmigt.
    Ich kann doch auch jedes zugelassene Rücklicht aus dem Hella Katalog an meinen wie auch immer aussehenden Anhänger bauen. Das Lichttechnische Gutachten hat auf den Fahrzeugwechsel KEINEN Einfluß. Man muß nur aufpassen, daß man nicht gegen sonstige Zulassungsbestimmungen (scharfe Kanten usw.) verstößt.
    Sonst müßte ja jeder Bus- oder Lkw-Hersteller für seine Universalscheinwerfer, -rückleuchten oder -blinker jedes mal ein Gutachten erstellen lassen. Das hat (in dem Fall) Hella schon erledigt.
    Der Tüv-Prüfer muß dann nur noch den ordnungsgemäßen Verbau der Teile feststellen, also die Sache eintragen!

    • Offizieller Beitrag

    ......Also lasse die haltlosen Bemerkungen....


    Nun werd mal nicht gleich unverschämt.
    :face_with_rolling_eyes:


    Also hast du Zusatzscheinwerfer verbaut?


    Hella bietet sonst ja nichts mehr an, ausser
    BMW E36/E39
    Benz W210
    Ford Focus
    Golf IV


    DennZ
    Wir wollen jetzt doch nicht Xenon Hauptscheinwerfer mit Universal Anhänger-Rückleuchten vergleichen?
    :winking_face:


    Gibt es denn auch irgendwelche rechtlichen Schriftrollen die das ganze belegen können das z.B. ein E36 Xenon-Scheinwerfer seine Prüfzeichen nicht verliert wenn er am fremden Fahrzeug montiert wird?

  • Hau dir das Xenon Kit rein, du wirst es nicht bereuen, 1. Super Lichtausbeute, 2. Fette Optik 3. Scheiss drauf was die anderen Sagen ist doch dein Ding, 4. Sind alle Neidisch da du es hast :) *g


    gruß
    stefan

    .. wer langsam fährt, der wird länger gesehen ..

  • Toller sehr qualifizierter Kommentar muß ich sagen.


    Hier geht es sich nicht darum was andere sagen oder tun.Wissen muß jeder selebr was er macht oder tut obs legal oder nicht ist,es geht sich hier um reine Disskussionen obs legal is und einfach nur ein einwurf der Vorsicht, es geht sich schließlich drum das du Punkte bekommen könntest und bei nem Unfall eventuell ganz alleien da stehen könntest wegen "Versicherugnsschutz geht verloren", ok verstanden?Will dich mal gerne heulend nach nem Unfall da stehen sehen wennde jemand umgefahren hast,must zahlen und deine Versicherung sagt "Nö,nicht mit uns" na dann viel spaß,is jetzt ein krasses Beispiel aber kann so kommen.


    Hier will niemand einem etwas ausreden,im gegenteil man fragt und bekommt hier sehr viele uqlafizierte Antworten und was man daraus macht kann und muß jeder selber wissen


  • Ich werde niemals unverschämt, die Wahrheit kann nicht unverschämt sein!:super:


    Man bekommt jeden Scheinwerfer bei Hella einzeln und jedes dieser Module ist für sich Typgeprüft, da gibts nen ganzen Katalog drüber, den kann man als PDF herunter laden.

    Gruß Martin
    US16VG60, S2 Saugrohr, 6-Gang, großem LLK, 95er VR6 Karosse, Doppelairbag mit Raid, BiXenon, blau/schwarze Belederung, Climatronic, Tezet Fächer, Hartmann Anlage und Cupra R Bremsen v & h mit Mk20 ABS:biggrin:

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