KW Gewinde / 60mm Federn

  • Hab zZ. 60mm Eibach Federn drin. Kotflügel abstand zur Radmitte ca. 300mm. Breite Lippe vorne ca. 11cm Bodenfreiheit.

    Will ihn mit der schmalen Lippe auf ca. 10cm Bodenfreiheit vorne bekommen.Theoretisch müsste er dann noch 5cm runter.

    Problem ist das im Gutachten vom KW ein Mindestabstand von Radmitte zur Kotflügelkante von 315mm steht.

    Sprich müsste ich das KW Gewinde ja höher fahren als meine 60mm Federn um es "Legal" eingetragen zu bekommen.

    Hab ich jetzt irgendwo einen Denkfehler oder habe ich die ABE des KW falsch verstanden ?

  • Ist doch egal was im Gutachten steht. Wenn du tiefer willst stellst es ein und fährst zur Einzelabnahme. Kostet ca. 60 Euro und dann ist es legal sofern du alles beachtest wie Mindestbodenfreiheit, Radkästen, Scheinwerferunterkante .....

  • Mal eine frage am Rande.

    Wie Tief komm ich mit dem KW. Will vorne mit schmaler Lippe ca. 7cm luft haben.

    Also im Vergleich zum org. Fahrwerk ca. 14cm runter. Geht das mit dem KW ?

  • Also mit meinem FK habe ich jetzt mit großer Lippe 8cm aber haber auch noch bestimmt mindestens noch soviel restgewinde.

    Aber du darfst halt bei den anderen Teilen unterm Auto nicht weniger haben als 8cm.

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