Hab zZ. 60mm Eibach Federn drin. Kotflügel abstand zur Radmitte ca. 300mm. Breite Lippe vorne ca. 11cm Bodenfreiheit.
Will ihn mit der schmalen Lippe auf ca. 10cm Bodenfreiheit vorne bekommen.Theoretisch müsste er dann noch 5cm runter.
Problem ist das im Gutachten vom KW ein Mindestabstand von Radmitte zur Kotflügelkante von 315mm steht.
Sprich müsste ich das KW Gewinde ja höher fahren als meine 60mm Federn um es "Legal" eingetragen zu bekommen.
Hab ich jetzt irgendwo einen Denkfehler oder habe ich die ABE des KW falsch verstanden ?