Heisst Mängelkarte = Bußgeld und Punkte?

  • Hi!


    Auf dem Weg zur DEKRA, (um meine Felgen eintragen zu lassen)
    wollte gerade noch kurz tanken, wurde ich doch glatt von den Herren in grün angehalten! War ja klar...


    Dieses versuchte ich natürlich dem Beamten zu erklären, was er mir natürlich nicht glaubte. (Obwohl Entfernung zur DEKRA max. 1000m!!!)
    Desweiteren sagte ich Ihm auch noch, das ich mehrere Zeugen dafür habe, das ich die Felgen heute erst montiert habe. Interesierte Ihn aber auch nicht. Was er mir dann auch noch mit einer Mängelkarte deutlich machte!


    Da dachte ich nur noch, komm bleib ruhig!
    Lass die Felgen einfach eintragen und die Mängelkarte abstempeln etc.


    Gesagt, getan!


    Wochen später bekomm ich dann einen Bußgeldbescheid über 73,45 €
    und 3 Punkten in Flensburg!!! :confused:


    Ich hab mich doch nur korrekt verhalten und auch die Mängelkarte sogar persönlich zur Wache gebracht!


    Sagt mal Leute ist das noch normal? :kopfkrat:


    Hab natürlich Einspruch eingelegt und alles nochmal schriftlich geschildert!


    Kann mir jemand dazu was raten oder empfehlen? :danke:

  • Tcha, der hat er dir glatt ne Anzeige verpasst. Da geht am besten immer nur mit Anwalt. Der kann die Sache schildern und Abweisen.

    Lache mit der Welt :biggrin: und die Welt lacht mit dir.
    Corrado G60 + BMW 323 ti = fahren in der schönsten Form!
    Mein G60

  • Hallo


    Das is natürlich übel aber der Einspruch war erst mal gut. Jetzt prüft die Bußgeldstelle den Sachverhalt nochmal (dauert normal so 2-3 Wochen). Dann bekommst du bescheid ob das Verfahren eingestellt wird oder ob es nach einer Einspruchsfrist von 2 Wochen rechtskräftig wird. Wenn die auf das beharren dann würde ich sofort nen Anwalt einschalten und über den nochmals Einspruch einlegen lassen, denn ohne Anwalt kommst fast nicht gegen die Polizei an. Das ganze wird dann evtl vor Gericht entschieden wenn die Bußgeldstelle net nachgibt.


    So würde ich das abwickeln. Wenn du Rechtschutz hast dann ist das normal kein Problem.


    Sandro

  • Darum sollte man vorher beim TÜV oder Dekra anrufen
    zwecks Termin damit die bescheid wissen.
    Dann kann man mit der Polizei auch darüber reden bzw die
    können dort anrufen und sich vergewissern.

    Automatische Anzeigen

  • habe ich hier im forum schonmal gesagt: bei sowas mache ich immer vorher kurz telefonisch einen termin beim tuev aus.


    1. muss man nicht so lagne warten beim blaukittel.


    2. hat man in sollchen faellen einen nachweis/zeugen, das man gerade auf dem weg zum tuev war. zum glueck schreiben die wachlappen ja die zeit der kontrolle auf ihre unterlagen und beim tuev stehts meist auch im kalender drin.


    ps: lass dir schnell beim teuv betstaetigen wann du da warst (datum/uhrzeit) und gebe das deinem anwalt als anlage zum widerspruch. warst du wirklich auf dem direkten weg zum tuev, sollte das gegessen sein.

  • Auf alle Fälle einspruch mir wollten sie 2mal für sowas 3Punkte reindrücken einfach zum Anwalt gegangen einspruch natürlich mit dem Termin und beides male vor Gericht entschieden das i keine Punkte bekomm.

  • Grüße!


    Was ist denn das für ein Armleuchter!:motzen:


    Sollst wohl de Alus unterm Arm nehmen und bei der Dekra
    erst drauf machen oder wie???:kopfkrat::ohmann:


    So dumm kann nur das grüne Gemüse sein!


    Naja, würde auch zu sehen das das über de Rechtsschutz klärst
    oder glei mit ein Anwalt.
    Würd ich mir nich bieten lassen, so ein schwachsinn.
    Viel Glück!


    Mfg: chrom01 :headphon:

  • Das Problem an der Sache ist rein rechtlich bekommst du schon einen auf den Deckel weil soweit ich weiss solltest du entweder "rote nummer" oder "überführungs" Kennzeichen drauf machen, soweit ich weiss geht es auch bei der Versicherung eine "Bestätigung" rauszulassen.



    Schreibfehler sind zu behalten und gewinnbringend anzulegen !

    Automatische Anzeigen

  • Das mit der Bestätigung von der Versicherung mach ich immer so, das ich kurz anrufe schildere was ich so gemacht habe und das ich die paar meter zum tüv fahre und die schicken mit geschwind ne pdf die ich dann ausdrucke um von der seite keine Probleme zu haben, weiss aber nicht wie die anderen Versicherungen das handhaben.


    Das mit der roten nummer bzw. kurzzeitkennzeichen ist halt nun einmal rechtlich so. Wobei in dem Fall man immer mit Kulanz der Polizei rechnen sollte, bzw. diese je nach schwere des Falles Kulant sein sollten.


    mfg Hannes



    Schreibfehler sind zu behalten und gewinnbringend anzulegen !

  • Ich verstehe nicht ganz, wozu ich bei einem zugelassenen Fahrzeug eine Bestätigung der Versicherung brauchen soll bzw. sogar ein Kurzzeitkennzeichen o.ä.. Für abgemeldete Karren machts ja Sinn, aber ansonsten..?

    .:: corrado club germany // twice the fun, double the trouble!
    "I don't know if you know this, but dolphins ain't fish. They is like us they is mammaries.
    " -- Ali G

  • Ganz einfach weil rein rechtlich bei jeder baulichen änderung welche nicht eingetragen ist die Betriebserlaubnis erlischt,
    natürlich nur im Falle das die Änderung eingetragen werden muss, nicht das mir hier gleich einer mit seiner neuen Lederausstattung oder ähnliches kommt.


    Also du kannst ihn natürlich auch auf Hänger zum Tüv bringen :p:,
    aber das ganze ist natürlich immer rein rechtlich !!!


    Deshalb wird in wenn es nicht unbeding extreme Fälle sind oft nach dem
    Prinzip "gnade vor recht" entschieden weil es wie du schon erwähnt hast ein wenig übertrieben ist
    wegen jeder eintragen so ein HeckMeck zu machen



    Schreibfehler sind zu behalten und gewinnbringend anzulegen !

    Automatische Anzeigen

  • Ne, genau das stimmt eben nicht. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht automatisch, nur weil ein eintragungspflichtiges Teil angebaut wird, noch viel weniger wenn für dieses Teil ein Gutachten vorhanden ist.


    Nachzulesen im §19 StVZO / Absatz 2 und 3 und insbesondere 5.

    .:: corrado club germany // twice the fun, double the trouble!
    "I don't know if you know this, but dolphins ain't fish. They is like us they is mammaries.
    " -- Ali G

  • Das ein rechtlicher wiederspruch der für oder gegen den Führer des Kfz und oder den Besitzer ausgelegt werden kann.
    Nicht ohne Grund musst die Bauliche änderungen eintragen, weil im Falle des Falles kann das Bauteil bzw. der anbau als §19Ab.Absatz 2 Lp. 2
    "..eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder.." eingestuft werden



    Ist aber nicht so wichtig da es sich bei der Exkursion von uns beiden nur um die rein rechtliche Lage handelt und diese ist nicht immer 100% auf die Realität zu übertragen.


    Deshalb solltest du dir keine Sorgen Einspruch erheben, und falls das nicht wirkt Anwalt einschalten, hätte ich damals auch machen sollen.


    mfg Hannes



    Schreibfehler sind zu behalten und gewinnbringend anzulegen !

  • Danke schonmal für die vielen Antworten!


    Ich habe jetzt auch endlich Antwort auf meinen Einspruch bekommen,
    hier ein paar Auszüge:


    Ihr Schreiben habe ich zum Anlass genommen, die Bußgeldsache erneut zu überprüfen. Die dargebrachten Gründe konnten jedoch die im obigen Bescheid getroffene Entscheidung nicht beeinflussen. Ich bedaure daher mitteilen zu müssen, dass ich den Bußgeldbescheid aufrechterhalten muß.


    Das Fahrzeug hätte mit dieser Bereifung nicht betrieben werden dürfen, deshalb wurde eine Ordnungswidrigkeiten Anzeige gefertigt. Das Ordnungswidrigkeitsverfahren ist von der Ausstellung einer Mängelkarte unabhängig, da diese die Zulassung des Fahrzeuges betrifft und die Behebung des Mangels.


    Um nun die Angelegenheit zum Abschluß zu bringen, bitte ich mir mitzuteilen, ob Sie Ihren Einspruch weiterhin aufrecht erhalten oder zurücknehmen.


    Sollte ich innerhalb von 14 Tagen, gerechnet vom Datum dieses Schreibens ab, ohne Rückantwort bleiben, werde ich die Bußgeldakte dem Amtsgericht zur weiteren Entscheidung zuleiten.



    Aus dem Schreiben wird man ja nicht gerade richtig schlau, oder?


    Wenn der Fall für Ihn klar ist, warum fragt er mich dann noch,
    ob ich weiterhin bei meinem Einspruch bleibe?


    Ich bin ADAC Plus Mitglied, aber habe keine richtige Rechtschutz!
    Und je nach Rechtslage sitzte ich nachher auf hohen Anwalts- bzw. Gerichtskosten...



    Gruss Micha :frowning_face:

  • Ich dachte bisher, dass der direkte Weg zum TÜV oder zur Dekra erlaubt sei.
    Gut, tanken zählt wohl insofern nicht dazu, weil es nicht den direkten Weg betrifft, aber man kann das ja auch so begründen, dass man die 50-70 Extra-Kilo gerne mit in die Prüfung einfließen lassen wollte.


    Wenn dein Einspruch jedoch abgelehnt worden ist, kannst du da wohl nicht viel mehr machen, als es so akzeptieren und daraus zu lernen - was auch immer, oder eben mit allen rechtlichen Mitteln gegenan gehen.
    Das du dennoch die Wahl hast, müssen sie sagen...


    Wünsche dir viel Erfolg.

    Automatische Anzeigen

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!