Motorumbau VR6 in Golf 1

  • Hi


    Hier mal was für die Experten ein Bekannter möchte sich einen VR6 in einen Golf 1 einbauen was muß man alles ändern um den einzubauen?
    Also Kabelbaum ist klar.
    Muß die Bremse dann die vom VR6 sein oder geht die auch vom G60 muß die mit ABS sein oder ist das egal?
    Wie sieht das mit dem Motorhalter aus gibt es da nicht so eine Vorrichtung für?
    Was muß man noch beachten?



    MFG


    Maik

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  • habe in einem anderem forum gelesen, dass der tüv mann meinte, es wäre leichter für ihn, einen vr6 in einen golf1 einzutragen, wenn er einen brief vorliegen hätte, bei dem schon ein vr6 im golf1 eingetragen sein würde. vllt hilft dir das ja weiter.


    aber das fahrverhalten entspricht wohl eher der kathegorie "unfahrbar".


    mfg

  • Es sind schon mehrere Golf 1 Vorderwagen aufgrund des Gewichts des VR gerissen, aufgrund dessen gibts order "von oben", daß keine weiteren Eintragungen mehr vorgenommen dürfen.

  • Sorry für Off-Topic


    Ja das mit dem VR6T im 1er stimmt.


    Hab mal in Frankfurt ein Einser Cabrio mit VR6 Turbo gesehen ud den Brief dazu mit Eintragung. aber da muss ich mich dann echt schon fragen ob das nicht schon in die Kategorie "Fahrlässig":ohmann: gehört wenn ein TüV das einträgt.


    Ich mein bei uns im Ösiland bekommst max. 30% Leistungssteigerung eingetragen und das auch nur mit stress und rennerei und je nach dem was man haben möchte auch nur mit guten Verbindungen.
    Ich mein das ist schon etwas zu streng, aber es hat auch seine Gründe und nen VR6T in nem Einser!!! Ich hab schon erfahrung gemacht wie ein VR6 im Einser über die Kurve raus zieht :kopfkrat:


    Gruss MC VR6

  • Ich mein bei uns im Ösiland bekommst max. 30% Leistungssteigerung eingetragen und das auch nur mit stress und rennerei und je nach dem was man haben möchte auch nur mit guten Verbindungen.


    Gruss MC VR6


    so machen es doch die meisten in deutschland auch. z.b. 16vt umbau im golf 1.
    dann gehts zum tuev und der ladedruck is auf 0,4bar runtergeschraubt, aber ein overkillgeblaese am motor, jeder tuever der halbwegs ahnung hat, sieht was fuer potenzial die maschine hat.


    zu dem thema habe ich mal meinen tuever gefragt: er meinte er traegt eine fuer in vertretbare leistung ein (bei einem gewissen ld). wenn jemand hochdreht und einen unfall baut, sollte er noch soweit fit sein, das er den ld wieder runterschrauben kann.


    :face_with_rolling_eyes:

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  • mit den Aluheckflügeln wars ja ähnlich, da wurden auch sämtl. Gutachten zurückgezogen


    soweit ich weiss gab es eh kaum aluflossen mit teilegutachten, ausserdem wurden die spoiler nicht verboten, es wird heute nur verlangt, das keine kanten unter 3 oder 4mm materialstaerke vorhanden sein duerfen, wg. heftigen schnittwunden wenn ein fussgaenger uebers auto rollt.


    -> gummikeder drauf und gut. :winking_face:

  • Sicher???


    Zitat

    Hochstehende Heckspoiler, aus Aluminium gefertigt und von zwei Stützen gehalten, sind für viele einfach nur hässlich, für manch andere dagegen Ausdruck von Sportlichkeit und Individualität und für wieder andere schlicht gefährlich. Zur letzteren Gruppe gehört der Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" (BLFA-TK), der jetzt nach Informationen der Sachverständigen-Organisation KÜS den Beschluss gefasst hat, solche Spoiler künftig nicht mehr zuzulassen.


    Konkret sollen den Angaben zufolge solche Anbauabnahmen nach § 19 Abs. 3 StVZO und Begutachtungen nach § 19 Abs. 2 in Verbindung mit § 21 StVZO für Heckflügel aus Aluminium abgelehnt werden. Die Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werde positive Teilegutachten von Heck-Aluspoilern zurückziehen und/oder sie für ungültig erklären. Anbaugutachten dürfen in Zukunft nicht mehr erfolgen, Einzelabnahmen nicht mehr vorgenommen werden. Bei der Vorstellung von Fahrzeugen mit solchen Heckspoilern zur Hauptuntersuchung wird ein "erheblicher Mangel" festgestellt und keine Plakette erteilt, auch wenn sie zuvor positiv begutachtet wurden.


    Im Fachausschuss, dem auch ein KÜS-Mitglied angehört, wurde zur Begründung die Auffassung vertreten, dass ein derart hervorstehendes Teil auch bei Rundungen von 2,5 Millimeter Radius bereits bei Geschwindigkeiten ab 36 km/h "wie ein Messer" wirken könne und so für die übrigen Verkehrsteilnehmer eine unzumutbare Gefährdung darstelle.


    und jetzt
    :thema:

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