Zitat:
Hi,
es gelten mal wieder neue TÜV-Auflagen.
Auspuffanlagen
Für Eigenbauauspuffanlagen gilt ab sofort auch eine Fahrgeräuschmessung und nicht wie bisher nur eine Standgeräuschmessung. Bei Serienteilen kann darauf verzichtet werden.
Des Weiteren muss eine Leistungsmessung durchgeführt werden. Dieses gilt aber nur bei Komplettanlegen. Bei ESD langt eine Fahrgeräuschmessung. Preis ca. 200 - 300,-€.
Motorumbauten / Leistungssteigerungen
Für Motorumbauten die mehr Leistung als die stärkste Serienvariante in einem Auto aufweisen, muss ein Betriebsfestigkeitsnachweis (Karosseriesteifigkeit) erbracht werden. Bei Umbauten auf Turbo oder Kompressor zusätzlich ein Abgasgutachten.
Hierbei darf der Prüfer allerdings nicht einfach nach dem Motto verfahren: Ach das geht schon so, die Firma HGP hat da schon was .....
Er muss eine Kopie des Gutachtens an die Unterlagen für eine Archivierung heften.
Sollte dieser Nachweis nicht erbracht werden, so kann die Eintragung jederzeit angezweifelt und wieder gestrichen werden!
Beispiel 1:
VW Golf 2 90PS wird auf G60 umgebaut. Hier muss kein Nachweis erbracht werden, da es den G60 im Golf 2 Serienmäßig gab.
Beispiel 2:
VW Golf 2 90PS wird auf VR6-T umgebaut. Hier muss ein Nachweis/Gutachten über die Betriebsfestigkeit und das Abgasverhalten erbracht werden.
Zitat Ende
Quelle:
http://www.wolfsburg-edition.info/wbb3/index.php…d&postID=781813
*Link berichtigt*