Gewindefahrwerk tiefer als im Gutachten

  • Wollte mal fragen ob ich ein Gewindefahrwerk eingetragen bekomme (Einzelabnahme oder so?) wenn ich´s tiefer schraube als es im Gutachten steht. Hab die Suche benutzt aber nix passendes gefunden.


    MfG

  • Wenn du das Gewinde tiefer schraubst, als es im Gutachten steht, bekommst du es über die Sonderabnahme nach §21 StVZO eingetragen, sofern die Räder trotz der höheren Tieferlegung nirgendwo "Feindkontakt" haben.
    Wenn man ein Fahrwerk nach dem Gutachten einstellt, genügt eine Abnahme nach §19 Abs. 3 StVZO. Die ist etwas einfacher und günstiger als eine nach §21. Bei ersterer werden nur die Einstellmaße des Fahrwerks geprüft und ob die montierte Rad-/Reifenkombination im Gutachten enthalten sind sowie die dafür zutreffenden Auflagen.
    Bei §21 wird der TÜV die gesamte Freigängigkeit der Rad-/Reifenkombination zur Karosserie prüfen.


    Gruß........

    91-er G60, auf 2,9 l VR6 umbauen lassen, Hartmann ab Kat, (OZ Alleggerita HLT 7x17 => Entfall durch Oldtimerstatus), Bilstein B16-PSS9, Pearl Grey Metallic (LA7U)

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  • ... 500m(m) :hahaheul:
    ja, ich glaub er hat's schon vorher verstanden... :)


    Und auch dein Kennzeichen darf nicht zu tief sein.... Gibt da auch ein Mindestmaß von Erdboden zur Unterkante (weiß aber nicht das Maß :kopfkrat: )


    Schau einfach in dein Teilegutachten wieviel der vom TÜV geprüfte Bereich ist und frag vorher dein Prüfer wieviel er dir einträgt.


    Du weißt ja, das dein Fahrwerk hinterher vermessen werden muß. Und das bei jedem korrigieren, da sich die Spur beim hoch und runterschrauben ändert und du dir da deine Reifen abfährst...:idea:

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