Also, habe da auf Spurverbreiterung.de folgenden text gefunden:
Alle im Katalog genannten ET-Grenzen (ohne *-Kennzeichnung) sind die vom Gesetzgeber vorgegebenen 2%-Grenzen. D.h. der Gesetzgeber lässt eine Verbreiterung der Spur um 2% zu, ohne dass das betreffende Fahrzeug zusätzlich geprüft werden muss. Diese 2%-Grenze errechnet sich aus der Spurweite. Die Spurweite wird bei einem Fahrzeug mit der Serienbereifung gemessen. Man misst hier von Mitte Reifen zu Mitte Reifen. Für die meisten PKWs ist von einer Spurweite von 1500mm auszugehen. Daraus ergibt sich i.d.R. eine zulässige Spurverbreiterung von 15mm pro Seite. Ob Sie noch innerhalb der angegeben ET-Grenze liegen, können Sie wie folgt berechnen: Einpresstiefe Ihrer Felge abzüglich Stärke der Spurverbreiterung pro Seite darf die angegebene ET-Grenze nicht unterschreiten. Alle mit /* gekennzeichneten ET-Grenzen sind von uns über die 2%-Grenze hinaus geprüfte Werte. D.h. wir haben beim TÜV bzw. bei der DEKRA prüfen lassen, ob das betreffende Fahrzeug eine Spurverbreiterung über den allgemein zugelassenen Wert hinaus aushält. Diese ET-Grenzen sind nicht generell im Gutachten für die Spurverbreiterungen enthalten und können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Zudem verfügen wir über weitere Fahrwerksfestigkeitsgutachten von ca. 250 Fahrzeugen. Sollten Sie also Ihr Fahrzeug nicht in unserer Auflistung bzw. nicht mit der erforderlichen ET-Grenze finden,fragen Sie bei uns an.
Zitat ende....
im katalog ist dann folgendes für den corry angegeben:
Corrado 53i et Grenze: 18(-61)
jetzt habe ich ja borbet 9x16 et 15 rundum, die hinten am H&R Gewinde Streifen.....habe nun pro seite 15 mm geordert......ohne gutachten, muss ich die nun überhaupt eintragen oder bekomme ich die ohne gutachten und probleme eingetragen? dachte mir halt ob ich nun 1cm oder 1,5 cm nehm is egal.....hätte ja dann et 0 nur hinten, vorne will ich garnix draufmachen, da passts.....
wie siehts aus? habe ich probleme zu erwarten?
danke für die antworten....
mfg andi