das muss er als händler aber als privat person wirst du damit nicht durchkommen. ich habe sowas schonmal gerichtlich durchgefochten..
und recht haben und recht kriegen sind unterschiedliche sachen.
tomas
Tacho gedreht, was tun
-
-
-
naja ich kann ihm ja erst mal die fakten dar legen und dann mal sehen, was er dazu sagt.
Vieleicht hat er keine lust auf nen rechtsstreit und will das so mit mir klären, wenn er vernünftig ist.außerdem muß man ja auch nicht immer gleich zum gericht, es gibt ja auch andere mittel und wege um an sein recht zu kommen
-
ich bezweifel mal das er 1000€ runter gehten wird..
tomas
-
naja mal abwarten was er sagt, hab ihn noch nicht erreicht bekommen.
-
Bensen geh doch einfach zur Polizei und lasse dich beratten,ist kostenlos und du weisst dann was Sache ist.So weit ich weiss wird jetzt das Tachodrehen als Strafttat behandelt.
Wenn die Polizei sagt,dass man ne Anzeige erstatten kann,kannst du ihm ja damit ein wenig drohen.
-
-
um kurz was dazu zu sagen, der (vertragliche) verkäufer ist nur für falschangaben haftbar die er WISSENTLICH getätigt hat, das wird mit tacho schwierig, außer der letzte tüv-besuch mit dem falschen tachostand kann ihm zugeordnet werden, dann hat er schlecte karten.
abgesehen davon ist der kaufvertrag UNGÜLTIG, bzw kann dazu erklärt werden, wenn darin falschangaben vorkommen. ist das zb beim Tachostand der Fall so ist der Kaufvertrag eigentlich ungültig.
würd aber vorerst mit ihm persönlich reden, entweder ihr einigt euch direkt oder du gehst zum anwalt (wird besser sein als polizei), gut für die die einen privaten rechtsschutz ihr eigen nennen, aber solche sachen trägt eventuell auch der kfz-rechtsschutz (einfach mal fragen) bzw. beim Autoclub nachfragen (sofern mitglied)
-
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!