Vorlage für Kaufvertrag mit "gewissen Klauseln" gesucht...

  • Weiß nicht, obs hier richtig gepostet ist, ansonsten bitte verschieben. Danke!

    Mir geht es um folgendes: Und zwar werde ich mich von meinem Ascona trennen, der inzwischen 34 Jahre alt ist. Das so ein Auto die ein oder andere Macke hat dürfte ja wohl klar sein. Alles was ich so weiß wurde dem Käufer mitgeteilt, der sich das Auto auch schon angesehen hat. Er kommt nun in einer Woche mit einem KFZ-Mech "der alten Schule" wieder, und will das Auto nochmal unter die Lupe nehmen. (mündlich hat er den Kauf bereits zugesagt). Nun bin ich auf der Suche nach einer Vorlage für den Kaufvertrag, da ich keine Lust habe, dass er mir das Teil nach 3 Wochen wieder auf den Hof stellt und sagt ich hätte ihm was verschwiegen. So bin ich nämlich nich drauf. Mir gehts nur um ne Absicherung, schliesslich hat er sich das Teil ja dann auch schon 2mal angesehen. Gibt es da so Vorlagen wie man das am besten formuliert? Von wegen Bastlerfahrzeug oder so? Der Spruch "gekauft wie gesehen" gilt ja wohl nicht mehr, oder? Wäre nett, wenn einer was hätte... Danke!

    corradorules[ät]web.de

  • Im Schreibwarenladen kann man die auch günstig kaufen ~2E
    Aber mit Durchschlag und so weiter!
    So mach ichs immer, besser gehts nicht.
    Einfach nach KFZ-Kaufvertrag nachfragen die haben davon eig -zumindest hier- immer ein paar auf Lager!

    Ich hoffe ich konnte dir helfen

  • "Bastlerfahrzeug" ist es nur, wenn der Wagen beschädigt und/oder nicht fahrbereit ist. Bei einem Technich recht gut erhaltenem Wagen, ist die Beschreibung "Bastlerfahrzeug" nicht rechtmäßig und würde dir im Ernstfall nicht helfen.

    Am besten eine Mängelliste anhängen, wo alles aufgelistet ist, was dir bekannnt ist. "Gekauft wie gesehen und Probegefahren" kann auch nie schaden. Alles mit Fahrzeugidentnummer versehen und gegenzeichnen lassen.
    Wenn er einen KFZ-Mechaniker dabei hat, kann dieser als Zeuge erwähnt werden. Wenn dieser "Mann vom Fach" nichts findet, kann man kaum von dir als Laie erwarten einen Mangel zu entdecken :winking_face:

    Wenn ich ein Wagen verkaufe, biete ich gerne an, das Auto auf einer Hebelbühne zu begutachten oder beim Tüv vorbei zu schauen und eine Kontrolle machen lassen (mache ich vor dem Verkauf sowieso nochmals selber) und beseitige dann alle Mängel oder erwähne sie halt im Anhang.

  • Naja, das Fahrzeug war im Januar beim Tüv, und hatte als einzigen Mangel eine ungleichmäßige Bremswirkung an der Hinterachse. Wurde aber mit nem neuen Bremszylinder behoben. (war undicht)

    Zur genauen Erläuterung: Das Auto wurde 2003/04 teilrestauriert. Es gab viel neues Blech, nen neuen Lack und einige neue, sowie gute gebrauchte Teile. Hab jetzt allerdings auch schon seit 2,5 Jahren nicht mehr unter den Teppich geguckt, wie das da aussieht. Man steckt ja nich drin. Wollte da irgendwie nen Text drin haben, um mich vor Regressansprüchen zu schützen. Der Typ löchert mich mit fragen, die ich ihm beim besten willen nicht mehr wirklich genau beantworten kann. Weiß doch selbst nicht mehr, wo ich überall Bleche hingestetzt habe. Das Teil sah stellenweise aus wien Sieb. Ausserdem will er Wissen, ob alles "fachgerecht" geschweißt worden is. Woher soll ich das wissen? Hab zwar alles selbst gemacht, aber ob das so richtig is, wie ich es gemacht hab, kann ich nicht sagen. Bin kein Karosseriebauer. Ich weiß nur, das er bei der Neuabnahme im Jan. 2004 ohne Mängel seine Plakette bekommen hat. Was natürlich helfen könnte um den Zusatz Bastlerfahrzeug zu verwenden, ist, dass er wahrscheinlich vor 1983 mal nen Fronttreffer hatte. Das weiß der "Käufer" aber schon.

    Dachte an so einen Text wie: "Verkauf aufgrund des Alters als Bastlerfahrzeug. Der Wagen wurde 2 mal besichtigt, einmal mit Hilfe eines KFZ-Mechanikers, ausserdem wurde eine Probefahrt gemacht." Der Wagen wird so wie er ist verkauft, ich entziehe mich jeglicher Nachansprüche" oder so ähnlich...

    Der Wagen steht ansich sehr gut da, leider gibt es hier und da Mängel, die da z.B. wären: Sitzt an einer Stelle verschlissen, Verkleidung an der Tür lose, Tankanzeige defekt und noch ein paar Kleinigkeiten mehr, die rund ums Auto hier und da auftauchen. Kann das doch alles unmöglich auflisten. Gesagt was ich weiß hab ich ihm, aber was ich nicht schriftlich festhalte, wird mir nachher evtl. zur Last gelegt... ---> Hab ich verständlicherweise kein Bock drauf! :winking_face:

    Ist quasi das erste Mal, das ich nen Auto an einen "Fremden" verkaufe, und dann auch noch son Oldie... :1zhelp:

    Man muß sich doch da irgendwie als Privatmann schützen können?!

  • Aber wenn die Karre in Ordnung ist und er alles weis warum machst du dir so nen Kopf?

    Also nim dir einfach nen KFZ Kaufvertrag aus dem Schreibhandel und schreib dein oben gesagten Text rein dann gibt es auch keine Probleme, schreib aber auch Unfallwagen mit rein das hilft immer wenns um die Wurst geht!

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