hallo freunde,
ich habe heute mittag 40mm Tieferlegungsfedern eingebaut und der vordere Front-Spoiler unterm Stossfänger der hat nur noch ca. 10cm luft vom Boden. würde ich denn so Probleme bekommen bei der Eintragung ?
hallo freunde,
ich habe heute mittag 40mm Tieferlegungsfedern eingebaut und der vordere Front-Spoiler unterm Stossfänger der hat nur noch ca. 10cm luft vom Boden. würde ich denn so Probleme bekommen bei der Eintragung ?
Nein, ist kein Problem!
Es gibt eine Richtlinie in der STVO die besagt, eine Bodenfreiheit von 60mm bei Beweglichen Teilen. Wichtig ist die Höhe der Scheinwerferunterkante.
Darf nicht tiefer als 50cm sein.
Fast richtig so, allerdings ist das nicht Scheinwerferunterkante sondern Lichtaustrittskante. Wo die jetzt genau ist weis ich aber auch nicht also kann das mal einer erklären. P.s. meiner ist selbst mit der Oberkante schon zu tief hehe.
Zitat von Haslohvr6...Lichtaustrittskante. Wo die jetzt genau ist weis ich aber auch nicht also kann das mal einer erklären.
Zuerst Licht an, dann nehme man ein Blatt Papier und haltet es an den Scheinwerfer.
Aber bitte nicht nicht auf dem Blatt Papier die Unter und Oberkante markieren und dann dem Tüv den Zettel zeigen....
Mit 40er Federn sollte es in Verbindung mit orig Rad/Reifen Kombi zu keinen Problemen kommen. Theoretisch.
H&R hat bei seinen 35er Federn sogar ne ABE. Da ist die Lichtaustrittskante beim VR noch im grünen Bereich.:)
Federn mit ABE ?!?! Das ist mir aber neu.
ach ja noch was der Wagen hat keine Serienräder, ich hab AZEV A 16 zöller drauf.
Das müßte eigentlich passen meß einfach Unterkante Scheinwerfer wenn du da noch 50cm hast dürfte es keine Probleme geben hier in der gegend messen die TÜVer immer so.
Haslohvr6 deiner ist mit der Oberkante vom Scheinwerfer unter 50cm
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