Gibt es eine gesetzliche Um-bzw. Abmeldefrist ?

  • Ich habe gestern ein Fahrzeug gekauft und sollte es laut Kaufvertrag heute um- bzw. abmelden. Allerdings hat das Fahrzeug, was ich zwar als Bastlerfahrzeug gekauft habe einen nicht unerheblichen Unfallschaden gehabt, weshalb ich es heute nicht auf mich umgemeldet habe.
    Weiß eventuell jemand, ob es eine gesetzliche Frist zum Um-bzw Abmelden eines Fahrzeuges gibt ?


    Vielen Dank im Voraus.

  • Ja, gibt es. Innerhalb von 7 Tagen muß eine Ummeldung oder Abmeldung erfolgen.

    seit 2016: BMW E83 mit M54B30 und E39 mit M54B30
    seit 2003: 124.052 mit 104.992 in 481
    2012 bis 2016: Chrysler 300C Touring SRT8
    1999 bis 2007: 53i mit ABV in LK4Z,
    PG in L90E und ADY in LC6U


  • wenn die frist im kaufvertrag angegeben ist ist es unerheblich ob es gesetzliche fristen gibt. solange du den wagen nicht ab- oder ummeldest zahlt der vorbesitzer weiterhin steuern + versicherung. also schnell ab- oer ummelden. was hat der unfall damt zu tun?


    mfg


    pe

  • Zitat von Pe

    wenn die frist im kaufvertrag angegeben ist ist es unerheblich ob es gesetzliche fristen gibt. solange du den wagen nicht ab- oder ummeldest zahlt der vorbesitzer weiterhin steuern + versicherung. also schnell ab- oer ummelden. was hat der unfall damt zu tun?


    mfg


    pe


    Das er damit weiter zahlen muss ist mir klar, nur sofern es eine gesetzliche Frist von 7 Tagen geben sollte ( was ich auch schon gehört habe ) gilt natürlich die gesetzliche Frist und nicht der Knebelvertrag. Ich habe es aufgrund des verschwiegenen Unfalls nicht umgemeldet, weil ich das Fahrzeug so natürlich nicht haben will.

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  • Zitat von puschiminga

    ...gilt natürlich die gesetzliche Frist und nicht der Knebelvertrag.



    da irrst du dich. sogar auf den kaufvertrags-vordrucken vom adac und von mobile steht sinngemaess "der käufer verpflichtet sich das fahrzeug innerhalb von 3 tagen umzumelden"... sowas ist noch lange kein knebelvertrag. wenn du dich wegen dem unfall angeschmiert fühlst geh zum anwalt und lass dich beraten.


    mfg


    pe

  • Zitat von puschiminga

    Hast du eine Idee, wo ich es schwarz auf weiß sehen kann ?


    § 27 Abs.3 ff StVZO besagt: "(...) unverzüglich (...)"


    Allerdings gibt es eine Schonfrist (7 Tage). Die Angaben im Kaufvertrag, die etwas anderes beinhalten (länger als diese 7 Tage), sind unzulässig und werden bei Gericht nicht anerkannt!

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  • Zitat von puschiminga

    Das er damit weiter zahlen muss ist mir klar, nur sofern es eine gesetzliche Frist von 7 Tagen geben sollte ( was ich auch schon gehört habe ) gilt natürlich die gesetzliche Frist und nicht der Knebelvertrag. Ich habe es aufgrund des verschwiegenen Unfalls nicht umgemeldet, weil ich das Fahrzeug so natürlich nicht haben will.


    Eine gesetzliche Frist von 7 Tagen gibt es nicht, per Gesetz unverzüglich! Das heißt sofort, am besten gestern schon.

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  • Zitat von puschiminga

    Hmm... Also gilt die Schonfrist von 7 Tagen nicht wirklich ???


    Nein, kann man als Kulanzregelung der Behörden bezeichnen.


    Aber da Du ja nicht verpflichtet bist, den Kaufvertrag bei der Ummeldung vorzulegen, bekommt es zunächst von offizieller Seite niemand mit.


    Wenn Dich allerdings der Verkäufer anschwärzt.........

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