Hallo Leute,
ein Freund von den Hondakollege diskutiert gerade im seinem Forum das Thema Glasgravur an Autoscheiben.
Dort soll ein Fahrzeug keinen TÜV mehr bekommen haben, weil Scheiben mit einer Glasgravur versehen war. Der TÜV Prüfer verweigerte die Plakette und berufte sich auf dieses Schreiben.
Ich selber habe in sämtlichen Ecken des WWW gesucht, aber nix gefunden, stoße immer wieder nur auf den §40
Hat einer von euch auch schon so etwas gehört, oder wie ist eure Meinung dazu....
Deutschland...armes Land