Fragen zur Schadensregulierung der TK

  • Hi Leute.


    Ich habe da folgendes Problem.


    Vor ein paar Wochen wurde mein Jetta aufgebrochen u die Musikanlage im wert von ca 5000€ geklaut.


    Meine Teilkasko will jetzt nur den Schaden am Fahrzeug übernehmen,aber keinerlei Ersatz für dei Anlage zahlen,da dies e nur bis 3000€ versichert ist.
    Das die jetzt nicht die vollen 5000€ zahlen ist mir klar,aber bei vergangenen einbruchschäden haben die immer die Höchstsumme von 3000€ ausbezahlt
    .Nur diesmal gar nichts.


    Ist das rechtens?


    Mein Vertreter hat mir immer gesagt das die Summe die über die 3000€ hinausgeht dann halt mein Problem wäre,aber bis 3000€ alles abgedeckt ist.
    Wurde ja wie oben geschrieben in der Vergangenheit auch so gehandhabt.


    Überlege jetzt meinen Rechtschutz einzuschalten.


    Kennt sich jemand von euch damit aus?( Danilo)


    Thx

    MfG


    Holger
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    Corrado VR6(ex 16V)Bj 92-- > wird geschlachtet siehe Marktplatz


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  • Mit welcher Begründung genau? Wenn die oben schon steht -> Anwalt...

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  • Begründung ist halt das ich nur bis 3k€ Neupreis ohne Aufschlag versichert bin.Und da der Neupreis bei 5k€ liegt und alles über 3k€ eigentlich zusatzversichert werden müßte,heißt es das die Geräte nicht versichert sind u deshalb keine Zahlung erfolgt.

    MfG


    Holger
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  • Selten so gelacht. Geh zum Anwalt, soll er regeln. Ist absoluter Quatsch...

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  • Ja werd ich tun.


    Thx für eure Antworten.

    MfG


    Holger
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  • Hi,


    ganz so einfach wie Ihr das hier so schildert ist das auch nicht...Nicht jeder Schadenfall ist nach Schema F zu bewerten. Und jeder Schadenfall ist auch ein Einzelfall.


    Die Schadensregulierung ist von einigen Faktoren abhängig. Und zwar welche Vertragsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung zugrundelegen. Bis zu welchem Betrag das Zubehör beitragsfrei mitversichert ist. Dann müsste klar sein, dass die Kaskoversicherung keine Neuwertversicherung ist. Ab Anschaffungsdatum der Teile ist pro Monat ein Abschlag von 2% vorzunehmen. So kann es auch durchaus sein, dass je nach Alter gar kein Wert mehr verblieben ist und so keine Erstattung erfolgt.


    Ausserdem ist der Höchstentschädigungsbetrag in der Kaskoversicherung der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges. Ist dieser Betrag gezahlt und der Topf leer, gibts auch nix mehr.


    Es kann theoretisch sein, dass Du, vorrausgesetzt das Zubehör bis EUR 3.000,00 beitragsfrei mitversichert ist, diese Entschädigung erhalten "kannst". Zu berücksichtigen ist jedoch das Alter der entwendeten Teile. Dies muss und wird in Abzug gebracht.


    Es kann auch sein, dass ausgehend vom nachgewiesenen Neuwert, Deine Unterversicherung ins Verhältnis gesetzt wird. Somit die Unterversicherung von den EUR 3.000,00 angerechnet wird und deswegen auch keine EUR 3.000,00 zu erstatten sind.


    Nur aufgrund Deinen Aussagen kann ich keine Aussage treffen. Mann muss hierzu die Vertragsbedingungen (AKB) kennen, die Kosten und Anschaffungsdaten der entwendeten Geräte wissen. Vor allem sind auch die Ablehnungsschreiben des Versicherers im genauen Wortlaut zu berücksichtigen. Der Versicherer lehnt nicht einfach so und ohne Begründung ab. Das gibts nicht. Eine Ablehnung wird immer begründet. Eine Pauschalisierung gibt es nicht.


    Eine Bitte noch: Hört doch auf, immer gleich nach einem Anwalt zu schreien. Hat sich denn noch keiner die Frage gestellt, warum die Versicherungsprämien jedes Jahr steigen? Ich habe noch keinen Anwalt erlebt, dem die soziale Ader so dick angeschwollen ist, dass er kein Honorar wollte. Die wollen schliesslich Geld verdienen und das tun die nicht zu knapp. Und letztlich zahlen und tragen wir als Versicherungsnehmer die Kosten in Form von steigendem Versicherungsprämien.


    Was bei dir schief läuft, kann nur aufgrund Deiner Schilderung nicht nachvollzogen und beurteilt werden.


    Bei der Versicherung arbeiten auch nur Menschen und dort kann auch mal was daneben gehen. Ich denke, dass auch Dir bei Deiner täglichen Arbeit einmal Fehler unterlaufen. Und in einem ruhigen und sachlichen Gespräch lässt sich dann vieles bereinigen. Deswegen würde ich an Deiner Stelle mit dem Versicherer erstmal das Gespräch suchen.


    Mich würde gerne das oder die Ablehnungsschreiben des Versicherers interessieren. Wenn Du willst kannst mir das ja mal per Email zusenden.

  • Hi.


    Habe heute mit der Vers. telefoniert.


    Hab mit 2 verschiedenen Sachbearbeitern gesprochen u mit deren Vorgesetzten.Alle 3 sehen es so,das der ursprüngliche sachbearbeiter da falsch entschieden hat u es würde jetzt eine Nachregulierung erfolgen.Bin mal gespannt.


    Betriebsrat:


    Neupreis der Anlage liegt bei 4949,00€.Gekauft am 15.12.2004.


    Bin bis 3000€ neupreis versichert,alles was darüber geht muß zusatzversichert werden.


    O-Text:


    "...leider müssen wir Ihnen mitteilen,dass sie Ihre Musikanlage mit Neuwert i.H.v. 4949,00€ nicht mitversichert haben.


    Gemäß den AKB $12,Abs.1b,sind die entwendeten elektronischen Geräte nur bei einem Neuwert von bis zu 3000,00€ zuschlagsfrei mitversichert.
    Bei einem Neuwert von über 3000,00€ sind diese geräte nicht mehr mitversichert,sondern nur gegen einen Beitragszuschlag versicherbar.


    Eine Zahlung wird daher nicht fällig."


    Habe damals extra nachgefragt u mir wurde bei Vertragsabschluß mehrfach bestätigt u gesagt das bis zu 3000€ ausbezahlt wird u alles drüber nicht reguliert würde.ist bisher auch bei 2 identischen schadensmeldungen so gehandhabt worden.

    MfG


    Holger
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  • Freut mich zu hören, dass es doch geklappt hat. Siehst Du, es geht auch ohne Anwalt.


    Und beim Anwalt hätte es doch letztlich noch länger gedauert. Du hättest hinfahren müssen, der Anwalt schreibt nen Brief, die Antwort der Versicherung geht an Anwalt, der schreibt dann Dich wieder an....


    Abgesehen davon, kommt es durchaus vor, dass die Entscheidung eines Einzelnen Sachbearbeiters auch mal daneben liegen kann. Und wenns am Ende wieder passt, ist doch gut. Wir alle sind nicht unfehlbar.


    Tipp: Wie wäre es, die Anlage mal richtig zu versichern?

  • Normalerweise wollteich die auch richtig versichern.Aber da die anlage nur mal zur Probe reingeworfen wurde u eigentlich nächstes Jahr innen Corri sollte u außerdem der Wagen 4Wochen später abgemeldet worden wäre hatte ich mir das gespart.Zu meinem Nachteil wie sich jetzt herausstellte.Leider.Aber nachher ist man immer schlauer.


    Hoffe jetzt mal das die Vers. wort hält.

    MfG


    Holger
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  • Hi.


    Hab heute mal wieder Post vonner Versicherung bekommen.Ich mich schon gefreut u gedacht das wäre der Scheck.Aber nix ist.


    Sie bedauern es mir leider mitteilen zu müssen,das keine Schadensregulierung erfolgen wird.:kopfgege:


    Ende,Aus,mehr haben sie dazu nicht geschrieben.


    Na dann :fahren: ich halt am Montag zum Anwalt,mal hören was der so meint.


    die spinnen ja wohl!

    MfG


    Holger
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  • Irgendwie kann ich das alles nicht nachvollziehen...


    Nachdem Du ja mit 2 Sachbearbeitern und einem Vorgesetzten gesprochen hast, und dann alles geklärt war, hätte die Regulierung erfolgen müssen. Wenn Du schon telefonisch eine Zusage erhälst, gilt diese auch. Ich bin selber Schadenregulierer bei einer Versicherung und kenn mich aus.


    Irgendwas stimmt da nicht bei Dir. Sonst wäre zumindest auch schon ein Teil reguliert worden, denn ohne Gründe wird nicht einfach so abgelehnt. Oder die "Kollegen" haben sich in irgendwas verrannt.


    Wenn Du willst, kannst mir ja mal die Schreiben der Versicherung zumailen. Dann schau ich mir das an.

  • Hi.


    War eben beim Anwalt,der kümmert sich jetzt drum.Bin ja mal gespannt.

    MfG


    Holger
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