Vorübergehende stilllegung?

  • meinst du nicht ein vollgutachten?



    Alle Fahrzeuge, für die kein oder kein gültiger Fahrzeugbrief vorhanden ist, benötigen vor der Zulassung ein Gutachten nach § 21 StVZO (so genannte Vollabnahme). Dies kann der Fall sein, wenn ein Fahrzeug länger als 18 Monate abgemeldet ist, ein Fahrzeug aus dem Ausland importiert wurde oder ein Fahrzeug im Eigenbau hergestellt wurde (z.B. Anhänger).

  • Hi.


    18 Monate kann er abgemeldet sein,dann ist ne Vollabnahme fällig.


    Kannst du aber umgehen,indem Du ihn vor Ablauf der 18Monate an- und direkt wieder abmeldest(vorausgesetzt natürlich gültiger TÜV u AU).


    Hab ich auch so gemacht.

    MfG


    Holger
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    Corrado VR6(ex 16V)Bj 92-- > wird geschlachtet siehe Marktplatz


    US Jetta II GLI Bj 85 --> Motorumbau

  • ja ich habe meinen im oktober abgemeldet vorrübergehende stilllegung heißt dass und jetzt weiß ich nicht mehr wie lange dass geht ohne dass ich neuen tüv machen muss??gruß 1jahr??

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  • Hi.


    Wie lange ist dein TÜV denn gültig?Wenn der Tüv im Abmeldezeitraum fällig ist,sollte man ihn vorher neu machen wenn man das Auto zerlegt.
    Wenn er mittendrin abläuft u nit zerlegt wird,Auto einfach anmelden bevor er ablaäuft u dann neu machen.

    MfG


    Holger
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