Frage an die Rechtsexperten wegen Autoverkauf

  • Hallo

    Habe mal ne frage an die rechtsexperten hier und zwar gibt es folgendes Problem.

    Ich habe meinen Golf GTI in mobile zum verkauf angeboten! Am Samstag dem 26. März habe ich dann einen Anruf bekommen von einem typen der 350km weit weg wohnte und sagte er will den Golf sofort kaufen! Ich sagte ob er ihn nicht vorher anschaun möchte meinte nein ich solle doch gleich kaufvertrag durchschicken und er faxt ihn mir unterschrieben zurück! Ok kaufvertrag geschrieben mit dem hinweis "Bastlerfahrzeug ohne Garantie" und für 790€.
    Der golf hatte im november letzten jahres einen kopfschaden. Kopf wurde von mir ausgetauscht und dann lief das auto wieder nur bei 160km machte er immer fehlzündungen und es rauchte hinten weiß raus, das hab ich ihm zuvor auch so gesagt.

    Gestern 06.04 nun kam der typ und wir einigten uns wegen der weiten anreise auf 750€. Ich sagte meiner meinung nach gehöre die zündung eingestellt da das noch nicht gemacht wurde und ich dachte das das der grund sei für den weißen rauch wenn man schneller fuhr als 150km!

    Heute dann ne sms von dem typen! Auto hat angeblich motorschaden und ein kolben sei defekt! Jetzt will er mich anzeigen und verklagen! Muss ich da jetzt angst haben? Auf dem Kaufvertrag steht "Bastlerfahrzeug ohne Garantie" und der typ ist damit ja 350km weit heimgefahren. Er meint jetzt ich habe ihn betrogen! Hat der eine chance recht zu bekommen?

  • Soll in den Wind schiffen. Rechtlich kann er dir gar nichts. Selbst wenn ein Brief vom Anwalt kommt -> drauf ankommen lassen...

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  • Ok also mit dem vermerk im kaufvertrag "bastlerfahrzeug ohne garantie" bin ich aus dem schneider oder? Hab ja echt nicht gewusst das was am block fehlte. Golf lief einwandfrei nur wenn man schneller fuhr als 150km hat er kein gas mehr angenommen und hinten hats weiß rausgeraucht ich sagte das es wohl an der zündung liegt da der kopf ja runter war und dadurch diese verstellt wurde. Wird schon gut gehen ich mein ist ja eh selbst schuld wär kauft ein auto einfach so ohne vorher anzuschaun hat einfach kaufvertrag unterschrieben und zurückgefaxt.

  • Ersten das und zweitens hat der gute Mann überhaupt keine Chance, lt. neuem EU-Recht müssen Privatpersonen nur Gewährleistung geben auf elementare Dinge, dass sind z.B. Bremsen usw.
    Halt Sachen durch das das Fahren enorm gefährdet ist. Diese Dinge müssen bekannt gegeben werden und dadurch das du es als Bastlerfahrzeug verkauft hast hast du das aber nicht bekanntegegeben. Das reicht nicht, allerdings kannst du als Privatmann keine Garantie für den Motorblock übernehmen.
    Also keine Panik, da bist du auf der sicheren Seite!
    MfG

    Hatte 89er G60,2 x 94er 2.0L & 92er Vr6 & 93er 16V !!
    :p: Jupidu ich hab wieder einen:93er Corrado 16V in Rot :super:

  • so ist es.
    einfach nicht reagieren...
    Hatte das gleiche Problem mit einem bei ebay gekauften "neu Überholtem" 2.9er vr6...
    Also resultat loch im kolben beim zusammenspaxen gepfuscht usw. usw.
    Resultat: Zitat anwalt: nicht jeder ist ein gutachter und ich konnte in die Röhre schauen...
    Der Kerl von dem ich den Motor habe hat mich auch einfach ignoriert...
    greets gleissy

  • Wie gesehen so gekauft sage ich da nur, und du warst ja auch noch so fair ihm zu sagen das es ein Bastleauto ist.
    Wegen den elemtaren Dingen hat Corri192 absolut recht.
    Aber rechtlich wird der keine chance haben.


    Schreibfehler sind zu behalten und gewinnbringend anzulegen !

  • Mal eben eine frage dazu zwar nicht genau das thema aber evl was in die richtung!
    Hab bei ebay nen kopf verkauft mit bearbeiteten kanälen und ohne ventile!So der typ hat dann nach 4 wochen erst mal überwiesen ich mir dann auch teit gelassen (2Wochen ) bis ich den losgeschickt habt!Nun meint er das er den kopf nem gutachter geben will und wegen der ihm nicht außreichenden bearbeitung soll ich den zurücknehmen....ich hab in der auktion gechrieben privat verkauf und keine rücknahme!
    Er droht mitlerweile mit körpergewallt und anwallt....was soll ich den machen????Ich seh das irgentwie nicht ein da ich ihm vor auktionsende bilder gemailt hatte...was meint ihr was soll ich tun???

    MFG ANdree

  • Du brauchst Da gar nichts machen. Garantie und Rücknahme hast Du in der Auktion wirksam ausgeschlossen.


    Zitat von Leise

    Er droht mitlerweile mit körpergewallt



    Sofort anzeigen, strafbar gem. §241 StGB

  • OK dann werde ich ihm noch mal eine mail schreiben und uhm das mitteilennner hat auch noch damit gedroht oder besser geprallt das er genügend pc speties hat die meine email dann falls es zum rechtsstreit kommen würde auffrischen damit ich blöd dastehe.....hab mir mal seine bewertungen angesehen und da sind mehrere fälle die in die richtung gehen....
    Hat mal einen evl ne pm für mich die sich etwas gewählter und eindeutig damit eschäftigdie ich dem depp schicken kann???Bin in der richtung nicht ganz so bewandert....

    MFG ANdree

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