Versicherung und abgelaufener TÜV?

  • also, es stellt sich mir folgendes problem:

    ich werd im Sommer ein jahr ins ausland gehen und mein auto in dieser zeit nicht benutzen (d.h auch ziemlich sicher abmelden. der tüv ist jetzt seit januar abgelaufen, aber ich will den eigentlich nicht erneuern, weil der ja wenn ich zurückkomm dann sowieso gleich wieder fällig ist.
    wird ja wohl nicht so sein, dass die mir den TÜV in eineinhalb jahren auf januar 05 zurückdatieren, oder? :confused:

    und weiter:
    falls ich des jetz durchzieh, ohne TÜV zu fahren, was is dann, wenn ich nen unfall bau? zahlt die versicherung? oder trag ich dann immer gleich die teilschuld an dem unfall, auch wenn ich ihn nicht verschuldet hab? :confused:

    Kennt sich da jemand aus und kann mir mit rat zur seite stehen?

    vielen lieben dank schon mal im vorraus... :p:

  • Wenn der Wagen abgemeldet wurde, wird der TÜV nicht zurückdatiert.
    Zum Fahren ohne TÜV solltes du auch mal das Bußgeld bedenken:
    Bis 2 Monate passiert nichts.
    Bis 4 Monate 15Euro
    Bis 8 Monate 25Euro
    Und das jedes mal, wenn du erwischt wirst. Für AU kommt nochmal das gleiche hinzu. Politessen sind ganz scharf auf sowas.
    Die Versicherung kann die Zahlung aber nicht so einfach verweigern, wenn was passiert. Zumindest dann wenn man dir keinen Defekt nachweisen kann, der für den Unfall verantwortlich ist.

  • "Die Versicherung kann die Zahlung aber nicht so einfach verweigern, wenn was passiert. Zumindest dann wenn man dir keinen Defekt nachweisen kann, der für den Unfall verantwortlich ist"

    danke erstmal, sehr hilfreich...


    aber, kann man des auch irgendwo nachlesen? hätt gerne was offizielles, dass ich was in der hand hab, falls was sein sollte...

  • Zitat von doucereuse

    ich werd im Sommer ein jahr ins ausland gehen und mein auto in dieser zeit nicht benutzen (d.h auch ziemlich sicher abmelden. der tüv ist jetzt seit januar abgelaufen, aber ich will den eigentlich nicht erneuern, weil der ja wenn ich zurückkomm dann sowieso gleich wieder fällig ist.

    Leute gibt´s :andiesti:

  • Zitat von doucereuse

    aber, kann man des auch irgendwo nachlesen? hätt gerne was offizielles, dass ich was in der hand hab, falls was sein sollte...

    Es ist schwer, hier eine offizelle Bestätigung zu finden. Es steht nämlich nicht in den Versicherungsbedingungen, dass nur gezahlt wird, wenn TÜV drauf ist. Und das Gegenteil steht auch nicht drin.
    Man müsste also nach entsprechenden Gerichtsurteilen suchen. Und ich denke mal, man findet so schnell nichts, denn allein der fehlende TÜV ist kein Grund nicht zu zahlen und eine Versicherung wird deshalb auch nicht klagen, weil sie nicht durchkommt.
    Wenn tatsächlich Mängel vorhanden sind siehts natürlich anders aus, aber hier hilft ja auch ein vorhandener TÜV nicht unbedingt was.

  • Entweder jetzt nochmal schnell TÜV machen, warum auch nicht???
    Oder du meldest ihn ab und er wird zurückdatiert, oder -je nach abgelaufener Zeit- muss er eine Vollabnahme bekommen.

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