Wenn ich an der Vorderachse andere Reifen als auf der hinteren Achse habe, bekomme ich das vom TÜV eingetragen? z.B. vorne Toyo und hinten Dunlop!
Reifen eintragen
-
-
-
Kein Problem - darfst achsenweise unterschiedliche Reifen fahren.
Selbst wenn Du (wie bei mir) eine bestimmte Reifenmarke zusammen mit Deinen Alus eingetragen hast, ist das mittlerweile hinfällig, da die Markengebundenheit aufgehoben ist - hat mir mein Reifenheini erklärt -
D.h., wenn ich zum TÜV fahre und meine unterschiedlichen Reifen inkl. Felgen noch nicht eingetragen sind, bekomme ich diese eingetragen?
-
Stimmt, es gibt keine Markenbindung mehr.
Welche Reifen du fährst ist egal, also zumindest die Firma.Dann eben pro Achse auf jeden Fall sie gleichen Reifen und vorallem in den vorgeschriebenen Größen!
-
stimmt so nur zum Teil!
mittlerweile darf man sogar auf der selben Achse unterschiedliche Reifen fahren, sie müssen halt die Gleiche Dimension haben und:
es müssen entwegen beides laufrichtungsgebundene- oder beides asymetrische-reifenprofile sein
MfG Achim Noah
-
-
Weiß jemand, wo diese ,,alte'' Regel schriftlich fixiert ist?
Nehme mal an, die STVZO.
Habe ich mir auch ementsprechend angeschaut, zu DIESEM Thema aber nichts gefunden.
?
-
Das wäre ja absoluter schwachsinn und ein harter Eingriff in die Fahrleistung des Fahrzeugs
Einige Reifen haben doch ne bessere Regenleistung als andere und dann haben unterschiedliche Reifen auch andere Rollwiederstände etc... also die Regel, dass man 4 verschiedene Reifen fahren darf halt ich für bescheuert, auch wenn es sie geben mag.
Das wäre mir zu unsicher! Und der verschleiß erst...
-
Bei mir sind seit 1996 8x17 eingetragen mit dem kleinen Vermerk, daß rundum nur Reifen von einem Hersteller gefahren werden dürfen. Jetzt dachte ich halt auch, daß es keine Markengebundnheit mehr gibt und hab mir vorne Wanli-Reifen in 205 40 17 montiert und fahre hinten noch die Toyo Proxes. Die letzte Schnittlauch-Kontrolle sah das anders und ich hab jetzt nen Mängelbescheid hier liegen.
Wenn du jetzt eintragen lassen willst, ist es sicher kein Problem unterschiedliche Hersteller auf VA und HA zu fahren. Allerdings unterschiedliche Hersteller auf einer Achse bekommst du ganz ganz sicher nicht eingetragen... würde mich jedenfals stark wundern.
-
Ich glaub, den Mängelbescheid würd ich eskalieren lassen. Such Dir doch einfach irgendwo den entsprechenden Gesetzestext, dass die Markenbindung aufgehoben ist, und reib diesen den Jungs in Grün unter die Nase
Sch*** Bullen... Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fr**** halten
-
Den Berufsstand unserer Gesetzeshüter habe ich ähnlich ins Herz geschlossen wie du auch... doch leider nutzt ein Gesetzestext hier nichts. Es ist bei mir eingetragen, daß ich nur ein Reifenhersteller fahren darf. Hab mit den "kollegen" auch rumdiskutiert. Ich hab die Möglichkeit es entsprechend austragen zu lassen, aber so lange es eingetragen ist, darf ich halt leider nur Reifen von einem Hersteller fahren...so schwachsinnig es auch ist.
Mit dem Mängelbescheid mach ich garnix.... Wo kein Mangel, da kein Bescheid... Sollense mir noch bissl Post schicken. -
-
Hmmm, nun, ich hab bei meinem auch Dunlops eingetragen, mein Reifenfuzzi meinte dann wie gesagt, dass es die Markenbindung nicht mehr gibt. Die Schnittlauch-Gang hat daran bei einer Kontrolle auch nix dran auszusetzen gehabt - hat nur 20000 mal geschaut und sich gewundert, dass solche Dimensionen überhaupt passen
Stillgelegt haben sie ihn trotzdem, aber wg. Auspuff
-
Die Ossi-Cops haben eben keine Ahnung.
Stillegung wegen Auspuff Was hast den für einen gehabt? Ne Sidepipe? Oder durchgehend Rohr mit leerem ESD? -
Eher letzteres Hab ich aber so gekauft...
Meinem Vorgänger war n neuer MSD zu teuer, da hat er aus zig Rohrstücken was zusammen gebrutzelt, aber sowas von stümperhaft... Und das schlimme war: Die Bullen habens nur gemerkt, weil ich keine ABE fürs Endrohr hatte. Da haben sie sich die Sache dann erst mal genauer angeschaut
Bin aber noch mal mitm blauen Auge rausgekommen. Hatte das Auto erst zwei Monate, und Edelstahl war schon bestellt, Fuzzi hatte nur noch keine Zeit. So hab ich bei der Schnittlauchgang gleich vor Ort eine DIN A4-Seite vollgeschrieben und den Sachverhalt dargelegt. Ende vom Lied: Nach ein paar Wochen kam der Bescheid: Verfahren eingestellt, nur Verwaltungsgebühr
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!