Versicherung ohne Bezahlung?

    • Offizieller Beitrag

    Normalerweise ist eine Versicherung nur dann wirksam, wenn sie bezahlt wurde. Was aber, wenn ich den Wagen gerade angemeldet habe und sozusagen von der Zulassungsstelle abfahrend einen Unfall baue? Da kann ich die ja noch nicht bezahlt haben.

  • Hi!

    Du brauchst für jedes Kraftahrzeug, bis auf einige Ausnahmen, wie 6 Km/h, eine Versicherung (Pflichtversicherungsgesetz)! Dieser ist aber durch die Doppelversicherungskarte gegeben!
    Deswegen brauchst du für die Anmeldung auch zwingend die Karte, daran können die Leute von der Zulassungsstelle sehen, dass dein auto versichert ist, dann erst dürfen sie das Zulassungsverfahren nur in Gang bringen.
    Sobald dein Fahrzeug angemedet ist, heißt das, dass es Versichert, Versteuert und dem Zulassungsverfahren unterzogen wurde.

    Wenn Du innerhalb deines Landkreises fährst, in dem das Auto zuvor angemeldet war, um dein Auto an- bzw abzumelden und auf dem direkten Wege zur Zulassungsstelle bzw. nach Hause fährst, kannst Du auf dem Hinweg mit den alten Kennzeichen und einer Doppelkarte fahren (Kfz ist dann schon über neue Karte versichert). Wenn Du nach dem Abmelden zurückfährst, reicht es sogar aus, wenn Du mit den alten Kennzeichen (ohne LK-Stempel) zurück nach Hause fährst (hier ist das Fahrzeug noch über den alten Vertrag versichert). Wie gesagt, alles auf direktem Wege und nur in einem Landkreis.


    Hoffe, deine Frage beantwortet zu haben?


    Gruß

    Björn

    Jetzt mit Audi 80 Avant 2,6 l unterwegs, fährt übrigens auch sehr gut!
    Tips die ich zum Thema Recht abgebe sind absolut unverbindlich, Recht ist auslegbar, Recht ändert sich und in Sachen Bauartveränderungen kann man ohne ein Auto zu sehen, sowieso nichts sicher sagen! Auf meine Ausführungen kann sich keiner berufen. Für falsche Tips übernehme ich keine Haftung, versuche jedoch alles objektiv und richtig zu beantworten.

  • Haftpflichtversicherungsschutz wird durch die Doppelkarte gewährt, wer Kaskoschutz haben möchte, muss sich von seiner Versicherung vorab eine vorläufige Deckung erteilen lassen, denn die Doppelkarte gilt nur für die Haftpflicht...

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  • Und vorläufige Deckung wird durch die Versicherungsbestätigung (=Deoppelkarte) ja gewährt (sagt das Wort ja schon!).

    Deswegen geben wir nicht jedem Doofen eine Deckungskarte mit...! :shock:

    Gibt da so Spezialisten, die melden Autos an und zahlen die Folgeprämie nicht...

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